Wahlen · Madrid
Spaniens Ombudsmann legt Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsaussetzung für eingebürgerte Bürger ein
Spaniens Ombudsmann Ángel Gabilondo hat am Freitag, dem 16. Oktober, beim Verfassungsgericht eine Amparo-Beschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eingelegt, mit der die Wahlrechte eingebürgerter Spanier, die unter das sogenannte Enkelgesetz fallen, weiterhin ausgesetzt bleiben.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von ABC TU DIARIO EN ESPAÑOL, El Confidencial und EL PAÍS. Veröffentlicht . So entsteht er
Kurz gefasst
Die Behörde von Ángel Gabilondo reichte die Beschwerde am Freitag, dem 16. Oktober, ein und bat das Verfassungsgericht um 'medidas cautelarísimas' und eine Entscheidung zur Auslegung des Obersten Gerichtshofs.
Die Kammer des Obersten Gerichtshofs bestätigte am Montag, dem 12. Oktober, dass eingebürgerte Personen weiterhin von der Wahl ausgeschlossen bleiben, bis sie ihre Verwurzelung nachweisen, was 163.000 Wähler im CERA-Verzeichnis betrifft.
ABC berichtet, die Amparo-Beschwerde der Abogacía del Estado sei mangels Klagebefugnis zurückgewiesen worden, sodass der Ombudsmann als verbleibender Weg der Regierung gilt.
Quellen am Verfassungsgericht erklärten am Mittwoch, dem 14. Oktober, gegenüber ABC, der Schritt des Ombudsmanns erscheine verfrüht, und das Gericht werde nicht handeln, solange das Verfahren am Obersten Gerichtshof offen sei.
- 12.10.Kammer des Obersten Gerichtshofs bestätigt Aussetzung der Wahl für eingebürgerte Personen
- 14.10.Quellen am Verfassungsgericht nennen den geplanten Schritt des Ombudsmanns laut ABC verfrüht
- 16.10.Ombudsmann reicht Amparo-Beschwerde beim Verfassungsgericht ein
Ombudsmann legt Amparo-Beschwerde ein
Spaniens Ombudsmann Ángel Gabilondo hat am Freitag, dem 16. Oktober, beim Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) eine Amparo-Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Aussetzung der Wahlrechte eingebürgerter Spanier nach dem Gesetz über das demokratische Gedächtnis, das allgemein als Enkelgesetz bekannt ist. In einer Pressemitteilung erklärte die Behörde, sie habe das Gericht um 'medidas cautelarísimas' und um eine Entscheidung darüber ersucht, wie der Oberste Gerichtshof das Gesetz ausgelegt hat. Die Behörde gab an, sie habe gehandelt, nachdem sie mehrere Amparo-Anträge von Einzelpersonen und Organisationen erhalten und die Entscheidung der Kammer des Obersten Gerichtshofs vom Montag, dem 12. Oktober, geprüft habe.
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als Grundlage der Beschwerde
Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs bestätigte am Montag, dem 12. Oktober, dass die Aussetzung in Kraft bleibt. Laut ABC betrifft die Aussetzung 163.000 Wähler, die aus dem Auslandswählerverzeichnis (CERA) gestrichen wurden, bis sie nachweisen, dass sie nach der achten Zusatzbestimmung des Gesetzes über das demokratische Gedächtnis eingebürgert wurden. ABC berichtet, das Gericht habe es abgelehnt, sich auf eine von Sofía Puente erlassene Anweisung zu stützen, die eine Vermutung der Verwurzelung (arraigo) begründete. Derselbe Bericht besagt, das Mandat des Gerichts erlaube nur eingebürgerten Personen, die ihre Verwurzelung nach dem Gesetz nachgewiesen haben, zu wählen und in das Verzeichnis aufgenommen zu werden.
Regierungsweg und Reaktion des Verfassungsgerichts
Laut ABC wurde die eigene Amparo-Beschwerde der Staatsanwaltschaft mangels Klagebefugnis abgewiesen. Die Regierung hat keine Zahlen zu Einzelprüfungen der 163.000 Akten im vergangenen Monat vorgelegt – eine Lücke, die der Oberste Gerichtshof laut Bericht kritisiert haben soll. ABC zufolge sieht die Regierung in der Klage des Ombudsmanns ihre verbleibende Möglichkeit, diese Stimmen vor den kommenden Wahlen im Wählerverzeichnis zu halten, wobei in dem Bericht kein Wahltermin genannt wird. Quellen am Verfassungsgericht erklärten am Mittwoch, dem 14. Oktober, gegenüber ABC, der Schritt des Ombudsmanns erscheine verfrüht. Diese Quellen gaben an, das Gericht beabsichtige nicht einzugreifen, solange das Verfahren am Obersten Gerichtshof offen sei und es den betroffenen Parteien, die sich angeschlossen hätten, nicht geantwortet habe.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- ABC TU DIARIO EN ESPAÑOLDer Bürgerbeauftragte kommt der Regierung zu Hilfe und bringt das Wählerverzeichnis des „Enkelgesetzes“ vor das VerfassungsgerichtEl Defensor del Pueblo sale en auxilio del Gobierno y lleva el censo de la 'ley de nietos' al TC · Original auf Spanisch
- El ConfidencialDer Bürgerbeauftragte legt beim Verfassungsgericht Berufung gegen die Aussetzung des Wahlrechts aufgrund des Enkelgesetzes einEl Defensor del Pueblo recurre ante el TC la suspensión del derecho a voto por la ley de nietos · Original auf Spanisch
- EL PAÍSDer Bürgerbeauftragte reicht beim Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Aussetzung des Wahlrechts für durch das „Enkelgesetz“ eingebürgerte Personen einEl Defensor del Pueblo interpone un recurso de amparo ante el Constitucional por la suspensión del voto de los nacionalizados por la 'ley de nietos' · Original auf Spanisch
- Ángel Gabilondo
- Spaniens Ombudsmann (Defensor del Pueblo), der die Amparo-Beschwerde beim Verfassungsgericht einreichte
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