Baskische Gerichte setzen Nullpunkte im Sprachenprüfung für den Hochschulzugang aus, EHU kündigt Berufung an
Mehrere Gerichte in Bilbao haben der Universität des Baskenlandes untersagt, die Dutzenden von Studierenden erteilten Nullpunkte in der baskischen Aufnahmeprüfung zu berücksichtigen, bis zu einer vollständigen Überprüfung. Die Universität erklärt, die Entscheidung sei nicht umsetzbar und werde Berufung einlegen.
Die Noten-Kontroverse
Dutzende von Studierenden, die in diesem Jahr die Prüfung in Baskischer Sprache und Literatur II im Hochschulzugangstest (PAU) ablegten, erhielten eine Nullpunktzahl, was einen Rechtsstreit auslöste. Die Nullpunkte konzentrierten sich auf zwei der zwölf Korrekturgerichte, wobei Tribunal 11 die höchste Anzahl aufwies. Die meisten betroffenen Studierenden kamen aus Modell-A-Schulen (wo Baskisch als Fach, nicht als Verkehrssprache unterrichtet wird) im konzertierten Sektor. Familien argumentierten, dass eine Null nur gerechtfertigt werden könne, wenn die Prüfung leer abgegeben worden wäre, was ihrer Aussage nach nicht der Fall war.
Gerichtliche Intervention
Am 29. Juni gewährten mehrere Verwaltungsgerichte in Bilbao die von den Rechtsvertretern der Studierenden beantragten einstweiligen Maßnahmen. Die Urteile ordnen an, dass die Universität des Baskenlandes (EHU) die umstrittenen baskischen Noten bei der Berechnung der Zugangs- und Aufnahmepunktzahlen der Beschwerdeführer aussetzt und für jeden einen Studienplatz reserviert, solange das Verfahren läuft. Die Richter verwiesen auf die Dringlichkeit, da die Voranmeldefrist am 30. Juni endet, und stellten fest, dass eine spätere positive Entscheidung wirkungslos wäre. Sie wiesen auch auf Anzeichen hin, dass die Anonymität der Studierenden und ihrer Schulen während der Korrektur möglicherweise beeinträchtigt wurde.
Wir sind sehr erfreut, dass die einstweilige Maßnahme gewährt wurde, und vertrauen darauf, dass die EHU dem nachkommt, was das Gericht festgelegt hat, und ihnen erlaubt, sich heute Nachmittag und morgen einzuschreiben.
Universität wehrt sich
Die EHU kündigte sofort Berufung an und bezeichnete die Maßnahme als „nicht erfüllbar". Die Universität erklärte, sie reserviere keine Plätze außerhalb des allgemeinen Zugangsverfahrens, das Plätze strikt nach Leistungsrang vergibt. Rektor Joxerramon Bengoetxea bestand darauf, dass das Korrekturverfahren dem Königlichen Dekret 534/2024 folgte und die Anonymität der einzelnen Studierenden gewahrt blieb, selbst wenn die Prüfer wussten, welche Schularten jedem Tribunal zugeordnet waren. Er argumentierte, dass die Gerichtsurteile auf einer falschen Annahme über sein Wissen über etwaige Anonymitätsverstöße beruhten.
Was bekannt sein kann, ist die Art der Zentren, die sich in einem bestimmten Tribunal befinden; was nicht bekannt sein kann, ist, welches Zentrum und welcher Student geprüft wird. Das ist codiert und daher nicht bekannt.
Fristdruck und nächste Schritte
Mit der Voranmeldefrist am 30. Juni reichten die Verteidiger der Studierenden einen dringenden Antrag auf sofortige Vollstreckung der Gerichtsbeschlüsse ein und warnten vor möglichen Geldstrafen und strafrechtlicher Haftung wegen Ungehorsams, falls die Universität nicht nachkommt. Die Bildungsrätin Begoña Pedrosa hatte zuvor zur Reduzierung der Spannungen und zur Verbesserung der Prüfungsverfahren aufgerufen. Der Rechtsstreit geht nun in eine mündliche Verhandlung, während die betroffenen Studierenden auf eine Lösung warten, die darüber entscheidet, ob sie unter ihrer ursprünglichen Notenberechnung einen Studienplatz erhalten können.
- PAU-Prüfung abgelegt, einschließlich Baskische Sprache und Literatur II.
- Bildungsrätin Begoña Pedrosa spricht im baskischen Parlament und ruft zur Entspannung auf.
- Gerichte in Bilbao gewähren einstweilige Maßnahmen, um die baskischen Noten für Beschwerdeführer auszusetzen.
- Frist für Voranmeldung; EHU kündigt Berufung an, Verteidigung der Studierenden fordert sofortige Vollstreckung.


