
Präsident Nawrocki verlangt Nachweis der Anwaltspraxis vor der Vereidigung von Maciej Berek
Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat dem designierten Verfassungsrichter Maciej Berek den Amtseid verweigert, bis dieser Unterlagen über zehn Jahre aktive Anwaltstätigkeit vorlegt.
Präsident fordert Dokumentation
Der polnische Präsident Karol Nawrocki wird dem designierten Verfassungsrichter Maciej Berek den Amtseid nicht abnehmen, bis dieser formelle Nachweise über zehn Jahre berufliche Anwaltstätigkeit erbringt. Der Sprecher des Präsidenten, Rafał Leśkiewicz, gab die Bedingung am 16. September 2026 bekannt, dem Tag, an dem Berek sein Richteramt antreten sollte. Der Leiter der Präsidentschaftskanzlei, Zbigniew Bogucki, hatte zuvor eine offizielle Anfrage an die Parlamentsführung gerichtet, ob Berek die gesetzlichen Anforderungen erfülle. Nach polnischem Recht müssen Kandidaten für das Verfassungsgericht dieselben beruflichen Kriterien erfüllen wie Richter des Obersten Gerichtshofs, was eine aktive Tätigkeit als Rechtsanwalt erfordert und nicht nur einen Eintrag in der Berufsliste. Leśkiewicz erklärte, das Gericht sei politischem Druck und Mittelkürzungen durch die Regierung ausgesetzt, und betonte, dass amtierende Richter strenge gesetzliche Kriterien erfüllen müssten.
Bis ein solches Dokument den Schreibtisch von Präsident Karol Nawrocki erreicht, wird es keine Einladung zur Vereidigung im Präsidentenpalast geben.
Reaktion des Parlaments und Qualifikationsnachweise
Der Sejm wählte Berek am 4. September 2026 mit 236 Ja-Stimmen und 202 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung in das Richteramt. Die oppositionelle Bürgerkoalition (KO) und die Linke unterstützten seine Kandidatur, während die PiS-Fraktion geschlossen dagegen stimmte. Der Abgeordnete Marek Sowa von der KO warf Nawrocki vor, die Verfassung zu missachten, und erklärte, der Präsident habe kein Recht, die vom Sejm getroffene Entscheidung zu überprüfen. Der stellvertretende Sejmmarschall Piotr Zgorzelski von der PSL sagte, die vom Gericht ausgestellten Bescheinigungen über die Eintragung in die Anwaltsliste seien ein ausreichender Nachweis für die geforderte Berufserfahrung. Die Präsidentschaftskanzlei hat jedoch Zweifel an der Auslegung der Vorschriften geäußert und verlangt nun eine detaillierte Aufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Frühere Kontroversen um die Justiz
Die Weigerung Nawrockis reiht sich ein in eine Serie von Konflikten zwischen dem Präsidenten und der Regierungskoalition um die Besetzung von Richterposten. Bereits im vergangenen Jahr hatte Nawrocki die Vereidigung von zwei weiteren vom Sejm gewählten Richtern blockiert, was zu scharfer Kritik von Rechtswissenschaftlern und der EU-Kommission führte. Die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk wirft Nawrocki vor, die Gewaltenteilung zu untergraben, während der Präsident betont, er handle im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse. Die Opposition spricht von einem „beispiellosen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ und kündigt an, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Ausblick
Sollte Berek die geforderten Unterlagen nicht vorlegen, droht das Verfahren sich weiter zu verzögern. Derweil hat die Präsidentschaftskanzlei angekündigt, alle rechtlichen Schritte zu prüfen, um die Einhaltung der Verfassung sicherzustellen. Beobachter erwarten, dass der Konflikt die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen dem Präsidentenpalast und der Regierung weiter verschärfen wird.
- Der Ministerpräsident genehmigt das Ausscheiden von Maciej Berek aus dem Kabinett, um für das Gericht zu kandidieren
- Der Sejm wählt Maciej Berek zum Richter des Verfassungsgerichts
- Der Präsidentenpalast knüpft die Vereidigung an den Nachweis von zehn Jahren Rechtspraxis


