
Gericht in Heraklion verurteilt Mutter und Ex-Partner wegen Mordes im Fall Angelos
Das gemischte Schwurgericht von Heraklion sprach die 27-jährige Mutter und ihren 44-jährigen Ex-Partner einstimmig des vorsätzlichen Totschlags an dem dreijährigen Angelos schuldig, nach monatelangem Prozess über die brutale Misshandlung, die Anfang 2025 zu seinem Tod führte.
Das Urteil
Ein Gremium aus Richtern und Geschworenen am gemischten Schwurgericht von Heraklion befand beide Angeklagten einstimmig des vorsätzlichen Totschlags in Mittäterschaft und in ruhigem Geisteszustand sowie der Körperverletzung und schweren vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig. Das Urteil wurde kurz nach Mittag des 30. Juni 2026 verkündet und schloss einen Fall ab, der nationale Aufmerksamkeit erregt hatte.
Der Antrag der 27-jährigen Mutter auf Anerkennung verminderter Schuldfähigkeit wurde rundweg abgelehnt. Das Gericht verurteilte den 44-jährigen männlichen Angeklagten zudem wegen unerlaubten Sammelns und Aufzeichnens personenbezogener Daten sowie wegen Waffendelikten, sprach ihn jedoch vom Vorwurf des Drogenbesitzes frei.
Die Misshandlung
Angelos wurde am 26. Januar 2025 mit schweren Misshandlungsverletzungen in das Universitätsklinikum von Heraklion (PAGNI) eingeliefert. Er verbrachte mehrere Tage auf der pädiatrischen Intensivstation, bevor der Hirntod festgestellt wurde. Seine Großmutter entschied sich für eine Organspende, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, die in mehreren Berichten zitiert wurden.
- Der dreijährige Angelos wird mit schweren Misshandlungsverletzungen ins PAGNI-Krankenhaus in Heraklion eingeliefert.
- Angelos wird nach Tagen auf der pädiatrischen Intensivstation für hirntot erklärt; seine Großmutter entscheidet sich für eine Organspende.
- Das gemischte Schwurgericht spricht einstimmig einen Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags gegen Mutter und Ex-Partner aus.
Die Anklage im Detail
Das Paar sah sich einer Reihe von Anklagepunkten gegenüber: vorsätzlicher Totschlag in Mittäterschaft, Gefährdung eines Minderjährigen, Waffenbesitz und -gebrauch (ein im Familienheim gefundener Schlagstock) sowie illegaler Besitz einer Jagdwaffe. Der männliche Angeklagte wurde zusätzlich wegen Sammelns und Aufzeichnens personenbezogener Daten (schuldig gesprochen) und Drogenbesitzes (freigesprochen) angeklagt.
Vater freigesprochen
Der leibliche Vater von Angelos, der wegen früherer Misshandlungsvorwürfe vor Gericht stand, wurde vom Gericht einstimmig freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte seinen Freispruch empfohlen.
Strafmaßphase
Die Gerichtssitzung wurde mit der Prüfung etwaiger mildernder Umstände fortgesetzt, die die endgültigen Strafen beeinflussen könnten. Das Verfahren zur Strafzumessung war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch im Gange.


