
Giorgia Meloni lässt ihre Stimme als Hörmarke bei der EUIPO eintragen, um gegen KI-Deepfakes vorzugehen
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat am 5. Oktober 2026 einen vier Sekunden langen Audioclip mit dem wiederholten Satz „Io sono Giorgia Meloni“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingereicht, um sich gegen Stimmklonung zu schützen.
Markenanmeldung beim europäischen Amt für geistiges Eigentum
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat am 5. Oktober 2026 einen förmlichen Antrag auf Eintragung ihrer Stimme als Hörmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht. Die Anmeldung umfasst eine vier Sekunden lange Audioaufnahme, in der Meloni den italienischen Satz „Io sono Giorgia Meloni“ zweimal wiederholt. Den öffentlich einsehbaren Einträgen in der EUIPO-Datenbank zufolge wird der Antrag derzeit von den europäischen Markenprüfern formal geprüft. Mit der Anmeldung soll ein registrierter rechtlicher Schutz für ihr spezifisches Stimmklangbild, ihren Ton und ihre Intonation begründet werden, um unbefugte Nachahmung und die Erzeugung von Deepfakes durch generative KI-Software zu verhindern. Die italienische Sängerin Giusy Ferreri hatte in den vergangenen Monaten bereits eine ähnliche Eintragung ihrer Stimme als Marke bei der Behörde für geistiges Eigentum vorgenommen, um ihre stimmliche Identität zu schützen.
Rechtliche Struktur und Dienstleistungsklassen
Die administrative Anmeldung wurde von der römischen Anwaltskanzlei Mpmlegal in Abstimmung mit Praxi Intellectual Property S.p.A., einer Beratungsgesellschaft für geistiges Eigentum mit Sitz in der Via Leonida Bissolati in Rom, sowie mit einer spezialisierten Kanzlei für geistiges Eigentum aus der Region Marken bearbeitet. Die Anmeldung ordnet die Hörmarke nach den europäischen Klassifikationsregeln drei bestimmten Dienstleistungskategorien zu. Diese Klassen umfassen herunterladbare Multimedia-Inhalte, kulturelle Aktivitäten und die Organisation politischer Veranstaltungen. Während das Markenrecht traditionell kommerzielle Kennzeichen des Handels schützt, passt die Anmeldung bestehende Eigentumsvorschriften an, um neben den gesetzlichen Schutzrechten für Persönlichkeit, Bild und Ruf eine zusätzliche rechtliche Barriere gegen synthetische Audiofälschungen zu errichten.
- Meloni hält die Rede auf der Piazza San Giovanni, aus der der Satz stammt
- Meloni warnt vor KI-Manipulation, nachdem gefälschte Bilder online kursieren
- Die Markenanmeldung für den vier Sekunden langen Audioclip wird bei der EUIPO eingereicht
Risiken durch künstliche Intelligenz im politischen Wahlkampf
Das Palazzo Chigi bestätigte die Einreichung am 5. Oktober 2026. Der Schritt reagiert auf die technischen Möglichkeiten generativer KI-Systeme, die aus kurzen Tonproben die Stimmmerkmale einer Person klonen und realistisch klingende Aussagen erzeugen können, die die Person nie gemacht hat. Der Satz in der Aufnahme stammt aus Melonis Rede von 2019 bei einer politischen Kundgebung auf der Piazza San Giovanni in Rom, die zu einem weithin bekannten Slogan und Online-Meme wurde, das ihre öffentliche Persona kennzeichnet. Die Schutzanmeldung erfolgt vor dem Wahlkampf zur italienischen Parlamentswahl, deren Abstimmung zwischen der zweiten Maihälfte und September erwartet wird. In der italienischen Politik drehen sich die Debatten um den Einsatz künstlicher Intelligenz und sozialer Medien durch Personen wie Roberto Vannacci, verbunden mit weiterreichenden Sorgen über hybride Desinformationskampagnen bei europäischen Wahlen.
Frühere Deepfake-Vorfälle und rechtlicher Umfang
Der Markenanmeldung vorausgegangen waren frühere Warnungen Melonis vor dem Missbrauch synthetischer Medien. Im Mai 2026 äußerte Meloni öffentlich Bedenken wegen KI-Manipulation, nachdem mehrere gefälschte Bilder in sozialen Netzwerken kursierten, darunter ein generiertes Bild, das ihr Gesicht auf eine Frau in Unterwäsche setzte. Die Prüfer der Europäischen Union werden bewerten, ob die hinterlegte vier Sekunden lange Audioaufnahme die rechtlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft eingetragener Hörmarken erfüllt. Eine genehmigte Eintragung wird nicht automatisch jede stimmliche Nachahmung in einen Verstoß gegen geistiges Eigentum verwandeln. Der endgültige rechtliche Umfang wird vielmehr vom Ergebnis der EUIPO-Prüfung und von den konkreten Durchsetzungsmechanismen abhängen, die gegen betrügerische politische Desinformation eingesetzt werden.
