KI & Tech

Authentic Brands Group verklagt Anthropic wegen Elvis-Presley-Songs, mit denen Claude trainiert wurde

Die Rechteinhaber am Musikkatalog von Elvis Presley werfen Anthropic vor, seine Claude-Modelle ohne Erlaubnis mit 274 seiner Songs trainiert zu haben. Die am Freitag, 23. Oktober, eingereichte Klage fordert rund 41 Millionen Dollar Schadensersatz.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Mediafax.ro, Vulture, The New York Times und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).

Kurz gefasst

Wie es dazu kam
  1. 23.10.Authentic Brands Group und Mitkläger reichen die Klage beim Northern District of California ein
  2. 25.10.Erste Medienberichte über die Klage erscheinen

Klageeinreichung und Kläger

Die Rechteinhaber am Musikkatalog von Elvis Presley haben am Freitag, 23. Oktober, die KI-Firma Anthropic beim U.S. District Court for the Northern District of California verklagt. In der Klageschrift heißt es, Anthropic habe Presleys Songs ohne Lizenz und ohne Bezahlung zum Training seiner Claude-Modelle verwendet. Die Authentic Brands Group, die laut Mediafax 2013 die Rechte am geistigen Eigentum und an den Marken Presleys erworben hat, führt die Klage über eine Tochtergesellschaft an. Zu den Mitklägern zählen weitere Musikverlage, Raleigh Music Publishing und Trusts des Komponisten Luigi Creatore, der „Can't Help Falling in Love“ mitgeschrieben hat. Der federführende Anwalt Richard Busch veröffentlichte mit der Klage eine Erklärung.

„Die Elvis-Kläger treten für diese ikonischen Songs mit aller Entschlossenheit ein.“

Richard Busch

Was die Klage vorwirft

Die Kläger machen geltend, Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Songtexte aus dem Internet zusammengetragen, unter anderem über Archive und Web-Crawl-Datensätze, und Kopien in einem internen Repository aufbewahrt, um spätere Versionen von Claude zu entwickeln. Die meisten Berichte nennen 274 Songs, darunter „Can't Help Falling in Love“, „All Shook Up“ und „A Little Less Conversation“. Die New York Times spricht von mehr als 200 Songs, die Zahl unterscheidet sich also je nach Quelle. Die Klageschrift führt zudem einen Fall an, in dem Claude gebeten wurde, bestimmte Songs für ein modernes Publikum neu zu gestalten, und dabei Ergebnisse lieferte, die den Originalen nach Auffassung der Kläger sehr nahekamen, mit derselben Struktur und wiederverwendeten Hooks. Die Klage wirft Anthropic außerdem vor, Schutzmaßnahmen umgangen und Urheberrechtsverwaltungsinformationen von den Songs entfernt oder verändert zu haben.

Schadensersatzforderungen

Die Kläger verlangen 150.000 Dollar pro Song, was bei 274 Songs 41,1 Millionen Dollar für Urheberrechtsverletzungen ergibt. Hinzu kommen 685.000 Dollar für die behauptete Umgehung des Urheberrechtsschutzes und 6,85 Millionen Dollar für die behauptete Entfernung von Urheberrechtsverwaltungsinformationen, sodass sich die Gesamtforderung auf 48,6 Millionen Dollar beläuft. Die meisten Berichte nennen als Schlagzeile rund 41 Millionen Dollar, was allein dem Urheberrechtsanteil entspricht. Die Klage verlangt zudem eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen weitere Verstöße und eine Anordnung, die Anthropic zur Vernichtung unbefugter Kopien der geschützten Werke verpflichtet. Die Kläger wünschen ein Schwurgerichtsverfahren.

Von den Elvis-Klägern gegen Anthropic geltend gemachte SchadensersatzforderungenMio. USD
Urheberrechtsverletzung (274 Songs)
41.1 Mio. USD
Umgehung von Schutzmaßnahmen
0.685 Mio. USD
Entfernung von Urheberrechtsverwaltungsinformationen
6.85 Mio. USD
Gesamtforderung
48.6 Mio. USD

Daten aus dem Artikeltext

Hintergrund und die Position von Anthropic

Anthropic bestreitet die Vorwürfe. Mediafax berichtet, dass Anthropic bereits mehreren Klagen von Musikverlagen ausgesetzt ist, die dem Unternehmen vorwerfen, urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Erlaubnis zum Training von Claude verwendet zu haben. The Guardian merkt an, dass KI-Firmen bereits früher mit Urheberrechtsansprüchen der Recording Industry Association of America und von Labels wie Sony, Universal und Warner Records konfrontiert waren. Dieser Fall hebt sich ab, weil der Nachlass eines Künstlers direkt gegen einen KI-Entwickler klagt – ein Weg, den Pitchfork als einen der ersten dieser Art für den Katalog eines einzelnen Künstlers bezeichnet. Das Ergebnis könnte einen breiteren Präzedenzfall dafür schaffen, wie KI-Unternehmen bestehende Musikkataloge nutzen. Bisher ist keine Entscheidung bekannt.

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Quellen und Kontext

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