Kurz gefasst
Alle drei Angeklagten sehen sich dem Vorwurf der vorsätzlichen Tötung in Serie, der Tötung im Rahmen einer terroristischen Tat nach Artikel 187A sowie 24 Fällen versuchter vorsätzlicher Tötung an den Angestellten in der Filiale gegenüber.
Die 46-jährige Frau reichte eine 56-seitige Einlassung ein, ein Medium nennt allerdings 59 Seiten, und der 42-jährige Mann reichte eine schriftliche Einlassung ein, in der er eine Beteiligung an den Vorfällen bestreitet.
Der 42-jährige Mann, der laut Behörden das Fenster der Bank einschlug, soll seine ergänzende Einlassung am Freitag, 23. Oktober 2026, abgeben.
- Mai 2010Feuer in der Marfin-Bankfiliale tötet drei Angestellte
- 21.10.Zwei von drei Angeklagten geben ergänzende Einlassungen ab und kehren in Haft zurück
- 23.10.Dritter Angeklagter soll ergänzende Einlassung abgeben
Verschärfte Vorwürfe
Zwei der drei Angeklagten im Brandstiftungsfall Marfin-Bank gaben am Mittwoch, 21. Oktober 2026, ergänzende Einlassungen ab und kehrten anschließend in Haft zurück. Alle drei sehen sich nun derselben verschärften Anklageschrift gegenüber, die vorsätzliche Tötung in Serie, Tötung im Rahmen einer terroristischen Tat nach Artikel 187A des Strafgesetzbuches sowie 24 Fälle versuchter vorsätzlicher Tötung an den Angestellten in der Filiale umfasst. Das Feuer im Mai 2010 tötete drei Angestellte, eine von ihnen war schwanger. Der Fall wurde Jahre später wieder aufgerollt, nachdem eine anonyme E-Mail ihn aus der Schublade geholt hatte.
Einlassungen und Dementis
Die 46-jährige Frau, wohnhaft in Brighton in England, die auf Ersuchen der griechischen Justizbehörden nach Griechenland ausgeliefert wurde, reichte eine schriftliche Einlassung beim Untersuchungsrichter ein. Die Angaben zu ihrem Umfang gehen auseinander: Ein Medium nennt 59 Seiten, zwei andere 56. Darin wiederholt sie, dass sie jede Verbindung zu dem Fall bestreitet. Sie erklärt, an der Demonstration vom 5. Mai 2010 teilgenommen zu haben, nicht aber an der Gewalt, die in dem Feuer endete – eine Darstellung, die sie bereits in London vertreten hatte. Berichten zufolge enthält die Verfahrensakte keine neuen Beweise über das hinaus, was den Angeklagten nach ihrer Festnahme bereits gezeigt worden war. Der 42-jährige Mann, den die Behörden am Tatort identifiziert haben, reichte ebenfalls eine schriftliche Einlassung ein, in der er eine Beteiligung an den Vorfällen bestreitet.
Der zweite 42-Jährige und die Verfahrensakte
Die Behörden gehen davon aus, dass ein zweiter 42-jähriger Mann, der einen auffälligen Rucksack trägt, während des Angriffs das Fenster der Bank einschlug. Er soll seine ergänzende Einlassung am Freitag, 23. Oktober 2026, abgeben, wenn der dritte Angeklagte vor dem Untersuchungsrichter erscheint. Die Anwälte der Angeklagten bezeichnen die Beweise als konstruiert und dünn; sie führten nicht zur vollständigen Identifizierung der Angreifer. Zudem behaupten sie, der Untersuchungsrichter sei bereit, das Ermittlungsverfahren abzuschließen, obwohl der Verfasser und Absender der anonymen E-Mail, die den Fall wieder ins Rollen brachte, nicht identifiziert worden sei. Wann der Richter über den Abschluss der Akte entscheiden wird, geht aus den Artikeln nicht hervor.
Zeitleiste und Reaktionen
Seit die E-Mail den Fall wieder aufgerollt hat, hat sich das Verfahren in Etappen bewegt – vom Feuer 2010 über die verschärften Vorwürfe bis zu den Einlassungen, die nun gehört werden.
Unterstützer versammelten sich seit dem Morgen an den Gerichten am Evelpidon und skandierten Parolen zur Unterstützung der in Haft befindlichen Angeklagten. Der nächste dokumentierte Schritt ist die Aussage des dritten Angeklagten am Freitag, 23. Oktober 2026.