
Lebenslange Haft für Hauptangeklagten im Tod des 11-jährigen Marios in Menidi; zweiter Angeklagter freigesprochen
Ein griechisches Gericht verurteilte den Hauptangeklagten einstimmig wegen vorsätzlicher Tötung mit Eventualvorsatz zu lebenslanger Haft für den Tod des 11-jährigen Marios Souloukos, der im Juni 2017 während einer Schulfeier in Menidi von einer verirrten Kugel getroffen wurde. Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen.
Urteil verkündet
Ein gemischtes Schwurgericht in Athen befand den Hauptangeklagten einstimmig der vorsätzlichen Tötung mit Eventualvorsatz im Tod des 11-jährigen Marios Souloukos für schuldig. Der Junge wurde am 8. Juni 2017 während einer Schulfeier im Stadtteil Menidi von einer verirrten Kugel getötet. Das Gericht folgte der Empfehlung der Staatsanwaltschaft sowohl in der Schuldfrage als auch beim Strafmaß vollständig. „Es war eine schwierige Entscheidung, aber sie war einstimmig“, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Freispruch des zweiten Angeklagten
Der zweite Angeklagte, dem versuchte Tötung mit Eventualvorsatz vorgeworfen wurde, wurde einstimmig freigesprochen. Das Gericht akzeptierte das Argument der Staatsanwaltschaft, dass die Tat unter den Rechtsbegriff des untauglichen Versuchs falle und dass die Abschaffung der entsprechenden Vorschrift zwischen 2019 und 2021 eine Verurteilung verhindere. Die Kammer sprach ihn von allen Anklagepunkten frei.
Strafmaß und Strafmilderungsgründe
Das Gericht verhängte eine lebenslange Haftstrafe gegen den Verurteilten, ohne mildernde Umstände anzuerkennen. Der Staatsanwalt Antonis Kasapis hatte dem Gericht zuvor mitgeteilt, dass er gegen jede Strafmilderung argumentieren werde, und bezeichnete die Tat als „von großem Unwert sowohl gegenüber dem Opfer als auch gegenüber der Gesellschaft als Ganzes“ und erklärte, dass die einzig angemessene Strafe lebenslange Haft sei. Die Richter stimmten dem zu und lehnten alle Anträge der Verteidigung auf Strafmilderung ab. Das Verfahren zur Entscheidung über Strafmilderungsgründe wirkte sich direkt auf das endgültige Strafmaß aus, und die Weigerung des Gerichts, solche zu gewähren, stellte die Höchststrafe sicher.
Reaktion vor dem Gerichtssaal
Nach der Urteilsverkündung kam es vor dem Gerichtssaal zu Spannungen. Angehörige des Verurteilten brachen in Tränen aus. Seine Frau rief: „Mein Mann ist unschuldig“, während der Angeklagte selbst dem Gericht sagte: „Ich war es nicht, wir haben lebenslang für nichts bekommen. Lebenslang, weil ich etwas getan habe?“ Die Szene unterstrich die emotionale Belastung eines Falles, der seit der Tragödie von 2017 die lokale und nationale Aufmerksamkeit gefesselt hat.
Position der Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine harte Empfehlung abgegeben und die Verurteilung des ersten Angeklagten wegen Totschlags mit Eventualvorsatz gefordert, während er für den zweiten Freispruch beantragte. Er hatte seine Absicht signalisiert, sich gegen jegliche Strafmilderungsgründe zu stellen, und damit den Weg für die lebenslange Haftstrafe geebnet. Das Gericht folgte dieser Linie vollständig und fällte ein einstimmiges Urteil, das einen fast neun Jahre andauernden Fall abschloss.


