
Referentenentwurf von Arbeitsminister Heil löst Koalitionsstreit aus – Union und Arbeitgeber laufen Sturm
Ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden nur für tarifgebundene Unternehmen lockern will, hat einen heftigen Koalitionsstreit entfacht. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte, das Papier sei keine Grundlage für die weitere Arbeit.
Referentenentwurf beschränkt Flexibilität auf tarifgebundene Unternehmen
Der durchgesickerte Entwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass Tarifvertragsparteien künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Das geltende Gesetz schreibt eine tägliche Obergrenze von acht Stunden vor, die in bestimmten Fällen auf zehn Stunden verlängert werden kann – mit gewissen Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Tarifverträge. Der neue Entwurf würde diese Flexibilität jedoch nur für tarifgebundene Unternehmen öffnen. Für Betriebe ohne Tarifvertrag bliebe die tägliche Höchstarbeitszeit im Wesentlichen bestehen. Der Entwurf sieht zudem die verpflichtende elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vor – als Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts.
Koalitionsstreit
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hatte versprochen, die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, auch und gerade für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu schaffen. Politiker von CDU/CSU und Arbeitgeberverbände argumentieren nun, der Entwurf breche dieses Versprechen, indem er die Lockerung an das Vorliegen eines Tarifvertrags knüpfe. Der Entwurf verstoße daher gegen den Koalitionsvertrag, so die Kritiker.
Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher nicht als Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition an diesem Thema dienen.
Arbeitgeber beklagen „alte Regulierungsmuster“
Arbeitgeberverbände griffen den Entwurf sofort an. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, sagte, er „widerspreche eklatant dem Koalitionsvertrag“ und werde den Anforderungen einer flexiblen digitalen Arbeitswelt nicht gerecht. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander bezeichnete ihn als „Sammlung von Maximalforderungen der Gewerkschaften“ und fügte hinzu, der Entwurf „grenze an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun.“ Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU/CSU, Gitta Connemann, nannte den Text „einen Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag, zu Lasten des Mittelstands.“
Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Sammlung von Maximalforderungen der Gewerkschaften.
Ministerium betont: Entwurf ist nicht final
Das Arbeitsministerium bezeichnete das Dokument als internen Referentenentwurf, der sich noch in der Ressortabstimmung innerhalb des Ministeriums befinde und daher noch nicht für die Kabinetts- oder Kanzleramtsbefassung freigegeben sei. Solche Referentenentwürfe würden oft genutzt, um die politische Stimmung zu testen. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz betonte die Position der Union, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit allen Beschäftigten offenstehen müsse, unabhängig davon, ob sie durch einen Tarifvertrag gebunden seien.
Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft erhebliche Flexibilität in einer Vielzahl von Berufen. Wir wollen dies allen Beschäftigten ermöglichen, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
Gewerkschaften halten Druck aufrecht
Die Gewerkschaften mobilisieren seit Monaten mit der Kampagne „Mit Macht für die 8“ gegen jede Abschaffung des Acht-Stunden-Tages, der erstmals 1918 gesetzlich verankert wurde. Der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren hatte bereits im vergangenen Jahr klargestellt, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes „kein Herzensprojekt“ seiner Partei sei. Der aktuelle Entwurf, der jede Änderung auf tarifgebundene Unternehmen beschränkt, scheint den Einfluss der Gewerkschaften widerzuspiegeln, stößt aber dennoch auf heftigen Widerstand von Arbeitgebern und CDU.


