Bayern lehnt Störsender gegen KI-Schummelei bei Prüfungen ab und verweist auf Rechtslage und Sicherheitsrisiken
Das bayerische Kultusministerium hat Forderungen von Lehrkräften nach einer Blockierung des Datenverkehrs während Prüfungen zurückgewiesen. Es argumentiert, dass Frequenzstörsender nach deutschem Recht illegal seien und Schüler mit medizinischen Geräten gefährden würden.
Ablehnung einer technischen Lösung
Das bayerische Kultusministerium hat die Forderung nach technischen Blockaden gegen KI-gestützte Schummeleien bei Schulprüfungen entschieden zurückgewiesen. Das Ministerium reagierte damit auf einen offenen Brief des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), der in der vergangenen Woche an Ministerin Anna Stolz appellierte, „einfach umsetzbare, technische Regelungen“ gegen KI-gestützte Täuschungsversuche zu finden. Die Antwort des Ministeriums macht deutlich, dass eine naheliegende Maßnahme nicht infrage kommt.
Der Einsatz von Frequenzstörsendern, die Mobilfunksignale, WLAN oder GPS blockieren, ist an Schulen in Deutschland rechtlich unzulässig und strafbar.
Rechtliche und sicherheitstechnische Bedenken
Das Ministerium berief sich auf das Telekommunikationsgesetz, das den Betrieb solcher Geräte der Bundesnetzagentur oder speziellen Sicherheitsbehörden vorbehält. Es warnte davor, dass Störsender zudem Notrufe vom Schulgelände verhindern würden und ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Personen darstellten, die auf medizinische Geräte wie Diabetes-Monitore, Hörgeräte oder Herzschrittmacher angewiesen sind. Diese Argumente schlossen eine auf Störsendern basierende Lösung faktisch aus, unabhängig davon, wie die Lehrergewerkschaft ihr Anliegen formuliert hatte.
Lehrkräfte drängen auf Maßnahmen
BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann stellte später klar, dass der Verband nicht explizit Störsender gefordert habe. „Wir wollen auch keine Flughafendetektoren“, sagte sie, betonte jedoch, dass die aktuellen Richtlinien für das Lehrpersonal an der Realität vorbeigingen. Sie fordert das Ministerium auf, andere technische Möglichkeiten zu prüfen, ohne jedoch zu spezifizieren, welche dies sein könnten.
Die bestehenden Anweisungen für Lehrkräfte sind weit von der Realität entfernt.
Die Landschaft der KI-Schummelei
Künstliche Intelligenz verändert die Spielregeln bei Täuschungsversuchen in Prüfungen rasant. Smartwatches, Miniatur-Ohrhörer und Datenbrillen machen es zunehmend schwieriger, zu kontrollieren, was Schüler mit in den Prüfungsraum bringen. Einige bayerische Schulen haben bereits das Tragen von Hemden bei Abiturprüfungen untersagt, aus Sorge vor in Knöpfen versteckten Kameras, während Kuscheltiere und Glücksbringer aus ähnlichen Gründen schon lange verboten sind. Das Ministerium erkennt an, dass die technischen Möglichkeiten immer ausgefeilter und schwerer zu kontrollieren werden.
Laufende Reaktion des Ministeriums
Das Ministerium betont, dass es die dynamischen Entwicklungen im Bereich der KI sehr genau beobachtet und die Schulen auf vielfältige Weise für die Herausforderungen sensibilisiert werden. Es unterstrich das Engagement für eine wirksame Prävention von Täuschungsversuchen, wenngleich die Stellungnahme im Quellenmaterial verkürzt wiedergegeben wurde. Die Debatte dürfte damit nicht beendet sein, da Lehrkräfte weiterhin auf praktische, durchsetzbare Maßnahmen drängen, die mit der Technologie, die Schüler in den Raum mitbringen, Schritt halten.


