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Diplomatie·vor 3 Std.

EuGH entscheidet am 16. Juli über spanisches Amnestiegesetz für katalanische Unabhängigkeitsführer

Der Europäische Gerichtshof wird am 16. Juli sein lang erwartetes Urteil über das spanische Amnestiegesetz für katalanische Separatisten fällen und entscheiden, ob die Maßnahme mit EU-Recht vereinbar ist. Das Urteil wird sich mit Fragen des Missbrauchs öffentlicher Mittel und Terrorismusvorwürfen befassen.

Das Urteilsdatum

Die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) wird ihr Urteil am 16. Juli 2026 verkünden, bestätigte das Gericht am Donnerstag. Die Entscheidung fällt genau ein Jahr nach den mündlichen Verhandlungen über die von zwei spanischen Gerichten vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen. Der in Luxemburg ansässige Gerichtshof muss entscheiden, ob das Organgesetz zur Amnestie, das die Begnadigung von Straftaten im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsprozess vorsieht, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Zwei Schlüsselfragen

Der EuGH wird zwei Vorlagefragen beantworten. Die erste, vom spanischen Rechnungshof vorgelegt, betrifft die rechenschaftspflichtige Haftung des früheren katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont und anderer Beamter für öffentliche Mittel, die angeblich zur Finanzierung des illegalen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 und der externen Förderung des sogenannten Procés verwendet wurden. Die zweite, vom Nationalen Gerichtshof vorgelegt, fragt, ob die Anwendung der Amnestie auf zwölf Mitglieder der Ausschüsse für die Verteidigung der Republik (CDR), die im Rahmen der sogenannten 'Operation Judas' mit terrorismusbezogenen Anklagen konfrontiert sind, gegen EU-Antiterrorgesetze verstoßen würde.

Stellungnahme des Generalanwalts

Im November 2025 gab Generalanwalt Dean Spielmann eine nicht bindende Stellungnahme ab, die das Gesetz weitgehend befürwortete. Er argumentierte, dass es die finanziellen Interessen der EU nicht beeinträchtige und nicht mit der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie des Blocks in Konflikt stehe.

Es kann keine direkte Verbindung zwischen den Ausgaben des Procés und den EU-Konten hergestellt werden.

Spielmann wies auch die Auffassung zurück, dass das Gesetz eine 'Selbstamnestie' darstelle, und erklärte, sein Ziel sei es, auf eine außergewöhnliche Situation mit dem erklärten Ziel der institutionellen Normalisierung und Aussöhnung zu reagieren, nicht ein politisches Regime vor gerichtlicher Kontrolle zu schützen. Obwohl seine Ansichten nicht bindend sind, werden sie von den Luxemburger Richtern im Allgemeinen hoch geschätzt.

Auswirkungen auf Puigdemont und das Verfassungsgericht

Das Urteil des EuGH wird voraussichtlich die parallelen Verfahren vor dem spanischen Verfassungsgericht beeinflussen, bei denen Puigdemont Beschwerde gegen die Weigerung des Obersten Gerichtshofs eingelegt hat, seine Verurteilung wegen Untreue zu amnestieren. Ein positives Urteil in Luxemburg würde wahrscheinlich den Weg für das Verfassungsgericht ebnen, die Haftbefehle aufzuheben und dem früheren Präsidenten die Rückkehr nach Spanien zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft und die staatliche Rechtsanwaltschaft haben bereits Schriftsätze zugunsten der Gewährung der Amnestie eingereicht.

Politischer und rechtlicher Hintergrund

Das von der Regierung von Pedro Sánchez geförderte Amnestiegesetz trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Es sollte einen Schlussstrich unter die Strafverfahren ziehen, die sich aus dem katalanischen Unabhängigkeitsstreben von 2017 ergaben, und war ein zentraler Bestandteil des Pakts, der Sánchez' Amtseinführung sicherte. Es war jedoch anhaltenden rechtlichen Anfechtungen ausgesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat sich geweigert, es anzuwenden, und eine mögliche Diskriminierung aufgrund der Ideologie argumentiert, während der Rechnungshof und der Nationale Gerichtshof unter anderem an den EuGH verwiesen, um die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU-Recht zu prüfen.

Vom Referendum bis zum EU-Urteil
  1. Illegales Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien abgehalten, für verfassungswidrig erklärt.
  2. Amnestiegesetz tritt in Kraft, zielt auf 'institutionelle Normalisierung' in Katalonien ab.
  3. Generalanwalt Spielmann veröffentlicht Stellungnahme, die das Gesetz weitgehend befürwortet.
  4. Große Kammer des EuGH wird ihr bindendes Urteil zum Amnestiegesetz verkünden.
Luxemburg · Madrid · Barcelona

7 Quellen

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