luxemburgischer Rechtswissenschaftler; Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am Donnerstag, dass Inhaber von Hypothekarkrediten in Schweizer Franken Verzugszinsen erst dann verlangen können, wenn sie den genauen geforderten Betrag angeben. Gleichzeitig erklärte der Generalanwalt, dass polnische Gerichte Kreditverträge auf alle Informationsmängel prüfen müssen, nicht nur auf die vom Verbraucher vorgebrachten.