
Französische Staatsanwaltschaft klagt 15-jährigen Rechtsextremen wegen geplanten Messerangriffs auf Lyoner Gymnasium an
Ein 15-jähriger Junge im Département Rhône wurde wegen der Planung eines wahllosen Messerangriffs auf seine ehemalige Schule unter formelle Untersuchung gestellt.
Ermittlungen und Festnahme im Rhône
Die französischen Anti-Terror-Behörden haben am Freitag, dem 18. September 2026, ein formelles gerichtliches Ermittlungsverfahren gegen einen 15-jährigen Jungen eingeleitet, der verdächtigt wird, einen Angriff auf ein Gymnasium in der Region Lyon vorbereitet zu haben. Das Verfahren begann Anfang der Woche mit einer vorläufigen Untersuchung, die von der Staatsanwaltschaft Lyon am Dienstag eingeleitet wurde. Beamte der Anti-Terror-Unterdirektion (SDAT) nahmen den Minderjährigen im Département Rhône nach ersten Erkenntnissen über seine Aktivitäten fest. Die Nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft (PNAT) übernahm die Ermittlungen, nachdem Forensiker Daten vom Mobiltelefon des Jugendlichen gesichert und ausgewertet hatten. Digitale Beweise, die unter anderem von Snapchat gesichert wurden, zeigten, dass der Verdächtige seine Absichten anderen Internetnutzern mitgeteilt hatte, die seine Pläne aktiv bestärkten.
Vorbereitungen und sichergestellte Ausrüstung
Die Ermittler stellten fest, dass der Jugendliche einen operativen Plan für einen Messerangriff auf Schüler ohne Unterscheidung entwickelt hatte. Obwohl der Verdächtige noch kein endgültiges Datum für die Ausführung des Angriffs festgelegt hatte, fanden die Strafverfolgungsbehörden heraus, dass er das notwendige Material bereits beschafft hatte. Bei Durchsuchungen im Rhône stellte die Polizei eine Tasche mit zwei Messern, einem militärähnlichen Outfit und einer Kette sicher, die dazu dienen sollte, die Schultüren zu verriegeln und Fluchtwege zu blockieren. Die meisten Ermittlungsquellen bestätigten, dass das geplante Ziel die Bildungseinrichtung war, von der der Jugendliche zu Beginn des Schuljahres verwiesen worden war.
Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft definierte den Umfang des mutmaßlichen Komplotts bei der Eröffnung des formellen Ermittlungsverfahrens.
Ihm wird vorgeworfen, einen besonders vorbereiteten Angriff auf ein Gymnasium geplant zu haben, der sich wahllos gegen die Schüler dieser Einrichtung richten sollte.
Rechtsextreme Ideologie und Radikalisierung im Netz
Ermittlungskreisen zufolge vertrat der 15-Jährige eine Ideologie mit ausgeprägten rechtsextremen Zügen und hegte eine intensive Faszination für Massentötungen. Die Ermittler stellten fest, dass der Jugendliche besonders vom Tod von Quentin Deranque betroffen war, einem radikalen rechtsextremen Aktivisten, der im Februar in Lyon getötet wurde. Die digitale Forensik ergab, dass der Jugendliche regelmäßig extremistisches Material aufsuchte und in privaten Messaging-Netzwerken gewalttätige Szenarien diskutierte. Seine Interaktionen auf Snapchat zeigten, dass Online-Bekannte seine gewalttätigen Absichten bestärkten, anstatt die Behörden zu alarmieren.
- Der radikale rechtsextreme Aktivist Quentin Deranque wird in Lyon getötet
- Die Lyoner Staatsanwaltschaft leitet eine Voruntersuchung ein, und Beamte der SDAT nehmen den Verdächtigen fest
- Die PNAT eröffnet ein Terrorermittlungsverfahren, und ein Untersuchungsrichter klagt den Minderjährigen an
Richterliche Aufsicht und Berufung der Staatsanwaltschaft
Am Ende seines ersten Gerichtstermins am Freitag erhob ein Untersuchungsrichter für Anti-Terror-Fälle die formelle Anklage gegen den Minderjährigen wegen der Beteiligung an einem individuellen terroristischen Vorhaben. Anstatt den Jugendlichen wie von der Staatsanwaltschaft gefordert in Untersuchungshaft zu nehmen, ordnete der Richter seine Freilassung unter strenger gerichtlicher Aufsicht an. Gemäß diesen Auflagen muss der Jugendliche eine erzieherische Maßnahme absolvieren, an obligatorischen psychologischen und psychiatrischen Beratungen teilnehmen und ein striktes Waffenbesitzverbot einhalten. Die PNAT hatte während der nichtöffentlichen Anhörung formell Untersuchungshaft beantragt und kündigte an, innerhalb der gesetzlichen Zehn-Tage-Frist Berufung gegen die Aufsichtsanordnung einzulegen.


