
Italien schafft Kfz-Steuer für Kleinwagen und Motorräder ab
Das italienische Kabinett hat am 16. September 2026 die Abschaffung der Kfz-Steuer (Bollo auto) beschlossen und befreit damit Klein- und Mittelklassewagen sowie Motorräder landesweit von der Steuer.
Kabinettsbeschluss zur Abschaffung der Kfz-Steuer
Am Mittwoch, dem 16. September 2026, trat der italienische Ministerrat in Rom zusammen, um die Abschaffung der Kfz-Haltersteuer, in Italien als Bollo auto bekannt, zu genehmigen. Das Regierungsdekret hebt die jährliche Pflichtabgabe auf den Besitz bestimmter Personenkraftwagen und Motorräder landesweit auf. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gab das Ergebnis der Kabinettssitzung bekannt und bezeichnete den Gesetzgebungsschritt als direkte Entlastung von einer unpopulären fiskalischen Anforderung. Quellen im Palazzo Chigi bestätigten, dass die Minister die Steuerabschaffung während der planmäßigen Sitzung am Mittwoch geprüft und gebilligt haben. Die Regierung betonte, dass die Abschaffung der Abgabe eine anhaltende Beschwerde der Autofahrer über die Kosten für den Unterhalt privater Fahrzeuge aufgreift. Der Entscheidung gingen interne Beratungen der Exekutive zur Senkung der routinemäßigen Haushaltssteuerlast voraus.
Heute schafft die Regierung eine der von den Italienern am meisten gehassten Steuern ab.
Umfang der Befreiung für Personenkraftwagen
Die neu genehmigte Befreiung gilt speziell für Klein- und Mittelklasse-Personenkraftwagen. Laut Quellen im Palazzo Chigi repräsentieren diese Fahrzeugklassen die Autos, die von italienischen Familien überwiegend für den täglichen Pendelverkehr und grundlegende Mobilitätsbedürfnisse genutzt werden. Indem die Maßnahme auf Fahrzeuge mit kleiner und mittlerer Motorleistung beschränkt wird, soll sie gezielte wirtschaftliche Entlastung für normale Haushalte bieten, nicht für Besitzer von Hochleistungsfahrzeugen. Personenkraftwagen, die die Mittelklasse-Einstufung überschreiten, erhalten im Rahmen des aktuellen Regierungsentwurfs keine Steuerbefreiung. Der Ministerrat hat die Anspruchskriterien so zugeschnitten, dass die Entlastung typischen Familienfahrzeugen zugutekommt und nicht hochwertigen oder nicht notwendigen Personenkraftwagen. Regierungsvertreter stellten fest, dass diese Fahrzeugkategorien das Rückgrat des täglichen Vorort- und Stadtverkehrs bilden.
Einbeziehung von Motorrädern und individuelle Anspruchsregeln
Zusätzlich zu den Klein- und Mittelklasse-Personenkraftwagen hat der Ministerrat die Abschaffung der Haltersteuer auf alle Motorräder ausgeweitet. Die Regelung erfasst die gesamte Bandbreite der im Land zugelassenen motorisierten Zweiräder. Allerdings legen die Regierungsrichtlinien eine klare strukturelle Grenze für individuelle Ansprüche fest, um das fiskalische Gleichgewicht zu wahren. Gemäß den am Mittwoch genehmigten Regeln hat jeder Bürger Anspruch auf die Steuerbefreiung für nur ein berechtigtes Fahrzeug. Autofahrer, die mehrere Fahrzeuge besitzen, etwa einen Pendlerwagen und ein Motorrad oder zwei Familienautos, müssen den Einzelfahrzeugvorteil auf nur ein zugelassenes Fahrzeug anwenden. Diese Einschränkung verhindert, dass Einzelpersonen mehrere Steuerabschreibungen über eine breitere Sammlung privater Fahrzeuge ansammeln.
Umfang der nationalen Fahrzeugflotte und fiskalische Ziele
- Anteil der abgedeckten Personenkraftwagen (%)
- 70
- Abgedeckte Fahrzeuge insgesamt (Millionen)
- 14.5
Zahlen aus dem Palazzo Chigi zeigen, dass die Steuerbefreiung über 70 % der gesamten derzeit auf italienischen Straßen verkehrenden Personenkraftwagenflotte umfasst. In Kombination mit allen landesweit zugelassenen Motorrädern erreicht das Gesamtvolumen der befreiten Fahrzeuge rund 14,5 Millionen Einheiten. Quellen im Palazzo Chigi erklärten, dass das Kernziel des Eingriffs darin besteht, die gesamte Steuerlast des Fahrzeugbesitzes für einen breiten Querschnitt der italienischen Bevölkerung zu senken. Die weitreichende Abdeckung stellt sicher, dass die Steuersenkung Millionen von täglichen Pendlern und Fahrzeugbesitzern in jeder italienischen Region direkt betrifft. Die Politik verändert die Art und Weise, wie der Staat fahrzeugbezogene Besitzabgaben für die Allgemeinheit erhebt, und konzentriert die Entlastung auf alltägliche Verkehrsteilnehmer.


