Regierung · Warschau
Oberstes Gericht weist Beschwerden der Verfassungsgerichtshof-Spitze Święczkowski und Sochański zurück
Am Freitag, dem 6. November, entschied die Kammer für Berufshaftung am Obersten Gericht, dass sie für Richter des Verfassungsgerichtshofs nicht zuständig ist, und verwies die Sache an das Tribunal zurück. Beide Männer können noch Beschwerde einlegen, über die dann ein dreiköpfiges Richtergremium entscheiden würde.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von NIEZALEZNA.PL, TVP Info, naTemat.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Am Freitag, dem 6. November, wies die Kammer für Berufshaftung die Beschwerden von Bogdan Święczkowski und Bartłomiej Sochański zurück und stellte fest, dass sie für Richter des Verfassungsgerichtshofs nicht zuständig ist.
Das Oberste Gericht übersandte die Akte dem Verfassungsgerichtshof als eigenständiger richterlicher Gewalt, wie aus dem von TVP Info und Polsat News berichteten Beschluss hervorgeht.
Die Richterin Anna Korwin-Piotrowska erließ am 30. Oktober zwei Anordnungen, die für beide Männer eine sofortige einmonatige Unterbrechung ihrer Tätigkeit verfügten, einschließlich ihrer geschäftsführenden Ämter als Präsident und Vizepräsident des Tribunals.
Święczkowski und Sochański können den Beschluss anfechten; über eine solche Beschwerde würde ein dreiköpfiges Gremium des Obersten Gerichts entscheiden.
Das Urteil des Obersten Gerichts
Am Freitag, dem 6. November, wies die Kammer für Berufshaftung am Obersten Gericht (Izba Odpowiedzialności Zawodowej) die Beschwerden von Bogdan Święczkowski und Bartłomiej Sochański gegen Anordnungen zurück, mit denen sie von ihren Ämtern suspendiert worden waren. Die Beschwerden richteten sich gegen zwei Anordnungen, die die Richterin Anna Korwin-Piotrowska am 30. Oktober erlassen hatte. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass sie keine Angelegenheiten von Richtern des Verfassungsgerichtshofs verhandeln kann, und übersandte die Akte an das Tribunal als eigenständige richterliche Gewalt. Nach Angaben von Onet erging die Entscheidung allein durch den Richter am Obersten Gericht Zbigniew Korzeniowski. Im Tenor des Beschlusses heißt es ausdrücklich:
„Der Zuständigkeitsbereich der Kammer für Berufshaftung am Obersten Gericht erstreckt sich nicht auf Richter des Verfassungsgerichtshofs.“
Hintergrund der Suspendierung
Die Anordnungen vom 30. Oktober verfügten eine sofortige einmonatige Aussetzung der Tätigkeit beider Männer, die auch ihre Ämter als Präsident und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs umfasste. TVP Info berichtete, die Anordnungen hätten zu eskalierenden Protesten vor dem Tribunal geführt. Derselbe Sender beschrieb einen sich verschärfenden Streit zwischen Regierung, Opposition und Staatspräsident. Die Beschwerden beim Obersten Gericht waren die Reaktion der beiden Männer auf diese Anordnungen.
Wie es weitergeht
Das Urteil beendet die Angelegenheit vor dem Obersten Gericht nicht. Święczkowski und Sochański können die Entscheidung anfechten; tun sie das, würde ein dreiköpfiges Gremium des Obersten Gerichts über die Beschwerde befinden. Vorerst liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof, an den das Oberste Gericht ihn abgegeben hat.
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Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- NIEZALEZNA.PLÜberraschende Entscheidung des Obersten Gerichts. Es geht um den Präsidenten und Vizepräsidenten des VerfassungsgerichtshofsZaskakujące rozstrzygnięcie Sądu Najwyższego. Chodzi o prezesa i wiceprezesa TK · Original auf Polnisch
- TVP InfoOberstes Gericht wies die Beschwerde von Święczkowski und Sochański zurückSąd Najwyższy odrzucił zażalenie Święczkowskiego i Sochańskiego · Original auf Polnisch
- naTemat.plOberstes Gericht brüskierte Święczkowski. Kapiński bei Nawrocki ist anscheinend nicht genugSąd Najwyższy wystawił Święczkowskiego. Kapiński u Nawrockiego to widocznie za mało · Original auf Polnisch
- polsatnews.plOberstes Gericht hat eine Entscheidung getroffen. Beschwerde von Święczkowski abgewiesenSąd Najwyższy podjął decyzję. Zażalenie Święczkowskiego oddalone · Original auf Polnisch
- Bogdan Święczkowski
- Präsident des Verfassungsgerichtshofs, dessen Beschwerde gegen eine einmonatige Suspendierung vom Obersten Gericht zurückgewiesen wurde
- Bartłomiej Sochański
- Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, dessen Beschwerde gegen eine einmonatige Suspendierung vom Obersten Gericht zurückgewiesen wurde
- Anna Korwin-Piotrowska
- Richterin, die am 30. Oktober die Anordnungen zur einmonatigen Suspendierung von Święczkowski und Sochański erließ
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