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Regierung·vor 2 Std.

Hamburg führt Verfassungstreue-Check für alle Bewerber im öffentlichen Dienst ein – Erinnerungen an den Radikalenerlass werden wach

Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit 85 zu 25 Stimmen beschlossen, künftig alle Bewerber für den öffentlichen Dienst routinemäßig vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Befürworter sehen dies als notwendig an, nachdem in den vergangenen Jahren rund 50 Fälle von Extremisten entdeckt wurden, die bereits eingestellt waren. Kritiker warnen vor einem Klima der Einschüchterung, das an den Radikalenerlass von 1972 erinnert.

Die Entscheidung

Am Mittwoch verabschiedete die Hamburgische Bürgerschaft eine Verordnung, die eine obligatorische Abfrage beim Landesverfassungsschutz für jede Person vorsieht, die sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt. Die Abstimmung ergab 85 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen, mit Unterstützung der regierenden SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU. Ein ebenfalls verabschiedeter Ergänzungsantrag verpflichtet den Verfassungsschutz, nicht nur mitzuteilen, ob er Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten eines Kandidaten hat, sondern auch den Inhalt dieser Informationen offenzulegen.

Unser demokratischer Staat kann nicht bestehen, wenn diejenigen, die für ihn arbeiten, nicht fest auf dem Boden der Verfassung stehen.

Befürworter argumentierten, der Staat müsse verhindern, dass Extremisten Vertrauenspositionen erlangen. Innensenator Andy Grote (SPD) verwies auf rund 50 Fälle in den vergangenen Jahren, in denen Personen mit extremistischen Neigungen, insbesondere aus islamistischen Kreisen und oft an Schulen, erst entdeckt wurden, nachdem sie bereits eingestellt worden waren.

So funktioniert die Überprüfung

Die neue Regelung erweitert eine bestehende Praxis, die bereits für Bewerber bei Polizei und Sicherheitsbehörden sowie für Personen gilt, die Waffenscheine oder Akkreditierungen für bestimmte Veranstaltungen beantragen. Künftig wird sie für alle Positionen im öffentlichen Dienst gelten, von Lehrern und Hausmeistern bis hin zu Tierpflegern. Der Verfassungsschutz wird vor einer Ersteinstellung, vor der Verbeamtung auf Lebenszeit und vor jeder Versetzung in besonders sicherheitsrelevante Bereiche angefragt. Rechtliche Sicherungen umfassen ein Akteneinsichtsrecht für den Kandidaten, eine obligatorische Anhörung vor einer Ablehnung und die letztendliche Einstellungsentscheidung, die bei der einstellenden Behörde und nicht beim Verfassungsschutz liegt.

Wir müssen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst identifizieren, und die Verfassungsschutzabfrage ist der richtige Weg, um uns alle zu schützen.

Historische Schatten

Die Maßnahme wird sofort mit dem Extremistenbeschluss von 1972 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) verglichen. Dieser Erlass führte zu einer flächendeckenden Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere von Lehrern, und hatte de facto Berufsverbote zur Folge, die bis in die 1980er Jahre andauerten, oft allein aufgrund vager Verdächtigungen. Grote betonte, die neue Regelung sei anders, mit vollem Rechtsschutz und gerichtlicher Überprüfbarkeit. „Die relevanten Informationen müssen transparent und gerichtsfest sein“, sagte er.

Opposition und Protest

Die Linke und die AfD stimmten gegen den Gesetzentwurf. Deniz Çelik, innenpolitischer Sprecher der Linken, bezeichnete die Regelung als politischen Generalverdacht gegen Bewerber. „Wer ernsthaft die Demokratie schützen will, schafft kein Klima der Einschüchterung und Repression“, sagte er und fügte hinzu, der Verfassungsschutz werde faktisch zum „politischen Türsteher des öffentlichen Dienstes“. Auch Dirk Nockemann von der AfD äußerte scharfe Kritik. Gewerkschaften, die Jusos, die Grüne Jugend und die Hamburger Schülerkammer hatten gegen die Maßnahme protestiert und gewarnt, sie könne sozial engagierte junge Menschen von einer Bewerbung abhalten. Eine Demonstration am Wochenende in Hamburg verstärkte die Kritik. Olaf Schwede vom DGB warf die Frage auf, was passiere, wenn ein Landesinnenministerium von einer als rechtsextrem eingestuften Partei wie der AfD in Sachsen-Anhalt geführt werde – diese könnte dann Informationen in das Zentralregister einspeisen und Einstellungen anderswo beeinflussen.

Die Rechtsexpertin Sarah Geiger stellte klar, dass die Regelung Beamte nicht daran hindere, den Staat zu kritisieren, solange dies im Rahmen der Verfassung bleibe. Proteste bleiben ausdrücklich erlaubt.

Hamburg

5 Quellen

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