SPD und Grüne in Hamburg fordern höhere Geldstrafen für illegale Luxussanierungen
Der Antrag, der am Mittwoch in der Bürgerschaft debattiert wird, soll die Höchststrafe über die derzeitigen 30.000 Euro anheben und fordert eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung von Sanktionen gegen unerlaubte Luxusmodernisierungen.
Die regierende SPD und Grünen in Hamburg wollen die finanziellen Sanktionen für Vermieter erhöhen, die in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen unerlaubte Luxussanierungen durchführen. Ein Antrag für die Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 1. Juli fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative für eine „deutliche Erhöhung“ der Bußgelder auf Bundesebene zu starten. Die Koalition argumentiert, dass die derzeitige Höchststrafe von 30.000 Euro Regelbrecher nicht mehr abschrecke und dass jeder, der gegen die Regeln verstoße, nicht von dem Verstoß profitieren dürfe.
Der vorgeschlagene Antrag
Der Antrag stellt fest, dass in Stadtteilen mit angespannten Wohnungsmärkten „Wohnungen ohne Genehmigung hochwertig saniert und dann dem preiswerten Wohnungsbestand entzogen werden.“ Er fordert den Senat auf, über die Länderkammer, den Bundesrat, bundesweit für schärfere Sanktionen einzutreten. Der Text wird am Mittwoch in der turnusmäßigen Sitzung der Bürgerschaft diskutiert.
Wer bewusst gegen die Regeln der Milieuschutzsatzung verstößt und Luxussanierungen ohne Genehmigung durchführt, darf daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen.
Wo die Regeln gelten
Soziale Erhaltungssatzungen, auch als Milieuschutz bekannt, gelten derzeit in 16 Hamburger Stadtteilen. Sie sollen das soziale Gefüge der Quartiere schützen und Wohnraum bezahlbar halten. Koeppen betonte, das Instrument sei „in den letzten Jahren systematisch ausgebaut worden.“ Rund 320.000 Bewohner sind durch diese Satzungen vor Verdrängungsdruck geschützt, so der grüne Wohnungsexperte Leon Alam.
Wer durch unerlaubte Maßnahmen, sogenannte Luxussanierungen, bezahlbaren Wohnraum gefährdet oder Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt, muss wissen, dass dies nicht hingenommen wird und Konsequenzen hat.
Abschreckungslücke
Nach geltendem Recht können unerlaubte Luxussanierungen mit einer Höchststrafe von 30.000 Euro geahndet werden. Die Koalition sagt, diese Summe sei „kaum noch abschreckend“, da sie durch den wirtschaftlichen Gewinn aus der Aufwertung und Neuvermietung einer sanierten Immobilie zu einem Marktpreisaufschlag aufgewogen werden könne. Der Antrag warnt, dass ohne eine glaubwürdige Sanktion die wirtschaftlichen Anreize für einen Verstoß gegen die Erhaltungssatzungen sprechen.
Vorstoß zur Einbindung der Bundesebene
Hamburg will die Änderung über eine Bundesratsinitiative vorantreiben und andere Länder bitten, einen schärferen rechtlichen Rahmen bundesweit zu unterstützen. Alam betonte, die Stadt habe gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft im „Bündnis für das Wohnen“ einen verlässlichen wohnungspolitischen Rahmen geschaffen und die Einhaltung vereinbarter Regeln sei Teil des Paktes. Die bestehenden Sanktionen müssten überprüft und gegebenenfalls deutlich verschärft werden.


