
Münchner Gericht erklärt Google für haftbar bei falschen AI-Übersichten und ordnet Löschung verleumderischer Behauptungen an
Das Landgericht München hat entschieden, dass Google für falsche Aussagen, die von seiner KI-Funktion „AI Overview“ in den Suchergebnissen produziert werden, direkt verantwortlich gemacht werden kann. Die einstweilige Verfügung, die noch nicht rechtskräftig ist, verpflichtet das Unternehmen, die Verbreitung der ehrverletzenden Behauptungen zu unterlassen.
Ein Landgericht in München hat entschieden, dass Google für falsche Informationen, die von seiner Funktion „AI Overview“ (Übersicht mit KI) in der Google-Suche erzeugt werden, rechtlich verantwortlich ist. Die Entscheidung der auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierten 26. Zivilkammer könnte einen bedeutenden Präzedenzfall für die Haftung von KI-generierten Inhalten schaffen.
Die falschen Vorwürfe
Zwei Münchner Verlage verklagten Google, nachdem die KI-Übersicht sie fälschlich mit Betrugsmasche, Abofallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht hatte. Das System vermischte Daten über tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägern und erfand Verbindungen, die in keiner der verlinkten Quellen existierten. Einer der Verlage wurde beschuldigt, Nutzer in kostenpflichtige Abos zu locken, gekaufte digitale Inhalte zurückzuhalten und wiederholt bereits erhaltene Zahlungen zu fordern. Die verleumderischen Zusammenfassungen erschienen, wenn Nutzer den Namen des Verlags zusammen mit dem Wort „Betrugsmasche“ suchten. Als der Verlag Google aufforderte, den Fehler zu korrigieren, reagierte das Unternehmen nicht.
Wir investieren massiv in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwältigende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.
Gericht: KI-Zusammenfassungen sind Googles eigener Inhalt
Google hatte argumentiert, dass die KI-Übersicht lediglich Inhalte Dritter widerspiegele und das Unternehmen nicht als bloßer Vermittler haften sollte. Das Gericht wies diese Position zurück. Es befand, dass die KI-generierte Zusammenfassung über die Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen hinausgeht: Sie formuliert um, bewertet und strukturiert Informationen zu einer eigenständigen Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt. Da Google völlig neue Behauptungen aufstelle, könne es sich nicht auf die bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, die Suchmaschinen vor einer direkten Haftung für die Auflistung von Inhalten Dritter schützt.
Die Richter wiesen auch Googles Argument zurück, dass Nutzer die Quellen selbst überprüfen könnten oder wüssten, dass KI-generierten Informationen nicht blind vertraut werden sollte. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht als abgeschlossene Aussage ohne sichtbaren Warnhinweis auf Unzuverlässigkeit auftrete. Die Möglichkeit, Links zu überprüfen, entbinde Google nicht von der Haftung für Rufschädigung.
Einstweilige Verfügung und Präzedenzfall
Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, mit der Google angewiesen wird, die Verbreitung der falschen Aussagen zu unterlassen und 80 Prozent der Prozesskosten zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Google Berufung einlegen kann. Einige Monate zuvor war ein Hamburger Gericht in einem nicht veröffentlichten, ähnlichen Fall zum gleichen Ergebnis gekommen.
Rechtsexperten bezeichnen die Münchner Entscheidung als möglicherweise wegweisend. Sie fügt sich in eine wachsende Debatte darüber ein, ob Anbieter generativer KI-Systeme für die Halluzinationen ihrer Modelle (Aussagen, die plausibel klingen, aber sachlich falsch sind) einstehen müssen. In vielen Ländern sind die Regeln für eine solche Haftung weiterhin ungeklärt.
Das Münchner Urteil macht deutlich: Wenn ein Algorithmus Zusammenfassungen schreibt, ist er kein Bote mehr, sondern ein Autor – und Autoren müssen hinter ihren Worten stehen.


