Regierung · Warschau

Nowa Lewica will am 29. Oktober Gesetz zur Abschaffung des Kirchenfonds im Sejm einbringen

Der Entwurf würde die Finanzierung von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge der Priester aus dem Staatshaushalt beenden; Kirchen und Geistliche sollen die Kosten teilen. Fraktionschefin Anna Maria Żukowska sagt, die interministeriellen Gespräche hätten in über zwei Jahren keinen Kompromiss gebracht.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von TVP Info, Rzeczpospolita, www.gazetaprawna.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Warschau · Polen
Wie es dazu kam
  1. 20.03.Kirchenfonds durch das Gesetz vom 20. März 1950 geschaffen
  2. Januar 2024Interministerielles Team zum Kirchenfonds nimmt Mitte Januar 2024 seine Arbeit auf
  3. März 2025Agnieszka Dziemianowicz-Bąk bittet darum, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Fonds in das Arbeitsprogramm der Regierung aufzunehmen
  4. 29.10.Pressekonferenz zum Gesetzentwurf von Nowa Lewica, unter den angekündigten Rednern ist Sejmmarschall Włodzimierz Czarzasty

Nowa Lewica geht in den Sejm

Nowa Lewica will am 29. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Sejm einbringen, der den Kirchenfonds (Fundusz Kościelny) abschaffen soll. Nach Angaben von RMF FM wird der Entwurf von Abgeordneten und nicht von der Regierung eingebracht, weil sich die Koalition nicht auf eine Regierungsfassung geeinigt hat. TVP Info berichtet, die Abgeordneten hätten ursprünglich geplant, ihn im Dezember einzubringen, der Zeitplan sei jedoch vorgezogen worden. Sejmmarschall Włodzimierz Czarzasty und Politiker der Partei sollen den Entwurf am selben Tag um 11:00 Uhr auf einer Pressekonferenz vorstellen.

„Wir können nicht länger warten. Es ist unwahrscheinlich, dass der Regierungsentwurf aus dem Ministerrat kommt.“

Anna Maria Żukowska, Vorsitzende

Żukowska, die die Fraktion Nowa Lewica führt, sagte dies in einem Interview mit RMF FM. Sie erklärte, ihre Partei erwarte, dass die Bürgerkoalition den Entwurf unterstützt.

Zwei Jahre stockender Gespräche

Ein interministerielles Team zum Kirchenfonds unter Leitung von Vize-Regierungschef und Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz nahm Mitte Januar 2024 seine Arbeit auf und hat keinen Kompromiss erzielt. Kosiniak-Kamysz hat argumentiert, Änderungen sollten im Dialog erarbeitet werden, und auf die verfassungsrechtliche Pflicht zur Zusammenarbeit von Staat und Kirchen verwiesen. Von RMF FM zitierte Quellen sagen, das Team stecke fest, und nichts deute auf einen baldigen Durchbruch hin. Nowa Lewica erklärt, sie habe den Wählern Versprechen gegeben, und Regierungschef Donald Tusk habe sich laut Żukowska für die Abschaffung des Fonds ausgesprochen.

„Wir haben unseren Wählern ein Versprechen gegeben und haben vor, es zu halten.“

Anna Maria Żukowska, Vorsitzende

Was der Entwurf ändern würde

Der Entwurf würde beenden, dass der Staatshaushalt 80 % der Sozialversicherungsbeiträge der Priester finanziert. Nach dem Vorschlag sollen Kirchen und Geistliche je die Hälfte übernehmen. Mitglieder von Klausurorden und Missionare sollen anders behandelt werden, wobei die Kirche ihre Beiträge vollständig zahlt. Die Krankenversicherung soll für Geistliche verpflichtend sein, für Mitglieder von Klausurorden freiwillig, während Missionare dieser Pflicht gar nicht unterliegen sollen. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) soll die Befugnis erhalten zu prüfen, ob eine Person den Status eines Geistlichen hat, und der Nationale Denkmalschutzfonds soll die Ausgaben für die Instandhaltung historischer Kirchen übernehmen – ein Fonds, den das Ministerium für Kultur und Nationales Erbe verwaltet.

Hintergrund des Fonds

Der Kirchenfonds wurde durch ein Gesetz vom 20. März 1950 als Entschädigung für Kirchen für Landvermögen geschaffen, das der Staat ihnen entzogen hatte. Seine Einnahmen sollten unter den Kirchen im Verhältnis des entzogenen Vermögens aufgeteilt werden. Heute fließt der größte Teil seiner Ausgaben in Sozialversicherungsbeiträge für Geistliche – einen Anteil, den TVP Info mit 95 % und Gazeta Prawna mit 90 % beziffern. Im März 2025 bat Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, Ministerin für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, darum, einen Gesetzentwurf zur Liquidation des Fonds in das legislative Arbeitsprogramm der Regierung aufzunehmen, und schlug vor, dass Geistliche und Kirchen je die Hälfte der Beiträge zahlen. Der Entwurf schaffte es nicht auf diese Liste.

„Wir wünschen uns diese Aufteilung 50 zu 50, das heißt 50 % der Beiträge zahlt der Geistliche und 50 % die Kirche.“

Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, Ministerin für Familie

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