Deutsches Gericht hebt Haftbefehl gegen verurteilten Brandstifter auf, nachdem Richter die Fallakte verlegt hat
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Haftbefehl gegen einen zu sieben Jahren Haft verurteilten Mann aufgehoben, nachdem das Amtsgericht Hanau die Zustellfrist aufgrund einer falsch abgelegten Akte versäumt hatte.
Aufgehobener Haftbefehl in Frankfurt
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Haftbefehl gegen einen wegen schwerer Brandstiftung und Betrugs verurteilten Mann aufgehoben und seine Freilassung aus der Haft angeordnet. Die gerichtliche Entscheidung erfolgte, nachdem ein Verwaltungsfehler beim Amtsgericht Hanau die Einhaltung der gesetzlichen Frist für die Zustellung des Urteils verhindert hatte. In jenem Verfahren hatte ein vorsitzender Richter das schriftliche Urteil samt Zustellungsverfügung versehentlich in eine nicht dazugehörige Gerichtsakte eingeheftet.
Aufgrund der verlegten Unterlagen führten die Gerichtsbeamten die Zustellung des Urteils nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist des deutschen Verfahrensrechts durch. Nach Prüfung der versäumten Zustellfrist stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass die formellen Voraussetzungen für eine weitere Untersuchungshaft aufgrund des bestehenden Haftbefehls nicht mehr erfüllt waren. Der Fall wurde durch eine lokale Berichterstattung des Hanauer Anzeigers bekannt, bevor regionale Gerichtsbeamte den Ablauf bestätigten.
Reaktion des Amtsgerichts Hanau
Vertreter des Amtsgerichts Hanau bestätigten das Verfahrensversehen und bezeichneten den Einordnungsfehler als außergewöhnliches Vorkommnis in der Justizverwaltung. Das Gericht betonte, dass das Versäumnis zwar zur Aufhebung des Haftbefehls geführt habe, aber weder die materielle strafrechtliche Verurteilung noch die zuvor gegen den Angeklagten verhängte siebenjährige Haftstrafe außer Kraft setze.
Die Gerichtsleitung gab eine formelle Einschätzung zur administrativen Verlegung der Fallakten ab.
Es war ein bedauerlicher Einzelfall.
Trotz der Klarstellung des Gerichts zur Gültigkeit des Urteils bleiben entscheidende operative Fragen zum Angeklagten offen. Die Justizbehörden lehnten es ab, zu bestätigen, ob die Strafverfolgungsbehörden derzeit den Aufenthaltsort des Verurteilten nach der Aufhebung des Haftbefehls kennen. Zudem blieb eine an das Gericht gerichtete Anfrage, ob der Mann letztlich seine Freiheitsstrafe in Zukunft verbüßen müsse, unbeantwortet.
Brandstiftung und inszenierter extremistischer Angriff in Wächtersbach
Die Verurteilung geht auf einen Brand in der Weihnachtsnacht 2023 in Wächtersbach zurück, einer Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Die Ermittlungen des Amtsgerichts Hanau ergaben, dass der Hausbesitzer, ein pakistanischer Staatsangehöriger, sein eigenes Wohnhaus vorsätzlich in Brand gesetzt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Mann in schweren finanziellen Schwierigkeiten steckte und beabsichtigte, eine Versicherungszahlung aus dem entstandenen Sachschaden zu kassieren.
Um das finanzielle Motiv der Tat zu verschleiern, inszenierte der Hausbesitzer den Vorfall so, dass er einem gewalttätigen rechtsextremen Angriff ähnelte. Vor dem Brand sprühte er an mehreren Stellen im Inneren des Hauses rassistische Parolen. Aufgrund des offensichtlich fremdenfeindlichen Charakters des Vorfalls erregte der Fall überregionale Aufmerksamkeit in ganz Deutschland. Unmittelbar danach leitete der Staatsschutz der Polizei Ermittlungen wegen eines mutmaßlich politisch motivierten Verbrechens ein, bevor die Beweise auf den Eigentümer zurückführten.
- Der Angeklagte setzt sein Haus in Wächtersbach in Brand und sprüht rassistische Parolen, um einen extremistischen Angriff vorzutäuschen.
- Das Amtsgericht Hanau verurteilt den Mann wegen schwerer Brandstiftung und Betrugs zu sieben Jahren Haft.
- Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt den Haftbefehl aufgrund eines gerichtlichen Einordnungsfehlers auf.
Urteil und Überprüfung durch den Bundesgerichtshof
Im Sommer 2025 schloss das Amtsgericht Hanau das Strafverfahren ab, verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung und schweren Betrugs und verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Urteil stellte die vorsätzliche Zerstörung des Wohnhauses sowie den betrügerischen Versuch fest, durch vorgetäuschten extremistischen Vandalismus eine Versicherungsentschädigung zu erlangen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach dem Prozess legte die Verteidigung Revision ein und übersandte die Akte an das höchste ordentliche Gericht Deutschlands zur formellen Überprüfung. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit das Verfahren und die materielle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau.


