Gesundheit & Bildung · Neustadt an der Weinstraße und Landau in der Pfalz
Ehemaliger Abiturient verliert Klage wegen ausgefallenen Unterrichts an einer Schule in Landau in Rheinland-Pfalz
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage des 20-jährigen Elija Walk abgewiesen, der das Land Rheinland-Pfalz wegen immer wieder ausgefallenen Unterrichts an einem Landauer Gymnasium verklagt hatte. Die Richter erklärten, sie könnten nicht entscheiden, ob der Unterricht ausreichte, um Schülerinnen und Schüler auf das Abitur vorzubereiten.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Handelsblatt, Der Tagesspiegel und Süddeutsche Zeitung. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat die Klage von Elija Walk nach einer einstündigen Verhandlung abgewiesen. Als einzige Option erwog es eine Wiederholung der Abiturprüfung, die Walk nicht ablegen will.
Walks Mutter dokumentierte die Ausfälle über drei Jahre, die Familie zählte 405 Stunden. In einem Leistungskurs am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau fiel in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 12 fast jede zweite Stunde aus.
Die ADD räumte eine „unglückliche Häufung von Ausfall“ ein, erklärte aber, eine Benachteiligung in der Abiturprüfung sei nicht erwiesen. Ein Eilverfahren scheiterte in zwei Instanzen.
Für Samstag, 31. Oktober, wurden bundesweit Jugendproteste angekündigt; Walk verwies auf jüngste Demonstrationen in Frankreich. Reaktionen auf den Fall verbreiteten sich im Netz von Hamburg bis München.
Gericht weist die Klage ab
Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat die Klage abgewiesen, die Elija Walk gegen das Land Rheinland-Pfalz eingereicht hatte. Walk machte geltend, dass während seiner Zeit in der Oberstufe an einem Gymnasium in Landau immer wieder Unterricht ausgefallen sei. Die Verhandlung dauerte eine Stunde. Der Vorsitzende Richter sagte, das Gericht könne die zentrale Frage aus rechtlichen Gründen nicht beantworten.
„Die brennende Frage, ob der erteilte Unterricht ausreichte, um einen Schüler auf das Abitur vorzubereiten, kann das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten.“
Der Richter ergänzte, die Frage müsse in der politischen Debatte geklärt werden, und der Fall habe sich gelohnt, weil er öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt habe. Ein Sprecher der Justiz in Neustadt fasste das Urteil zusammen: Eine Neubewertung der Abiturergebnisse sei nicht möglich gewesen, die einzige vom Gericht erwogene Option sei eine Wiederholung der Prüfung gewesen, die Walk nicht habe machen wollen.
Ausgefallener Unterricht an der Landauer Schule
Walk hatte eine Neubewertung seiner Noten in Deutsch, Biologie und Sport verlangt. Nach Angaben seiner Mutter dokumentierte sie die Ausfälle über drei Jahre, und die Familie zählte insgesamt 405 Stunden. In einem Leistungskurs am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau fiel in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 12 fast jede zweite Stunde aus. Walk bestand sein Abitur im Frühjahr 2025 mit der Note 2,1. Heute studiert er Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau.
Homeschooling und Zweifel am System
Walk versuchte, die Lücken selbst zu schließen, indem er Bücher vorarbeitete, online recherchierte und YouTube-Videos ansah. Das sei aber nicht dasselbe wie Unterricht, sagte er, weil man keine Fragen stellen könne und das Lernumfeld fehle. Er warf die grundsätzliche Frage auf, was passiere, wenn Eltern den ausgefallenen Unterricht nicht ausgleichen könnten. Seine Klage habe mehr als seine eigenen Ergebnisse betroffen und die Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler im Blick gehabt, sagte Walk. Die offizielle Antwort, die er bisher gehört habe, wies er zurück.
„Es gab keinen Satz, der sagte: Wir wissen, dass es nicht gut ist, aber wir versuchen, es besser zu machen.“
Reaktion der Behörden
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) räumte eine „unglückliche Häufung von Ausfall“ ein. Sie erklärte, ausgefallener Unterricht in den Leistungskursen der Oberstufe werde grundsätzlich durch festangestellte Lehrkräfte abgedeckt. Eine Benachteiligung in der Abiturprüfung sah die Behörde nicht als erwiesen an. Ein Eilverfahren scheiterte in zwei Instanzen, bevor der Fall zur Hauptverhandlung kam.
Mitschüler und Proteste
Die ehemaligen Mitschüler Luca und Janne kamen zum Gericht, um Walk zu unterstützen. Janne sagte, eine ausgefallene Stunde löse zunächst ein Gefühl der Erleichterung aus, doch die Lücken würden sichtbar, wenn Prüfungsfragen Themen abdeckten, die nur kurz behandelt worden seien. Luca sagte, massiver Unterrichtsausfall gefährde die Chancengleichheit, und das größere Ziel sei eine Verbesserung des Systems. Reaktionen im Netz von Hamburg bis München zeigen, dass der Fall bundesweit Wellen schlägt. Walk verwies zudem auf die bundesweit angekündigten Jugendproteste für Samstag, 31. Oktober, und auf jüngste Demonstrationen in Frankreich.
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