
Berliner Gericht bestätigt Gebetsverbot an Schule und stellt Benachteiligung muslimischer Schüler fest
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, entschieden, dass das Diesterweg-Gymnasium die demonstrative Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände untersagen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der klagende Verein will die Zulassung der Berufung beantragen.
Das Urteil
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, entschieden, dass das Diesterweg-Gymnasium die demonstrative Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände untersagen darf. Das Gericht wies eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ab, eines Bürgerrechtsvereins, der argumentiert hatte, die Schulregel diskriminiere muslimische Schülerinnen und Schüler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die GFF teilte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, sie wolle die Zulassung der Berufung beantragen. Die dpa merkte an, dass eine Berufung erst zugelassen werden muss, bevor sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit der Sache befassen kann.
- Aktuelle Fassung der Schulordnung tritt in Kraft
- Verwaltungsgericht Berlin weist die GFF-Klage ab
Warum das Gericht der Schule folgte
Die Richter akzeptierten, dass die Schule mit echten Konflikten im Zusammenhang mit Religion konfrontiert ist, und erklärten, das Bedürfnis, den Schulfrieden zu wahren, wiege in diesem Fall schwerer als das individuelle Recht auf Religionsfreiheit. Sie räumten ein, dass die Regel muslimische Schülerinnen und Schüler tatsächlich schlechter stellt, weil das verpflichtende islamische Gebet, das fünfmal täglich auch während der Schulzeit verrichtet wird, besonders sichtbar ist. Dennoch befand das Gericht, dass das Verbot im konkreten Fall nicht gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz verstößt und dass ein geordneter Schulalltag für alle Schülerinnen und Schüler schwerer wiegt. Die Richter betonten zudem, dass die Regel alle demonstrativen religiösen Riten und extremen politischen Handlungen untersagt, ohne eine einzelne Religion zu nennen. Die aktuelle Fassung der Schulordnung gilt seit 2023, der beanstandete Passus ist jedoch älter.
Die Darstellung der Schule
Der Schulleiter und sein Stellvertreter beschrieben Spannungen im Zusammenhang mit religiösem Verhalten, vor allem unter muslimischen Schülerinnen und Schülern. Der stellvertretende Leiter sagte, der Anpassungsdruck steige während des Ramadan stark an, und einige Schüler hätten versucht, Mitschülern religiöse Praktiken aufzuzwingen. Mädchen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trugen oder sich zu leicht bekleideten, und ein Siebtklässler sei einmal in eine Klasse geplatzt und habe verkündet, von nun an würden alle fasten. Die Berliner Zeitung berichtete, die Schülerschaft umfasse schiitische und sunnitische Muslime sowie orthodoxe und protestantische Christen, und christliche Schüler verursachten selten Probleme. Die Welt nannte mehr als 600 Schülerinnen und Schüler, die Berliner Zeitung 650, wobei beide Quellen von Kindern aus 47 Ländern sprachen. Die Schulordnung wurde mit Mehrheit einer Schulkonferenz aus vier Schülern, vier Eltern, vier Lehrkräften und dem Schulleiter beschlossen.
Die Argumentation der Klägerin
Die GFF argumentierte, die Regel treffe in der Praxis nur muslimische Schülerinnen und Schüler, die das verpflichtende islamische Gebet verrichteten. Laut dem Verein müssten diese Kinder versteckt in Büschen, hinter Müllcontainern oder in Toilettenräumen beten. Die Klage war eine Verbandsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass eine Diskriminierung vorliegt. Soraia Da Costa Batista, die Vertreterin der Klägerin, sagte am Rande der Verhandlung:
Die Schülerinnen und Schüler wollen mit ihrem Glauben in der Schule akzeptiert werden.
Das Gericht stellte zwar eine Benachteiligung muslimischer Schülerinnen und Schüler fest, wies aber die Behauptung zurück, die Regel verstoße gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz, sodass die Feststellung der Benachteiligung nicht zu einer Feststellung rechtswidriger Diskriminierung führte.
Wie es weitergeht
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Welt berichtete, dass eine Berufung bislang nicht zugelassen wurde, und die dpa erklärte, der Fall könne erst vor das OVG gelangen, wenn eine Berufung zugelassen ist. Die GFF hat angekündigt, diese Zulassung beantragen zu wollen. Bis ein höheres Gericht entscheidet, gilt das Berliner Urteil, und das Verbot am Diesterweg-Gymnasium bleibt in Kraft.
