Regierung · Warschau

Verfassungstribunal in Aufruhr: Richterin Korwin-Piotrowska suspendiert dessen Präsidenten und legt die Pflichten der Mitarbeiter still

Am 30. Oktober 2026 übernahm Anna Korwin-Piotrowska die Leitung des Verfassungstribunals und suspendierte dessen Präsidenten für einen Monat. Am 31. Oktober ordnete sie an, dass die meisten Mitarbeiter dem Gebäude fernbleiben sollen, bei fortlaufender Bezahlung.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von wpolityce.pl, oko.press, Rzeczpospolita und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Warschau · Polen
Wie es dazu kam
  1. 30.10.Korwin-Piotrowska kündigt an, das Tribunal zu übernehmen, und ordnet eine einmonatige Suspendierung von Święczkowski und Sochański an
  2. 30. Oktober, 17:00 bis 18:00 UhrPolizei trifft nach einer Meldung von Korwin-Piotrowska auf dem Gelände des Tribunals ein
  3. 30. Oktober, gegen 18:00 UhrHinweis auf die Suspendierung erscheint auf der Website des Tribunals
  4. 31.10.Weitere Anordnung setzt die Pflichten der meisten Beschäftigten aus, schließt das Registerbüro und beschränkt die Kanzlei

Eine Übernahme, angekündigt am 30. Oktober

Am 30. Oktober 2026 gab Anna Korwin-Piotrowska bekannt, dass sie die Leitung des Verfassungstribunals übernehme, und berief sich dabei auf ihren Status als dessen dienstälteste Richterin. Sie erließ Anordnungen, mit denen sie die Pflichten des Präsidenten des Tribunals, Bogdan Święczkowski, und des Vizepräsidenten Bartłomiej Sochański für einen Monat aussetzte. Ein Hinweis auf die Suspendierung erschien an diesem Tag gegen 18:00 Uhr auf der Website des Tribunals. Die Warschauer Polizei (KSP) erklärte, Beamte seien zwischen 17:00 und 18:00 Uhr auf dem Gelände eingetroffen, nachdem Korwin-Piotrowska eine Meldung erstattet hatte, in der sie auf mögliche Gefahren für Leben oder Gesundheit von Richtern und Mitarbeitern hinwies. Die Polizei erklärte, sie handle aufgrund dieser Informationen, und verwies auf die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung. Später meldete die Polizei Zwischenfälle bei der Protestkundgebung davor, darunter auf Beamte geworfene Gegenstände, und nahm drei Personen fest, die über den Zaun auf das Gelände gesprungen waren.

Eine weitere Anordnung am 31. Oktober

Am 31. Oktober 2026 erließ Korwin-Piotrowska eine weitere, auf der Website des Tribunals veröffentlichte Anordnung, in der sie erklärte, die Kontrolle über die Institution übernommen zu haben. Sie beschränkt die Aufgaben der Kanzlei und des Juristischen Dienstes auf die von ihr benannten und setzt die Pflichten der meisten Beschäftigten aus, bei fortlaufender Bezahlung, sofern sie nicht ins Gebäude gerufen werden. Die Anordnung schließt das Registerbüro, sodass alle Dokumente und Korrespondenz per Post über einen Postdienstleister versandt werden müssen. Sie widerruft zudem sämtliche früheren Vollmachten zur Vertretung des Arbeitgebers und belässt Personalentscheidungen bis zur Erteilung neuer Vollmachten bei ihr. Sie begründete die Maßnahmen mit der Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Arbeitsfähigkeit des Tribunals und dem möglichen Risiko für Gesundheit oder Leben von Richtern und Mitarbeitern. Sie empfiehlt den Richtern, außerhalb des Sitzes des Tribunals zu arbeiten.

„Angesichts der erhöhten Gefahr von Störungen der öffentlichen Ordnung in der Nähe des Sitzes des Tribunals empfehle ich den Richtern des Tribunals, ihre Pflichten außerhalb des Sitzes des Tribunals wahrzunehmen.“

Anna Korwin-Piotrowska, Richterin des Verfassungstribunals

Die Reaktion von Präsident Nawrocki

Präsident Karol Nawrocki befand sich auf einer offiziellen Reise in Senegal, die er abbrach, um nach Polen zurückzukehren. Anschließend erschien er am Sitz des Tribunals, nachdem er sich mit dem Ersten Präsidenten des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, und mit Święczkowski beraten hatte. In einer Erklärung kündigte er an, wegen einer Bedrohung der inneren Sicherheit Polens für den 31. Oktober dringende Konsultationen mit den parlamentarischen Kräften einzuberufen, mit dem Ziel, die politische Lage und die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. Korwin-Piotrowska sagte der PAP, sie könne Präsident Nawrocki im Präsidentenpalast treffen. Bei TVN24 fügte sie hinzu, wenn er sprechen wolle und die Dienste es für sicher hielten, werde er ins Tribunal eingeladen. Święczkowski und Vertreter der Opposition erhoben Einwände gegen ihre Entscheidungen. Sie hat für den 3. November eine Generalversammlung der Richter des Tribunals einberufen, auf deren Tagesordnung Anträge des Generalstaatsanwalts Waldemar Żurek auf Aufhebung der Immunität der beiden suspendierten Richter stehen, ebenso wie der Haushalt des Tribunals für 2027.

Ein Streit um ihren Sitz

Der Sejm wählte Korwin-Piotrowska am 13. März 2026 mit 236 Ja-Stimmen, 185 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen zur Richterin des Verfassungstribunals. Sie war eine von sechs an diesem Tag gewählten Richtern. Präsident Nawrocki lud nur Magdalena Bentkowska und Dariusz Szostek ein, den Eid im Präsidentenpalast zu leisten. Die übrigen, darunter Korwin-Piotrowska, leisteten den Eid am 9. April im Sejm mit der an den Präsidenten gerichteten Formel und sandten anschließend schriftliche Eideserklärungen an die Kanzlei des Präsidenten. Święczkowski ließ sie ihre Pflichten nicht ausüben, mit der Begründung, sie habe den Eid nicht in der vom Gesetz geforderten Weise geleistet, und sie bestritt diese Einschätzung. Ihre frühere Entlassung von einer Stelle an einem Gericht in Opole endete in einer Beschwerde in Straßburg.

Sejm-Abstimmung über die Wahl von Anna Korwin-Piotrowska, 13. März 2026Stimmen
Dafür
236 Stimmen
Dagegen
185 Stimmen
Enthaltungen
4 Stimmen

Daten aus dem Artikeltext

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