Sicherheit · Paris, Brüssel und Ittre

Frankreich warnt Belgien vor möglicher vorzeitiger Freilassung des Pariser Anschlagslogistikers Mohamed Bakkali

Der französische Justizminister Gérald Darmanin hat einen Brief an seine belgische Amtskollegin Annelies Verlinden geschickt, in dem er sich gegen die mögliche vorzeitige Freilassung des Logistikers der Pariser Anschläge von 2015, Mohamed Bakkali, vor einer Anhörung am 29. September ausspricht.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von RTBF, 7sur7, Le Monde.fr und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Paris, Brüssel, Ittre · Frankreich, Belgien
Wie es dazu kam
  1. Juli 2025Belgisches Gericht gewährt Bakkali vorübergehende 36-stündige Hafturlaube
  2. 21.09.Gérald Darmanin sendet Warnschreiben an belgische Justizministerin Annelies Verlinden
  3. 29.09.Brüsseler Strafvollstreckungsgericht hält Anhörung zur bedingten Entlassung ab

Intervention des französischen Justizministers

Am Montag, dem 21. September 2026, sandte der französische Justizminister Gérald Darmanin einen formellen Brief an seine belgische Amtskollegin Annelies Verlinden, in dem er vor einer möglichen vorzeitigen bedingten Freilassung von Mohamed Bakkali warnte. Bakkali, ein belgischer Staatsbürger, war der logistische Koordinator der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris, bei denen 130 Menschen im Stade de France, auf Straßenterrassen und im Konzertsaal Bataclan getötet wurden. Der französische Minister stellte fest, dass eine vorzeitige Freilassung in Frankreich als Affront gegen den Schmerz der Opfer empfunden würde. Ein Brüsseler Strafvollstreckungsgericht wird am 29. September 2026 zusammentreten, um Bakkalis Antrag auf Strafanpassung zu prüfen, die ihn unter elektronische Aufsicht stellen könnte. Darmanin forderte die belgischen Behörden auf, die Teilnahme der Opfer an der bevorstehenden Anhörung durch Fernzugriffsmöglichkeiten zu erleichtern.

„Es ist wichtig, alles Mögliche zu tun, damit die Opfer an der Anhörung am 29. September teilnehmen können, insbesondere durch die Einrichtung eines Videokonferenzsystems.“

Gérald Darmanin, Französischer Justizminister

Strafgeschichte in Frankreich

Im Juni 2022 verurteilte ein Pariser Schwurgericht Bakkali zu 30 Jahren Freiheitsstrafe mit einer obligatorischen Sicherungsverwahrung von zwei Dritteln der Strafe, weil er sichere Unterkünfte gemietet und Fahrzeuge für die Angriffskommandos bereitgestellt hatte. Zuvor war er wegen seiner Beteiligung am gescheiterten Thalys-Zugangriff vom 21. August 2015 zwischen Brüssel und Paris zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Im September 2022 fasste die französische Staatsanwaltschaft für Terrorismusbekämpfung beide Verurteilungen zusammen, um die gesetzliche Höchstgrenze von 30 Jahren zu erreichen. Nach den üblichen französischen Strafzumessungsregeln wäre Bakkali, der seit Ende November 2015 in Haft ist, vor den 2030er Jahren nicht berechtigt gewesen, eine bedingte Entlassung zu beantragen. Nach seinem Pariser Prozess überstellten die Behörden Bakkali nach Belgien, um seine Strafe zu verbüßen, wobei seine Inhaftierung dem belgischen Strafvollstreckungsrecht unterliegt.

Belgisches Haftregime

Derzeit in der Haftanstalt Ittre inhaftiert, wurde Bakkali im August 2023 nach belgischem Recht für eine elektronische Überwachung in Frage kommend. Das belgische Strafvollstreckungsgericht hat ihm seit Juli 2025 kurze Hafturlaube von jeweils 36 Stunden gewährt und erklärt, dass der Verurteilte sich bemüht habe, Kontakt zu Opfern aufzunehmen, die er bereits getroffen hatte. In seinem Brief bestritt Darmanin jede Aussicht auf Freilassung nach elf Jahren Haft und bezeichnete dies als sowohl dem Wortlaut als auch dem Willen der französischen Gerichtsurteile widersprechend. Die belgische Staatsanwaltschaft lehnt während dieses Verfahrens jegliche bedingte Freilassungsmaßnahmen für Bakkali ab.

„Wie die Opfer können auch wir nicht umhin, davon betroffen zu sein, dass Herr Bakkali nach nur elf Jahren Haft aus der Haft entlassen werden könnte.“

Gérald Darmanin, Französischer Justizminister

Grenzüberschreitende rechtliche Reibungen

Darmanin argumentierte, dass die Diskrepanz zwischen dem französischen Urteil und den belgischen Vollstreckungsregeln strukturelle Probleme in der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit offenlege. Der französische Minister schlug vor, die EU-Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten zu überarbeiten, um ähnliche Situationen zu verhindern. Opfer der Pariser Anschläge äußerten in der dritten Septemberwoche 2026 öffentlich ihren Widerstand gegen die mögliche Freilassung. Das Strafvollstreckungsgericht in Brüssel wird Bakkalis Antrag auf bedingte Entlassung prüfen und nach der Anhörung am 29. September 2026 seine formelle Entscheidung treffen.

Französische Haftstrafen gegen Mohamed BakkaliJahre
Verurteilung wegen Anschlägen vom 13. November (Juni 2022)
30 Jahre
Verurteilung wegen Thalys-Zugangriffs
25 Jahre
Zusammengelegtes gesetzliches Maximum (September 2022)
30 Jahre

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