
Pariser Gericht lehnt Berufung der russischen Kommentatorin Xenia Fedorova gegen Ausweisungsverfügung ab
Das Pariser Verwaltungsgericht entschied am Montag, dass Xenia Fedorova keine extreme Dringlichkeit nachweisen konnte, sodass ihr Hausarrest, die täglichen Polizeikontrollen und die Vermögenssperre in Kraft bleiben. Ihr Anwalt erklärte, sie sei im Ausland im Urlaub und werde nicht zurückkehren, solange die Anordnung nicht ausgesetzt sei.
Gericht lehnt Eilantrag ab
Das Pariser Verwaltungsgericht wies am Montag einen Eilantrag der russischen Kommentatorin Xenia Fedorova gegen eine Ausweisungsverfügung, Hausarrest und eine sechsmonatige Vermögenssperre zurück. Das Gericht befand, sie habe keine „extreme Dringlichkeit“ nachgewiesen – eine Voraussetzung für das von ihr gewählte Schnellverfahren. Fedorova, die seit Mittwoch unter Hausarrest in Paris steht, habe kein Bedürfnis gezeigt, den Großraum Paris zu verlassen, keine Genehmigung des Polizeipräfekten beantragt und lediglich erklärt, dass die tägliche Meldepflicht ihr Unannehmlichkeiten bereite, so das Gericht in einer Stellungnahme.
Der Richter stellte fest, dass die Bedingung der extremen Dringlichkeit nicht erfüllt werden konnte.
Das Urteil belässt alle drei staatlichen Maßnahmen in Kraft: die Ausweisungsverfügung, die Auflage, in Paris zu bleiben und sich täglich bei der Polizei zu melden, sowie die Vermögenssperre.
Fedorova befand sich während des Verfahrens im Ausland
In einer überraschenden Wendung offenbarte Fedorovas Anwalt Emmanuel Piwnica, dass seine Mandantin sich bereits im Urlaub im Ausland befand, als sie von den Maßnahmen gegen sie erfuhr. Sie habe nicht vor, nach Frankreich zurückzukehren, solange die Ausweisungsverfügung nicht ausgesetzt oder aufgehoben sei.
Meine Mandantin war bereits im Ausland, im Urlaub, als sie von den Maßnahmen gegen sie erfuhr. Sie hat nicht vor, nach Frankreich zurückzukehren, bis die Ausweisungsverfügung ausgesetzt oder aufgehoben ist.
Piwnica äußerte „sehr großes Bedauern“ über die Entscheidung des Gerichts und sagte, Fedorova beabsichtige, diese anzufechten. Das Gericht stellte fest, dass die Ablehnung sie nicht daran hindert, einen neuen Eilantrag mit detaillierteren persönlichen Umständen zu stellen oder ein Aussetzungsverfahren zu betreiben.
Vorwürfe der Desinformation
Die französischen Behörden werfen Fedorova vor, ein Sprachrohr für Desinformationskampagnen zu sein, die von russischen Behörden orchestriert werden, um die öffentliche Ordnung zu destabilisieren. Die Ausweisungsverfügung des Innenministeriums bezeichnete sie als Propagandakanal und stufte ihre Anwesenheit als „schwere und aktuelle Gefahr für die öffentliche Ordnung“ ein. Innenminister Laurent Nuñez verwies insbesondere auf ihre Äußerungen.
Viele Äußerungen, die sie gemacht hat und die systematisch Propaganda wiederholen.
Die 45-jährige Fedorova war von 2017 bis 2022 Direktorin von RT France. Der vom Kreml finanzierte Sender wurde in der Europäischen Union nach der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine verboten. Sie verteidigt offen die Rhetorik von Präsident Wladimir Putin, bezeichnet die Invasion als „Spezialoperation“ und macht den Westen für die Verlängerung des Konflikts verantwortlich. Sie hat sich der Ausweisung widersetzt und wirft Paris politischen Druck und Zensur vor.
Medienpräsenz und politischer Kontext
Fedorova tritt regelmäßig bei CNews, Europe 1 und im wöchentlichen JDNews auf – alles Medien, die dem konservativen französischen Milliardär Vincent Bolloré gehören. Ihre Russland-freundlichen Ansichten zur Ukraine, zur NATO und zur europäischen Sicherheit werden zunehmend hinterfragt. Ihre wachsende Präsenz in diesen Medien hat Bedenken hinsichtlich der Manipulation der öffentlichen Debatte, insbesondere vor der Präsidentschaftswahl 2027, aufkommen lassen. Der Fall spaltet die Meinungen: Canal+ und Lagardère haben die Maßnahmen als Angriff auf die Meinungsfreiheit verurteilt, während die Regierung den Kampf gegen ausländische Einmischung anführt.
Wie es weitergeht
Fedorovas Anwalt erklärte, sie werde weitere rechtliche Schritte verfolgen. Das Gericht stellte klar, dass sie sich erneut an den Eilrichter wenden kann, indem sie die besonderen Umstände ihrer Situation darlegt, oder einen Aussetzungsantrag stellen kann. Vorerst bleibt die Ausweisungsverfügung bestehen, und Fedorova hält sich weiterhin außerhalb Frankreichs auf.
- Ausweisungsverfügung erlassen, Hausarrest und Vermögenssperre verhängt
- Pariser Gericht lehnt Eilantrag ab, stellt keine extreme Dringlichkeit fest
