
EU führt 3-Euro-Zoll pro Produktart auf Päckchen aus Nicht-EU-Staaten ein
Ab dem 1. Juli wird für jede einzelne Produktkategorie in einer Kleinsendung, die aus einem Drittstaat in die EU importiert wird, eine Gebühr von 3 Euro fällig. Brüssel will damit unfairen Wettbewerb eindämmen und die Sicherheitsaufsicht verbessern.
Die Europäische Union erhebt ab dem 1. Juli 2026 einen neuen Zoll von 3 Euro auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Die Gebühr wird pro Produktart und nicht pro Paket fällig und gilt für Online-Einkäufe mit einem Gesamtwert von bis zu 150 Euro. Die Maßnahme richtet sich gegen die Flut von Billigimporten, meist aus China, über Plattformen wie Shein, Temu, Alibaba und Trendyol.
Neuer Zoll pro Produktart
Jede unterschiedliche Zollklassifizierung in einer einzigen Sendung löst eine separate 3-Euro-Abgabe aus. Ein Paket mit einer Seidenbluse und zwei Wollblusen würde insgesamt 6 Euro kosten, da Seide und Wolle unterschiedlichen Zollkategorien angehören. Enthielte dasselbe Paket drei identische Seidenblusen, würde nur einmal 3 Euro fällig. Ein Warenkorb mit einem Buch, einem Notizbuch und einem Stift würde die Endrechnung um 9 Euro erhöhen.
Sicherheits- und Wettbewerbsziele
Die Abgabe soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen schaffen und den Verbraucherschutz stärken. Im Jahr 2025 bestanden mehr als 60 % der getesteten Billigimporte die Sicherheitsstandards nicht: 65 % der Kosmetika, 63 % der Nahrungsergänzungsmittel, 65 % der Spielzeuge und Kleinelektronik sowie 60 % der persönlichen Schutzausrüstung.
- Kosmetika
- 65 %
- Nahrungsergänzungsmittel
- 63 %
- Spielzeug & Elektronik
- 65 %
- Persönliche Schutzausrüstung
- 60 %
Wir warten ab, wie die Durchsetzung des Zolls in der Praxis funktionieren wird und ob er durchgesetzt wird. Wir erwarten selbstverständlich eine schnellere Umsetzung des Gesetzes, das Gleichheit schaffen soll.
Ausmaß der Kleinsendungsflut
Im Jahr 2024 gelangten 4,6 Milliarden Kleinsendungen in den EU-Markt, über 145 pro Sekunde, 91 % davon aus China. Bis 2025 näherte sich diese Zahl 6 Milliarden Artikeln. Sie machten 97 % aller Zollanmeldungen aus, aber nur 2 % des gesamten Importwerts. Der durchschnittliche Warenwert pro Paket lag bei gerade einmal 8,86 Euro. Die Kommission schätzt, dass bis zu 65 % der Sendungen mit unterbewerteten Beträgen deklariert werden, um unter der 150-Euro-Freigrenze zu bleiben, die solche Lieferungen bisher von Zöllen befreite. Das EU-Handelsdefizit mit China ist auf 360 Milliarden Euro angewachsen, was eine parallel laufende Konsultationsrunde zwischen Handelskommissar Maroš Šefčovič und dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao ausgelöst hat, die bis Oktober angesetzt ist.
Zahlung und Erstattung des Zolls
Der Zoll wird vom Anmelder – in der Regel der Online-Plattform, dem Verkäufer oder dem Beförderer – erhoben, aber voraussichtlich an der Kasse oder vor der Zustellung an den Verbraucher weitergegeben. Der Zoll ist von der Mehrwertsteuer getrennt, die weiterhin über das IOSS-System oder bei der Zollabfertigung erhoben wird. Wenn ein Käufer ein Produkt aus reiner Willensänderung zurückgibt, wird die 3-Euro-Gebühr nicht erstattet; Erstattungen erfolgen gemäß der EU-Zollgesetzgebung nur bei mangelhafter Ware oder Vertragswidrigkeit.
Übergangszeitplan
Die neue Abgabe ist eine Übergangsmaßnahme und gilt bis zum 30. Juni 2028. Ab dem 1. Juli 2028 gelten dauerhafte Zollregeln, bei denen die Abgaben unabhängig von Wert oder Verkaufskanal nach der jeweiligen Zolltarifklassifizierung der Produkte berechnet werden. Im November 2026 könnten Bearbeitungsgebühren hinzukommen, um die Zolldienste zu finanzieren, was potenziell bis zu 2 Euro pro Paket ausmachen könnte.
- Neue 3-Euro-Abgabe pro Produktart auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten tritt in Kraft
- Mögliche Einführung von Bearbeitungsgebühren von bis zu 2 Euro pro Paket
- Übergangsmaßnahme endet; dauerhafte Zollregeln auf Basis der Produktklassifizierung treten in Kraft


