
EU-Kommission schlägt Regeln vor, die Städten die Einschränkung von Kurzzeit-Ferienvermietungen erlauben
Die Europäische Kommission hat einen Rechtsrahmen eingeführt, der lokale Behörden ermächtigt, gewerbliche Ferienvermietungen in Gebieten mit Wohnungsdruck einzuschränken, wobei ein Nachweis der Marktbelastung über einen Zeitraum von drei Jahren erforderlich ist.
Rahmen der Europäischen Kommission
Am 9. September 2026 führte die Europäische Kommission das Gesetz über bezahlbaren Wohnraum (Affordable Housing Act) ein und präsentierte einen standardisierten Rahmen für Gemeinden zur Regulierung von Kurzzeit-Ferienvermietungen. Der Vorschlag legt Kriterien zur Definition von Gebieten mit Wohnungsdruck fest, basierend auf dem Verhältnis von Immobilienpreisen zum mittleren lokalen Einkommen. Nach den Regeln können lokale Behörden Beschränkungen oder Verbote für gewerbliche Ferienunterkünfte verhängen, die keine Hauptwohnsitze sind, sofern sie nachweisen, dass touristische Vermietungen den Marktdruck in den vorangegangenen drei Jahren verschärft haben. Alle verhängten kommunalen Obergrenzen sind auf eine Dauer von fünf Jahren begrenzt und erfordern regelmäßige Überprüfungen. Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Teresa Ribera, erläuterte das Ziel während der Präsentation in Brüssel.
Wir geben Bürgermeistern Werkzeuge, um gerechtfertigte, notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen.
Mietdruck und Kostenbelastung in Städten
Laut Kommissionsdaten sind die Immobilienkaufpreise in der gesamten Europäischen Union in den letzten zehn Jahren um rund 60 % gestiegen, während die Wohnungsmieten um etwa 20 % zunahmen. Das Mietwachstum konzentrierte sich stark auf stark nachgefragte Metropolregionen und stieg im gleichen Zeitraum in Lissabon um 103 %, in Madrid um 75 % und in Berlin um 59 %. Im Zentrum Madrids gibt es etwa 40 Kurzzeit-Vermietungsanzeigen pro 100 Immobilien auf dem Langzeit-Mietmarkt. Eurostat-Zahlen für 2025 zeigen, dass 11,2 % der Bevölkerung in Deutschland mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgaben, verglichen mit einem EU-Durchschnitt von 7,7 %. Dan Jørgensen, EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, äußerte sich zum Ausmaß des Mangels in den städtischen Zentren.
51 Prozent der in Städten lebenden EU-Bürger betrachten den Mangel an bezahlbarem Wohnraum als ernstes Problem. Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln.
- Lissabon
- 103 %
- Madrid
- 75 %
- Berlin
- 59 %
- EU-Durchschnitt
- 20 %
- Deutschland
- 11.2 %
- EU-Durchschnitt
- 7.7 %
Bestehende kommunale Maßnahmen und rechtliche Herausforderungen
Städte wie Barcelona, Lissabon, Amsterdam und Paris haben bereits früher lokale Beschränkungen eingeführt, um Ferienplattformen wie Airbnb, Booking und Expedia einzudämmen. In Bayern besitzen deutsche Gemeinden seit 2007 die rechtliche Befugnis, die Untervermietung von Wohnraum auf acht Wochen pro Kalenderjahr zu beschränken. In Madrid verbieten kommunale Vorschriften Kurzzeitvermietungen in Wohngebäuden im Stadtzentrum, es sei denn, das gesamte Gebäude ist dem Tourismus gewidmet; in Außenbezirken erfordern Vermietungen einen direkten Straßenzugang. Das Madrider Rathaus berichtete, dass die aktiven touristischen Vermietungsanzeigen zwischen August 2024 und Mai 2026 um 40 % auf 13.431 Wohnungen gesunken seien. In Paris verhängte ein lokales Gericht eine Geldstrafe von 585.000 Euro gegen ein Immobilienunternehmen, weil es ein Wohngebäude unterhalb von Montmartre illegal in eine Touristenunterkunft umgewandelt hatte.
Branchenkritik und Gesetzgebungsweg
Der vorgeschlagene Rechtsakt benötigt nun die formelle Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, bevor er in Kraft treten kann. Branchenvertreter und Oppositionsabgeordnete äußerten Bedenken, ob die Bekämpfung von Kurzzeitplattformen die breiteren Angebotsdefizite behebt. Markus Ferber, deutscher Abgeordneter im Europäischen Parlament für die CSU, argumentierte, dass die Initiative die falschen regulatorischen Hebel ansetze.
Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bau im Wege stehen.
Kai Warnecke, Präsident des deutschen Eigentümerverbandes Haus & Grund, argumentierte, dass Eingriffe nur dort erfolgen sollten, wo eine langfristige Marktbelastung lokal nachgewiesen ist, ohne dass europäische Leitlinien erforderlich seien. Laut dem Statistischen Bundesamt buchten Reisende in Deutschland im vergangenen Jahr 68,3 Millionen Übernachtungen über Booking, Airbnb und Expedia.


