EU-Kommission schlägt einjährige Verschiebung der Methanregeln für Öl-, Gas- und Kohleimporte vor
Die Europäische Kommission will, dass Importeure von Öl, Gas und Kohle ihre EU-Methanüberwachungspflichten erst Anfang 2028 erfüllen müssen statt ab Januar 2027. Parlament und Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag nun verhandeln, der auf den Druck bei Energieversorgung und -preisen verweist.
Der Vorschlag
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die EU-Methanregeln für Importe von Öl, Gas und Kohle um ein Jahr zu verschieben. Die Pflichten sollten ab dem 1. Januar 2027 gelten, die Änderung würde sie auf Anfang 2028 verschieben. Die Kommission kündigte den Vorschlag am Dienstag, dem 13. Oktober, an. Nach den Regeln müssten Importeure nachweisen, dass ausländische Produzenten Methanemissionen nach Standards überwachen, melden und verifizieren, die denen für EU-Unternehmen entsprechen. Der Entwurf schließt zudem Strafzahlungen für drei Jahre aus, während Importeure ohne die Verschiebung bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder zahlen müssten.
Energiepreise bestimmen den Zeitplan
Die Kommission begründet den Schritt mit dem Druck auf die Energiepreise. In einer Erklärung hieß es, Spannungen an den globalen Energiemärkten im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten trieben die Preise und könnten die Verfügbarkeit von Gas und Öl verringern. Ursula von der Leyen sagte in der Woche des 5. Oktober, eine Verschiebung der Anforderung um ein Jahr würde in Krisenzeiten zusätzliche Kosten sparen. Die Kommission betont, der Vorschlag lasse Ehrgeiz, Integrität und Umfang der bestehenden Regeln unberührt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Treiber der globalen Erwärmung. Es bleibt kürzer in der Atmosphäre als CO2, erwärmt den Planeten in dieser Zeit aber stärker.
Industrie und Mitgliedstaaten wollen längere Verschiebung
Der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten, die wichtigste Lobbygruppe der Branche in Brüssel, bekräftigte am Freitag, dem 9. Oktober, seine seit Langem erhobene Forderung nach einer dreijährigen Verschiebung. Vor dem Vorschlag hatte die Industrie argumentiert, die Regeln seien unklar und würden Exporteure davon abhalten, nach Europa zu verkaufen – eine Sicht, die von der US-Regierung und mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, unterstützt wurde. Frankreich hatte eine einjährige Verschiebung vorgeschlagen, während Tschechien bis zu drei Jahre forderte und 19 weitere Staaten, darunter Deutschland, das tschechische Anliegen unterstützten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will ebenfalls eine dreijährige Verschiebung, während Umweltminister Carsten Schneider (SPD) die Anforderungen mittel- und langfristig nicht ändern will. Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigt.
Durchsetzung und nächste Schritte
Energiekommissar Dan Jørgensen sagte im September, jede Verschiebung hänge davon ab, dass die Länder die Regeln vor Ort umsetzten, da dies bisher nur eine Handvoll getan habe. In der Woche des 5. Oktober sagte er in einer Anhörung im Parlament in Straßburg, die Gesetzgeber sollten nicht versuchen, den Vorschlag zu ändern, um weitere Verzögerungen hinzuzufügen. Verteidiger der Regeln räumen ein, dass dies in der Praxis schwierig werde, angesichts des schwindenden Einflusses grün orientierter Abgeordneter im Europäischen Parlament und der politischen Sensibilität gegenüber hohen Energiekosten. Das Europäische Parlament und der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag nun verhandeln. Einige Mitgliedsländer dürften das Thema bei einem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs am Freitag, dem 16. Oktober, und bei einem Treffen der stellvertretenden Botschafter am 28. Oktober ansprechen.
- EU-Methanregeln für den Energiesektor treten in Kraft
- Kommission schlägt einjährige Verschiebung für Importeure vor
- Mitgliedstaaten dürften das Thema bei einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs ansprechen
- Stellvertretende Botschafter beraten über den Vorschlag
- Ursprünglicher Starttermin für die Methanpflichten der Importeure
- Vorgeschlagener neuer Starttermin für die Pflichten der Importeure