
EU-Kommission schlägt „Kids Act“ vor: Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige und Beschränkungen für Teenager-Konten
Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den EU-Kids-Act vorgestellt, der ein vollständiges Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren, von den Eltern verwaltete Mini-Konten bis zum Alter von 15 Jahren und Geldstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes bei Nichteinhaltung vorsieht.
Abgestufte Alterszugänge und Mini-Konten
Die Europäische Kommission präsentierte am 17. Septmber 2026 den EU-Kids-Act, um vereinheitlichte altersbasierte Regelungen für digitale Dienste in den 27 Mitglidstaaten der Europäichen Union einzuführen. Nach dem Entwurf der Verordnung haben Kinder unter 13 Jahren keinerlei Zugriff auf Social-Media-Plattformen. Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren dürfen nur elternbeaufsichtige Video-Dienste nutzen, die auf eine Stunde täglich beschränkt sind. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren können altersangemessene Sozial- und Video-Plattformen ausschließlich über elternverwaltete Mini-Konten nutzen, die die Nutzung auf eine Stunde pro Tag begrenzen und Kontakte einschränken. Nutzer ab 15 Jahren durfen autonome Konten eröffnen, wobei die Plattformsicherungen bis zum 18. Lebensjahr verbindlich bleiben. App-Stores und Online-Dienste müssen eine datenschutzfreundliche Altersverifikation für neue Konten einführen und bei bestehenden Profilen Altersschätzungen durchführen.
- Sandro Ruotolo spricht im Plenum des Europäischen Parlaments über digitale Sucht
- Die Europäische Kommission stellt offiziell den Vorschlag für den EU-Kids-Act vor
- Das Europäische Parlament billigt den Bericht zum Online-Kinderschutz in Straßburg
Gestaltungspflichten und Algorithmusverbote
Der Vorschlag legt Sicherheits-durch-Design-Anforderungen für soziale Medien, Online-Spiele, Videoplattformen und KI-Chatbots fest, die für Minderjährige zugänglich sind. Plattformen müssen unendliches Scrollen, kontinuierliche Interaktionsmechanismen und Push-Benachrichtigungen während der Nachtruhe deaktivieren. Es ist verboten, dass Empfehlungssysteme jugendliche Nutzer zu schädlichen Inhalten führen. Die Profile von Minderjährigen müssen standardmäßig auf privat gestellt sein, mit deaktivierter Geolokalisierung, Kamera und Mikrofon. Virtuelle Begleiter und KI-Chatbots müssen standardmäßig ausgeschaltet bleiben und dürfen keine persönlichen emotionalen Beziehungen zu Minderjährigen simulieren. Ursula von der Leyen erläuterte während der Vorstellung die breitere regulatorische Pipeline für digitale Schnittstellen.
„Nicht nur Minderjährige sind gefährdet. Es gibt Plattformdesigns, die Sucht erzeugen. Sie schaden allen, ob Minderjährigen oder Erwachsenen. Und deshalb brauchen wir auch einen breiteren Ordnugsrahmen: den Digital Fairness Act. Wir werden ihn im Herbst vorschlagen, heute liegt der Fokus auf dem EU-Kids-Act.“
Durchsetzungsmechanismen und Strafen
Der Regultierungsrahmen legt die Beweislast auf die Technologieunternehmen, die vor Inbetriebnahme nachweisen müssen, dass ihre Systeme den Sicherheitsstandards entsprechen. Plattformen müssen Compliance-Pläne erstellen und sich unabhängigen Pritfungen unterziehen, wobei externe Pritfer direkten Zugriff auf relevante Unternehmensdaten erhalten. Im beschleunigten Durchsetzungsverfahren kann die Kommission eine formelle Verwarnung aussprechen und die Unternehmen auffordern, Verstöße innerhalb von 30 Tagen zu beheben. Hält die Nichteinhaltung an, kann eine verschärfte 90-tägige Phase mit Geldstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes enden. Die Verordnung sieht eine maximale Harmonisierung innerhalb des Blocks vor, um zu verhindern, dass Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Altersgrenzen durchsetzen.
- Die Kommission fordert die Plattform auf, nicht konforme Praktiken zu beheben
- Frist für die Plattform zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
- Verschärfte Durchsetzungsphase mit Geldstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes
Parlamentarische Reaktion und politische Spaltung
In Straßburg billigte das Europäische Parlament am 17. Septmber 2026 einen Bericht zur Digitalsicherheit von Kindern, der mit der Initiative der Kommission übereinstimmt. Der Berichterstatter Sandro Ruotolo verteidigte während der Plenardebatte den Vorstoß für verbindliche kontinentale Standards.
„In den letzten Monaten haben wir einen Paradmgenwechsel vollzogen: Die primäre Verantwortung darf nicht auf Kinder und Familien abgewälzt werden. Es sind die Plattformen, die das digitale Umfeld für Minderjährige sicher und bewohnbar machen müssen.“
Die parlamentarishe Resolution erhielt Unterstützung von der Europäichen Volkspartei, den Sozialdemokraten, Renew Europe, den Grünen und der Linken. Gegenstimmen kamen von der Fraktion „Europa der souveränen Nationen“, den meisten Mitgliedern der Europäichen Konservativen und Reformer sowie den italienischen Regierungs parteien Fratelli d'Italia, Lega und Futuro Nazionale. Der italienische MdEP Brando Benifei bestätigte, dass die Parlamentarier während der legislativen Verhandlungen eine strenge Unternehmensverantwortung anstreben.
„Nach der gestrigen Ankündigung ist der heute von der Europäichen Kommission verabschiedete Text des Kids Act ein positiver Schritt nach vorn: Er geht über das bloße Verbot sozialer Medien für junge Kinder hinaus, führt Sicherheits-durch-Design-Pflichten gegen süchtig machendes algorithmisches Design ein, adressiert Profiling und Empfehlungen und bezieht auch KI-Chatbots mit ein. Es ist die Linie, die wir seit langem unterstützen: Die Verantwortung muss bei den Plattformen und Big Tech liegen, nicht bei Kindern und Familien.“


