
EU einigt sich auf Reform der Fluggastrechte, Entschädigungsgrenzen bleiben bestehen
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Die derzeitige Drei-Stunden-Schwelle für Entschädigungen bleibt erhalten, hinzu kommen Maßnahmen zur Vereinfachung von Ansprüchen und mehr Preistransparenz.
Nach mehr als einem Jahrzehnt Verhandlungen haben sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments auf eine Überarbeitung der Fluggastrechte geeinigt. Der am 12. Juni 2026 erzielte Kompromiss lässt den bestehenden Entschädigungsrahmen intakt, führt aber neue Pflichten für Fluggesellschaften ein.
Die neuen Regeln werden Entschädigungen für alle einfacher und effizienter machen. Das Europäische Parlament hat die Fluggastrechte erfolgreich verteidigt.
Entschädigungsstufen unverändert
Die Höhe der Entschädigung bei Verspätungen bleibt bei 250 Euro für Flüge unter 1.500 km, 400 Euro für Flüge bis 3.500 km und 600 Euro für längere Strecken. Der Vorstoß mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, die Schwelle auf vier oder fünf Stunden anzuheben, wurde nach Druck des Europäischen Parlaments fallengelassen. Fluggesellschaften hatten argumentiert, dass jährliche Entschädigungszahlungen in Höhe von 8 Milliarden Dollar ihre Finanzen belasteten.
Dies ist eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, die Rechte der Fahrgäste auszuhöhlen. Die Reform bringt mehr Transparenz und stärkere Verbraucherschutzrechte.
Neue Pflichten für Airlines
Fluggesellschaften müssen Reisende künftig proaktiv über ihr Recht auf Entschädigung informieren und klare Anweisungen zur Einreichung eines Anspruchs geben. Die europäische Verbraucherorganisation BEUC schätzt, dass derzeit nur 38 % der anspruchsberechtigten Passagiere eine Entschädigung beantragen. Die Reform verbietet zudem Extragebühren für die Korrektur eines Namens auf dem Ticket und für die Platzierung von Eltern neben ihren Kindern.
Die Durchsetzungsbestimmungen verbessern bedauerlicherweise nichts.
Handgepäck und Preistransparenz
Fluggesellschaften werden verpflichtet, Preise anzuzeigen, die von Beginn des Buchungsvorgangs an ein Standard-Handgepäckstück enthalten. Zwar scheiterte das Parlament mit der Forderung nach kostenlosem Handgepäck für alle, doch die neue Regel soll die tatsächlichen Kosten sichtbar und über verschiedene Anbieter hinweg vergleichbar machen. Passagiere können weiterhin günstigere Tarife ohne Handgepäck wählen, der Basistarif muss es jedoch enthalten.
Erweiterte Schutzbestimmungen und nächste Schritte
Die Vereinbarung stärkt auch die Schutzmaßnahmen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, Schwangere und unbegleitete Minderjährige. Sie garantiert das Sitzen neben Begleitpersonen und vorrangige Unterstützung. Die Einigung muss noch formell vom Parlament am Montag, dem 15. Juni, gebilligt werden, was als Formsache gilt. Nach Inkrafttreten haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen.
- Bis 1.500 km
- 250 €
- 1.500–3.500 km
- 400 €
- Über 3.500 km
- 600 €
- Die Europäische Kommission schlägt eine Reform der Fluggastrechte vor
- Mitgliedstaaten drängen auf Anhebung der Verspätungsschwelle auf 4–5 Stunden
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