
EU behält Drei-Stunden-Schwelle für Flugverspätungsentschädigung bei Reform der Fluggastrechte
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die EU-Regierungen und das Europäische Parlament eine Einigung über die Fluggastrechte erzielt, die die Entschädigung bei dreistündiger Verspätung beibehält. Die Vereinbarung, über die am Montag formell abgestimmt werden soll, sieht zudem mehr Transparenz bei Handgepäckpreisen, kostenlose Sitzplätze für Familien und stärkere Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Fluggäste vor.
Drei-Stunden-Verspätungsschwelle übersteht Herausforderung der Fluggesellschaften
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich heute auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt, die die bestehenden Entschädigungsregeln für Verspätungen beibehält. Reisende erhalten weiterhin zwischen 250 und 600 Euro, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden zu spät ankommt, gestaffelt nach Entfernung. Ein Vorstoß einer Mehrheit der Regierungen – darunter Deutschland und Frankreich –, die Schwelle auf fünf Stunden anzuheben, wurde nach Druck der Abgeordneten aufgegeben. Das derzeitige System sieht 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für 1.500–3.500 km und 600 Euro für längere Strecken vor. Die Fluggesellschaften zahlen laut Branchenschätzungen, die von Politico zitiert werden, jährlich rund 8 Milliarden Dollar an Verspätungsentschädigungen.
Das Europäische Parlament hat den Passagieren versprochen, dass ihre Rechte nicht beeinträchtigt werden, und wir haben nicht nachgegeben. Die heutige Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten bestätigt dies.
- Bis 1.500 km
- 250 €
- 1.500–3.500 km
- 400 €
- Über 3.500 km
- 600 €
Neue Transparenz- und familienfreundliche Maßnahmen
Fluggesellschaften werden verpflichtet, Tarife, die Handgepäck beinhalten, bereits ab dem ersten Buchungsschritt auszuweisen – nicht als kostenlose Inklusivleistung, sondern um echte Preisvergleiche zu ermöglichen. Später können sie Rabatte für Passagiere anbieten, die ohne Handgepäck reisen. Der FDP-Europaabgeordnete und Chefunterhändler Jan-Christoph Oetjen erklärte, die Reform werde Entschädigungsverfahren „für alle einfacher und effizienter“ machen und das Parlament habe „die Fluggastrechte erfolgreich verteidigt“. Weitere Änderungen verbieten Zusatzgebühren für Eltern, die neben ihren Kindern sitzen möchten, und erlauben die kostenlose Korrektur von Namensfehlern auf Tickets.
Stärkere Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Reisende
Die Einigung enthält Schutzmaßnahmen gegen No-Show-Praktiken, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Schwangere und unbegleitete Minderjährige. Die Fluggesellschaften müssen bei Flugausfällen aktiv alternative Beförderungsmöglichkeiten suchen, auch bei anderen Airlines. Passagiere haben Anspruch auf vorrangige Unterstützung, garantierte Sitzplätze in Begleitung von Mitreisenden oder Familienmitgliedern sowie eine bessere Abdeckung von Mobilitätshilfen. Zudem wird eine Entschädigung für unzureichend erbrachte Unterstützungsleistungen eingeführt.
Gemischte Reaktionen von Verbraucherverbänden und Fluggesellschaften
Verbraucherschützer bezeichneten das Ergebnis als unzureichend. „Leider werden die Durchsetzungsregeln nichts verbessern“, sagte Kristina Gírethová von der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) und wies darauf hin, dass heute nur 38 % der anspruchsberechtigten Passagiere eine Entschädigung beantragen. Airlines for Europe nannte das Gesetzgebungsverfahren „keinen Weg, EU-Recht zu reformieren“. Spanien und Lettland stimmten gegen den Text, Österreich und Finnland enthielten sich.
Abschlussabstimmung am Montag erwartet
Die Einigung bedarf der formellen Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten am 15. Juni, was Diplomaten als Formsache bezeichnen. Bei Bestätigung treten die neuen Regeln in Kraft, und die Fluggesellschaften haben 12 Monate Zeit, sie umzusetzen. Die österreichische ÖVP-Abgeordnete Sophia Kircher erklärte, der Kompromiss habe „eine Verschlechterung der Verbraucherschutzrechte im Flugverkehr“ verhindert.
- Die Europäische Kommission schlägt eine Reform der Fluggastrechte vor
- EU-Mitgliedstaaten und Parlament erzielen Kompromiss
- Formelle Abstimmung über die Reform (voraussichtliche endgültige Genehmigung)


