Sicherheit · Athen und Brüssel

EU: 2-Euro-Bearbeitungsgebühr für Pakete mit geringem Wert aus Drittstaaten ab 1. November

Ab dem 1. November 2026 wird auf E-Commerce-Pakete von außerhalb der EU eine Unions-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Sendung erhoben. Die griechische Steuerbehörde AADE hat die Regeln im Detail veröffentlicht; die Abgabe kommt zu einer 3-Euro-Gebühr hinzu, die seit Anfang Juli gilt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von in.gr, H Kαθημερινή, iefimerida.gr und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Athen, Brüssel · Griechenland, Belgien
Wie es dazu kam
  1. Anfang Juli 2026Eine Gebühr von 3 Euro pro Sendung tritt in Kraft
  2. 1.11.Die Unions-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro tritt EU-weit in Kraft

Was in Kraft tritt

Ab dem 1. November 2026 gilt in der gesamten Europäischen Union für E-Commerce-Einkäufe aus Staaten außerhalb der EU eine Unions-Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee, UHF) von 2 Euro pro Warenart. Die Abgabe soll die Kosten der Zollverwaltungen für die Abfertigung importierter E-Commerce-Pakete und deren Überführung in den europäischen Markt decken. Die griechische Steuerbehörde AADE unter Leitung von Giorgos Pitsilis legt die Regeln in der Rundverfügung E.2067/2026 fest: Sie regelt, wie die Gebühr erhoben und eingezogen wird, wer sie zahlen muss und welche Schritte Zollbehörden und Unternehmen befolgen müssen. Die Gebühr beträgt unabhängig vom Gesamtwert der Waren, vom Transportmittel oder von einer etwaigen Präferenzzollbehandlung fest 2 Euro.

Wer zahlt und wie die Gebühr angewandt wird

Zahlungspflichtig ist der Anmelder, also die Person, die die Zollanmeldung abgibt. Handelt ein Zollvertreter im indirekten Verfahren, übernimmt auch die Person, in deren Namen die Anmeldung abgegeben wird, die Verpflichtung. Die Gebühr wird nicht erstattet, auch wenn eine Zollanmeldung storniert oder doppelt abgegeben wird. Zwei Codes führen die Abgabe durch das Zollverfahren: Y126 schaltet die Gebühr im TARIC-System ein, F00 (Union Handling Fee) erfasst sie in den Anmeldungen H1 und H7. Die Gebühr ändert nichts an den bestehenden Mehrwertsteuerregeln für Fernverkäufe eingeführter Waren; ihr Betrag fließt jedoch gegebenenfalls in den steuerpflichtigen Wert ein, der zur Berechnung der Mehrwertsteuer dient. Käufe und Sendungen innerhalb Griechenlands oder zwischen EU-Mitgliedstaaten sind nicht betroffen.

Mengen und Einnahmen

Nach Angaben der Europäischen Kommission gelangten 2025 rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Wert unter 150 Euro in die EU – 26 % mehr als im Vorjahr. Die Kommission geht zudem davon aus, dass der angegebene Wert der meisten dieser Pakete unter ihrem tatsächlichen Wert angesetzt wurde, um Zölle zu vermeiden. Laut EU stammen die meisten dieser Waren mit geringem Wert vor allem aus China. Die neue 2-Euro-Abgabe folgt auf eine 3-Euro-Gebühr pro Sendung, die seit Anfang Juli gilt. Ein Reuters vorliegendes Dokument der Europäischen Kommission schätzt, dass die Abgaben dem EU-Haushalt in den Jahren 2028 bis 2034 jährlich 6 Milliarden Euro einbringen könnten.

Reaktionen von Plattformen und Gesetzgebern

PDD Holdings, Eigentümer von Temu, erklärte im August 2026, die Maßnahme werde erhebliche Auswirkungen auf einen Teil der Geschäftstätigkeit haben, ohne den Effekt zu beziffern. Shein erzielt rund ein Drittel seines Umsatzes in Europa, wo die Verkäufe bereits vor der Einführung der Abgaben zurückgingen, weil das Unternehmen die Preise erhöhte und die Werbeausgaben senkte. Der Europaabgeordnete Dirk Gotink, der die Arbeiten zur Reform des EU-Zollrahmens leitet, sagte, die Abgabe ziele auf ein hochgradig schädliches Geschäftsmodell, das auf regelwidrigen Online-Verkäufen von Waren mit geringem Wert aus China beruhe. Die neuen Einnahmen gäben den europäischen Zollbehörden die Mittel, den Binnenmarkt nach Jahrzehnten der Unterinvestition wirksam zu schützen.

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