
Richterin Maria Turek soll über Beschwerden im Fall des Eisenbriefs für Romanowski entscheiden
Eine Auslosung am Warschauer Berufungsgericht hat Richterin Maria Turek die Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegen eine nicht rechtskräftige Entscheidung zugewiesen, mit der dem früheren stellvertretenden Justizminister Marcin Romanowski ein Eisenbrief gewährt wurde. Die Verteidigung erklärt, die Auslosung habe die zuständige Abteilung des Gerichts umgangen.
Wer über die Beschwerden entscheidet
Das Berufungsgericht in Warschau teilte am Montag, dem 12. Oktober, mit, dass eine Auslosung Richterin Maria Turek ausgewählt habe, um die Beschwerden gegen die Entscheidung zum Eisenbrief zu verhandeln. Turek ist Richterin am Warschauer Amtsgericht und zur Rechtsprechung an das Berufungsgericht abgeordnet; sie ist seit mehr als 23 Jahren im richterlichen Dienst, überwiegend in Strafsachen. Ewa Leszczyńska-Furtak, die Sprecherin des Gerichts für Strafsachen, gab die Auswahl aus dem Auslosungsprotokoll des SLPS-Systems bekannt. Es wurden zwei Beschwerden eingelegt, eine von der Staatsanwaltschaft und eine von der Verteidigung; beide werden im selben Verfahren geprüft.
Die Entscheidung, gegen die sich die Beschwerden richten
Ende September erließ das Warschauer Amtsgericht eine nicht rechtskräftige Entscheidung, mit der Marcin Romanowski ein Eisenbrief gewährt wurde. Dieser erlaubt es einem Beschuldigten, sich in Freiheit zu den Verfahren zu äußern. Richter Konrad Mielcarek unterzeichnete die Entscheidung, die zudem die vorläufige Festnahme Romanowskis aufhob, sobald der Eisenbrief rechtskräftig wird. Romanowski ist PiS-Abgeordneter und früherer stellvertretender Justizminister, der im Verfahren um den Justizfonds verdächtigt wird, und er hat das Land verlassen. Wird die Entscheidung rechtskräftig, müsste er zu jeder Ladung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft erscheinen, sich an seinem festen Wohnsitz aufhalten und das Verfahren nicht behindern. Seine Verteidigung erklärt, er würde in diesem Fall nach Polen zurückkehren. Staatsanwalt Piotr Woźniak sagte gegenüber Reportern, er habe sich gegen die Erteilung des Eisenbriefs ausgesprochen.
Verteidigung nennt die Auslosung einen Skandal
Bartosz Lewandowski, Romanowskis Anwalt, schrieb auf X, die Auslosung habe die Beschwerde- und Antragsabteilung des Berufungsgerichts umgangen, in der zwölf Richter tätig sind. Er argumentierte, die Beschwerden gehörten in diese Abteilung, die mit Richtern besetzt sei, die nach 2017 in von der juristischen Fachwelt kritisierten Verfahren ernannt worden seien. Lewandowski erklärte zudem, der Fall sei durch Auslosung einem Richter zugewiesen worden, der etwa einen Monat zuvor von Justizminister Waldemar Żurek abgeordnet worden sei. Seine Erklärung lautete:
Eine skandalöse Situation bei der Beschwerde zum Eisenbrief für M. Romanowski. Am Berufungsgericht in Warschau wurden zwölf Richter übergangen, die über die Beschwerde hätten befinden sollen, unter Verstoß gegen die Geschäftsverteilung.
Justizminister räumt einen Fehler ein
Waldemar Żurek sagte gegenüber TVN24, es sei ein Fehler gewesen, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Ablehnung von Richter Mielcarek im Verfahren um den Eisenbrief beantragt habe. Ein solcher Antrag müsse grundsätzlich in jedem derartigen Fall gestellt werden, fügte er hinzu, und er werde sich deshalb mit Staatsanwälten treffen. Żurek argumentierte zudem, die Entscheidung sei in der Sache falsch, und verwies auf frühere Zusicherungen Romanowskis, mit den Ermittlern zusammenzuarbeiten und nicht unterzutauchen, die er nicht eingehalten habe.
Ich sage das offen. Ich werde mich mit Staatsanwälten treffen, und ich halte das für einen Fehler.
Chronologie des Falls
Der Antrag auf den Eisenbrief erreichte das Warschauer Amtsgericht am 12. August, und die Quellen besagen, er sei in Tiraspol aufgegeben worden, der Hauptstadt der Region Transnistrien in Moldau, die sich vor allem dank russischer Unterstützung als nicht anerkannter Staat behauptet. Ende September folgte die Entscheidung, anschließend reichten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Beschwerden ein, und am 12. Oktober wies die Auslosung die Beschwerden Richterin Turek zu. Die Quellen nennen kein Datum für ihre Entscheidung.
- Antrag auf den Eisenbrief erreicht das Warschauer Amtsgericht, aufgegeben in Tiraspol
- Das Warschauer Amtsgericht erlässt eine nicht rechtskräftige Entscheidung, die den Eisenbrief gewährt und die vorläufige Festnahme aufhebt
- Die Auslosung am Berufungsgericht weist Richterin Maria Turek die Beschwerden zu

