
MSWiA schlägt bis zu drei Jahre Haft für Hilfe bei illegalem Aufenthalt von Migranten vor
Innen-Staatssekretär Czesław Mroczek hat in Anmerkungen zu einem Entwurf des Justizministeriums einen neuen Straftatbestand vorgeschlagen: die wissentliche Unterstützung von Migranten, die sich illegal in Polen aufhalten. Juristen zufolge könnte die Regelung auch Aktivisten und Anwohner der Grenzregion treffen, die humanitäre Hilfe leisten.
Der Vorschlag
Innen-Staatssekretär Czesław Mroczek brachte in seinen Anmerkungen zu einer von der Zeitung Rzeczpospolita am 13. Oktober 2026 veröffentlichten Strafrechtsnovelle des Justizministeriums zwei zentrale Änderungen vor. Die erste betrifft die Urkundenfälschung: Wer gefälschte Dokumente in erheblicher Menge herstellt, soll künftig mit zwei bis zwölf Jahren Haft bestraft werden – derzeit sind es drei Monate bis fünf Jahre. Das Ministerium begründet diese Änderung mit Verfahren der Grenzschutzbehörde gegen Dokumenten-„Fabriken“. Die zweite Änderung, die die schärfste Kritik auf sich gezogen hat, fügt Artikel 264a einen neuen Absatz 1a hinzu. Danach soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wer weiß, dass sich eine andere Person regelwidrig in Polen aufhält, und dieser Person den weiteren Aufenthalt ermöglicht oder erleichtert.
Geltendes Recht und die Argumentation des Ministeriums
Artikel 264a des Strafgesetzbuchs stellt derzeit mit bis zu fünf Jahren Haft jeden unter Strafe, der zum Erlangen eines finanziellen oder persönlichen Vorteils einer anderen Person den Aufenthalt in Polen entgegen den Vorschriften ermöglicht oder erleichtert. Die Regierung will diese Vorschrift ausweiten, damit sie auch Handlungen gegenüber illegalen Migranten erfasst, die nicht mit einem solchen Vorteil verbunden sind. Nach Darstellung des Ministeriums ist dieses Verhalten derzeit nicht strafbar, was eine Lücke für Menschen schaffe, die unter dem Vorwand der Migrantenhilfe deren illegalen Aufenthalt unterstützen und als Ausgangspunkt für weitere illegale Migration nach Westeuropa dienten. Das Ministerium erklärt, die Novelle mache die Bekämpfung der Schleusung von Migranten wirksamer. Der Entwurf des Justizministeriums unter Waldemar Żurek sieht bereits härtere Strafen für die Schleusung von Migranten über die Grenze vor.
- Artikel 264a, derzeitiges Höchstmaß
- 5 Jahre
- Vorgeschlagener Absatz 1a, Höchstmaß
- 3 Jahre
Kritik und der Freispruch von Hajnówka
Von Rzeczpospolita zitierte Juristen zeigen sich empört über den Vorschlag. Radosław Baszuk, der die vom Amtsgericht Hajnówka freigesprochenen Aktivisten verteidigte, argumentierte, die Regelung werde Schleuser nicht stoppen.
Diese Lösung richtet sich nicht gegen Schleuser, sondern gegen Aktivisten und Anwohner der Grenzregion, die Ausländern humanitäre Hilfe leisten, die die Grenze illegal überquert haben und sich in Polen aufhalten.
In dem von ihm genannten Verfahren ging es um fünf Aktivisten, bekannt als die „Piątka z Hajnówki“, denen nach Artikel 264a vorgeworfen wurde, Migranten nahe der polnisch-belarussischen Grenze humanitäre Hilfe geleistet zu haben. Im September 2025 sprach das Amtsgericht Hajnówka sie frei. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass die Beschuldigten einen finanziellen oder persönlichen Vorteil erlangt hatten, und befand, die Vorschrift könne nicht so gelesen werden, dass sie sich auf einen Vorteil für die Empfänger der Hilfe beziehe.
- Das Amtsgericht Hajnówka spricht fünf nach Artikel 264a beschuldigte Aktivisten frei, die „Piątka z Hajnówki“
- Rzeczpospolita berichtet über die vom Innen-Staatssekretär vorgeschlagenen Änderungen des Artikels 264a
Stand des Entwurfs
Beide Änderungen sind Vorschläge aus Anmerkungen zu einem Entwurf; die Berichterstattung nennt kein Datum für die Vorlage im Parlament. Die Änderung zur Urkundenfälschung begründet das Ministerium mit der Verfahrenslast der Grenzschutzbehörde. Rzeczpospolita veröffentlichte die Einzelheiten in ihrer Dienstagsausgabe. Beide Vorschläge befinden sich noch im Anmerkungsstadium.

