
Deutschland stellt Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von organisiertem Sozialbetrug und Wohnungsausbeutung vor
Die Bundesminister Bärbel Bas und Alexander Dobrindt haben eine Zehn-Punkte-Strategie vorgestellt, um gegen organisierte Leistungsbetrugsringe, Schrottimmobilien und Scheinbeschäftigung in ganz Deutschland vorzugehen.
Politikinitiative und Zeitplan
Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas und Innenminister Alexander Dobrindt haben einen Zehn-Punkte-Bundesaktionsplan vorgestellt, um organisierten Sozialbetrug und die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmern einzudämmen. Die Maßnahmen, die gemeinsam vom Arbeits- und Innenministerium ausgearbeitet wurden, sollen im September 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet werden, mit einer vollständigen bundesweiten Umsetzung bis Ende des Jahres. Die Politik konzentriert sich auf kommerzielle kriminelle Netzwerke, die schutzbedürftige Bürger der Europäischen Union, hauptsächlich aus südosteuropäischen Ländern wie Rumänien und Bulgarien, anwerben und unter falschen Vorspiegelungen nach Deutschland bringen. Diese Ringe platzieren Personen in Scheinbeschäftigungsverhältnissen mit minimalen Arbeitsstunden, um sie für staatliche Aufstockungsleistungen und Kindergeld zu qualifizieren, während die Organisatoren die öffentlichen Gelder abschöpfen. Bas betonte, dass ausländische Arbeitnehmer zwar weiterhin für die deutsche Wirtschaft unverzichtbar seien, organisierte Ringe jedoch nicht den rechtlichen Rahmen verzerren dürften.
Mit diesem Aktionsplan stellen wir uns entschieden gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug.
Vorgehen gegen Schrottimmobilien
Eine zentrale Säule der Initiative zielt auf heruntergekommene Immobilien, sogenannte Schrottimmobilien, die kriminelle Netzwerke zu überhöhten Preisen an Leistungsempfänger vermieten, während sie die staatlichen Unterkunftskosten einstreichen. Die Gemeinden, insbesondere in Industriezentren wie dem Ruhrgebiet, erhalten durch Änderungen der Bundesbauordnung erweiterte rechtliche Befugnisse. Die lokalen Regierungen werden ermächtigt, verbindliche Instandsetzungsanordnungen zu erlassen, Vorkaufsrechte durchzusetzen, Belegungsverbote zu verhängen und Immobilien zu enteignen, wenn Vermieter verbindlichen Modernisierungsauflagen nicht nachkommen. Die Jobcenter erhalten zudem die Befugnis, Wohnungszahlungen auszusetzen, wenn Wohnungen für unbewohnbar erklärt, stark überbelegt oder unter fiktiven Adressen gemeldet sind.
- Bundesagentur für Arbeit verteilt ein 30-seitiges Leitfadenhandbuch an Jobcenter zur Erkennung von Betrugsringen
- Arbeitsministerin Bärbel Bas fordert härteres Vorgehen gegen Leistungsausbeutung in Duisburg
- Bundes- und Landesinnenminister einigen sich auf koordinierte Maßnahmen gegen organisierten Sozialmissbrauch
- Bärbel Bas und Alexander Dobrindt stellen den gemeinsamen Zehn-Punkte-Aktionsplan vor
- Bundeskabinett soll den Zehn-Punkte-Aktionsplan formell verabschieden
- Bundesregierung strebt vollständige Umsetzung aller zehn Maßnahmen an
Erweiterte Überwachung und Datenintegration
Der Aktionsplan schreibt einen umfassenden Datenaustausch zwischen Jobcentern, Sozialversicherungsträgern, Meldebehörden, Steuerbehörden, Bauaufsichtsämtern, Polizeidienststellen sowie Kranken- und Pflegekassen vor. Seit 2022 wurden von deutschen Jobcentern mehr als 1.500 Fälle von organisiertem Leistungsbetrug unter Beteiligung von EU-Bürgern dokumentiert. Die Bundesbehörden planen den Einsatz von Algorithmen der künstlichen Intelligenz, um verdächtige Zahlungscluster in den Sozialleistungsregistern zu erkennen, und bauen dabei auf Instrumente der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf, die Auszahlungsdaten mit Algorithmen analysiert, um geografische Heatmaps zu erstellen. Die Meldebehörden werden Neuanmeldungen mit dem Bundeszentralamt für Steuern abgleichen und auf europäische Fahndungsdatenbanken zugreifen, um betrügerische oder gestohlene Ausweispapiere zu identifizieren. Auch Energieversorger werden gesetzlichen Offenlegungspflichten unterliegen, um Ermittlern zu helfen, vorgetäuschte Hauptwohnsitze und nicht offengelegte Immobilienbesitze aufzudecken.
Strengere Sozialleistungsregeln und europäische Durchsetzung
Die neuen Regeln werden auch den Zugang zu ergänzenden Sozialleistungen für EU-Migranten einschränken, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, und damit Anreize durch künstliche Minijob-Verträge beseitigen. Die Grundsicherungsleistungen werden für Personen eingestellt, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden. Um organisierte Netzwerke abzuschrecken, werden Arbeitgeber direkt für unbezahlte Beiträge und betrügerische Leistungsauszahlungen haftbar gemacht, die aus nicht angemeldeter oder falsch eingestufter Arbeit resultieren. Auf internationaler Ebene beabsichtigt die Bundesregierung, Änderungen der EU-Freizügigkeitsverordnung vorzuschlagen und Informationskampagnen in den Herkunftsländern durchzuführen, um Arbeitnehmer vor betrügerischen Anwerbepraktiken zu warnen.
Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, werden wir direkt in den Herkunftsländern klare Informationen über Standards und faire Arbeitsbedingungen bereitstellen.


