Deutschland kürt fünf neue Exzellenzuniversitäten und Konsortien für Förderung ab 2027
Drei Universitäten und zwei regionale Verbünde in Deutschland erhalten nach einem dreijährigen Auswahlverfahren in Bonn ab Januar 2027 Fördermittel von bis zu 28 Millionen Euro jährlich.
Bekanntgabe der neuen Exzellenzuniversitäten in Bonn
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) haben am 2. Oktober 2026 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Bonn die Ergebnisse des jüngsten Exzellenzwettbewerbs der deutschen Hochschulen vorgestellt. Mohrs nahm in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) an der Bekanntgabe teil. Die Entscheidung bildet den Abschluss eines dreijährigen Auswahlverfahrens, mit dem fünf neue Exzellenzstandorte im ganzen Land bestimmt werden sollten. Drei einzelne Universitäten sicherten sich den Titel Exzellenzuniversität: die Universität Freiburg, die Universität Jena und die Universität zu Köln. Zwei Verbünde mehrerer Einrichtungen erhielten den Status ebenfalls: die Allianz der Rhein-Main-Universitäten aus Darmstadt, Mainz und Frankfurt am Main sowie der gemeinsam von der TU Dortmund und der Ruhr-Universität Bochum gebildete Verbund Ruhr Innovation Lab.
Finanzielle Zuweisungen und Fördermechanik
Der Status Exzellenzuniversität bringt jeder geförderten Einrichtung über eine eigene siebenjährige Laufzeit Fördermittel ein. Einzelne Universitäten erhalten bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr, während Universitätsverbünde jährlich bis zu 28 Millionen Euro bekommen. Die kommende Förderperiode beginnt am 1. Januar 2027 und läuft sieben Jahre. Über die gesamte Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder gemeinsam insgesamt 687 Millionen Euro jährlich bereit. Die Finanzierungslast ist zwischen den staatlichen Ebenen aufgeteilt, wobei 75 Prozent der Bund und 25 Prozent das jeweilige Sitzland der Einrichtung trägt. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen sich die designierten Universitäten alle sieben Jahre einer förmlichen Überprüfung ihrer Fördervoraussetzungen unterziehen.
- Einzelne Universität
- 15 Mio. €/Jahr
- Universitätsverbund
- 28 Mio. €/Jahr
- Bundesregierung
- 75 %
- Sitzlandregierung
- 25 %
Voraussetzung Cluster-Evaluierungen und bestehende Empfänger
Die Berechtigung, um den Status Exzellenzuniversität zu konkurrieren, setzt eine vorherige Auswahl im Forschungscluster-Bereich der nationalen Exzellenzstrategie voraus. Diese Exzellenzcluster unterstützen spezialisierte Forschungsprojekte, die an einzelnen Universitäten oder in standortübergreifenden Partnerschaften durchgeführt werden. Im Jahr 2025 sicherten sich Clusterprojekte an 43 Universitäten in 13 Bundesländern Fördermittel und bildeten damit den qualifizierenden Pool für institutionelle Bewerbungen. Die fünf neu ernannten Standorte stoßen zu zehn bestehenden Empfängern hinzu, deren Status im Frühjahr 2026 um weitere sieben Jahre verlängert wurde. Zu dieser bestehenden Gruppe gehören neun einzelne Universitäten in Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe und Tübingen sowie zwei Universitäten in München (LMU München und TU München) und ein Berliner Verbund aus Freier Universität, Humboldt-Universität und TU Berlin.
Wettbewerbsfeld und erfolglose Bewerbungen
Insgesamt acht einzelne Universitäten und vier institutionelle Verbünde bewarben sich in dieser Auswahlrunde um die fünf offenen Plätze. Diese Bewerber stellen einen gezielten Ausschnitt des breiteren deutschen Hochschulsektors dar, der nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 421 Hochschulen umfasst. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein gehörte zu den erfolglosen Einzelbewerbern. Die Ablehnung ist Kiels vierte erfolglose Bewerbung um den Status Exzellenzuniversität seit der Einführung des Programms im Jahr 2005. Die Exzellenzwettbewerbe wurden ursprünglich ins Leben gerufen, um Spitzenforschung zu stärken und das internationale Ansehen und den Ruf deutscher Einrichtungen zu verbessern. Die neue Kohorte erhält ab dem 1. Januar 2027 Fördermittel.


