Wirtschaft · Berlin und Hannover
Deutsches Gastgewerbe warnt: Mini-Job-Abschaffung würde 1,1 Millionen Arbeitsplätze gefährden
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat einen Vorschlag der Rentenkommission zur Einschränkung der Mini-Job-Regelung auf Studierende scharf kritisiert und vor kürzeren Öffnungszeiten sowie Serviceeinschränkungen in der gesamten Branche gewarnt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von ZEIT ONLINE, DIE WELT, RP Online und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).
Kurz gefasst
Die Rentenkommission schlägt vor, den besonderen Mini-Job-Status nur noch Schülern und Studierenden vorzubehalten. Alle anderen Mini-Jobber müssten ohne Opt-Out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Die Dehoga berichtet, dass 1,1 Millionen Menschen im deutschen Gastgewerbe in Mini-Job-Verhältnissen arbeiten, davon 109.000 allein in Niedersachsen. Die Branche ist damit stark vom flexiblen Beschäftigungsmodell abhängig.
Branchenvertreter warnen, dass der Wegfall von Mini-Jobs nicht zu mehr Vollzeitstellen führen würde, sondern Betriebe stattdessen zu kürzeren Öffnungszeiten, Serviceeinschränkungen und erhöhtem Druck auf das verbleibende Personal zwingen würde.
Das gesamte Reformpaket sieht auch die Abschaffung der Rente mit 63 und die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente vor und wurde am Dienstag an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben.
- 20.06.Vorschläge der Rentenkommission am Samstagabend an die Medien durchgesickert
- 22.06.Dehoga gibt bundesweite Warnung gegen Abschaffung der Mini-Jobs heraus
- 23.06.Kommission legt offiziell 33 Empfehlungen Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas vor
Der Vorschlag
Am Dienstag hat die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission ihre 33 Reformvorschläge offiziell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Besonders umstritten ist ein Plan, Mini-Jobber ohne Opt-Out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, wodurch der Sonderstatus faktisch nur noch Schülern und Studierenden vorbehalten bliebe. Mini-Jobs sind derzeit definiert als Beschäftigungsverhältnisse mit einem Verdienst von bis zu 603 Euro monatlich, die nur minimalen Sozialabgaben und Steuern unterliegen. Die Vorschläge wurden bereits am Samstagabend öffentlich bekannt und lösten sofortigen Widerstand von Arbeitgeberverbänden aus.
Reaktion der Branche
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bezeichnete den Mini-Job-Vorschlag als Katastrophe für die Branche. Dehoga-Präsident Gereon Haumann nannte ihn einen Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarktes und die Fähigkeit der Branche, Personal zu beschäftigen.
„Die Vorschläge der Rentenkommission ignorieren die betriebliche Realität und wären eine Katastrophe für das Gastgewerbe.“
Der Verband warnte, dass Mini-Jobs kein Randphänomen, sondern zentral für die Personalplanung seien – insbesondere für die Abdeckung von Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen, Messen und saisonalen Spitzen wie der aktuellen Biergartensaison. Bundesweit arbeiten rund 1,1 Millionen Menschen im Gastgewerbe in Mini-Job-Verhältnissen. Die Dehoga argumentierte, dass die Beschränkung auf Studierende übersehe, dass viele Studierende noch minderjährig und rechtlich nicht in der Lage seien, die für die Branche kritischen Abend- und Wochenendschichten zu übernehmen.
Regionale Warnungen
In Niedersachsen sagte Dehoga-Landespräsident Dirk Breuckmann, die geplanten Änderungen würden die Gastgewerbebetriebe massiv belasten und die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen. Er warnte vor kürzeren Öffnungszeiten, Serviceeinschränkungen und einem erhöhten Druck auf das Stammpersonal, statt zu einem Übergang zu voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Im niedersächsischen Gastgewerbe gibt es rund 109.000 geringfügig Beschäftigte.
„Wer glaubt, dass verschwindende Mini-Jobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Jobs ersetzt werden, verkennt die Realität. Viele dieser Tätigkeiten umfassen nur wenige Stunden pro Woche und lassen sich nicht in reguläre Beschäftigung umwandeln.“
Das breitere Reformpaket
Die 33 Empfehlungen der Kommission beinhalten auch die Abschaffung der Rente mit 63 und die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente. Die Resonanz in Nordrhein-Westfalen ist gemischt: Während Handwerksverbände das Ende der Rente mit 63 begrüßten, kritisierten Sozialverbände Vorschläge zur Verlängerung der Arbeitszeit. Die offizielle Übergabe an Merz und Bas markiert den Beginn einer voraussichtlich kontroversen politischen Debatte über die Zukunft des deutschen Rentensystems.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Dirk Breuckmann
- Präsident der Dehoga Niedersachsen, des Hotel- und Gaststättenverbands für Niedersachsen
- Gereon Haumann
- Präsident der Dehoga Rheinland-Pfalz, des Hotel- und Gaststättenverbands für Rheinland-Pfalz
- Friedrich Merz
- Deutscher Bundeskanzler (CDU), empfing die Empfehlungen der Rentenkommission
- Bärbel Bas
- Deutsche Arbeitsministerin (SPD), empfing die Empfehlungen der Rentenkommission
- Orte
- Düsseldorf
Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.
Pollar unterstützen