
Dänisches Gericht lehnt Antrag von Block-House-Gründer Eugen Block auf Enkelbesuche ab
Ein Familiengericht in Sønderborg hat einen Antrag des Block-House-Gründers Eugen Block auf Umgangsrecht mit zwei seiner in Dänemark lebenden Enkelkinder abgelehnt.
Gerichtsentscheidung in Sønderborg
Ein Familiengericht im süddänischen Sønderborg hat einen Antrag auf Umgangsrecht abgelehnt, den Eugen Block, der 86-jährige Gründer der deutschen Restaurantkette Block House, gestellt hatte. Die Entscheidung verwehrt dem Hamburger Unternehmer den Besuch seines 12-jährigen Enkels und seiner 15-jährigen Enkelin, die mit ihrem Vater Stephan Hensel in Dänemark leben. Sowohl Hensel als auch ein Sprecher von Block bestätigten den Ausgang am 18. September 2026. Nach dänischer Rechtspraxis finden familiengerichtliche Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und das Gericht gab die konkrete rechtliche Begründung seiner Entscheidung nicht bekannt.
Haltung der Kinder und familiäre Reaktionen
Hensel erklärte, dass die beiden Minderjährigen nicht persönlich vor Gericht aussagen mussten, da ihre Ansichten über psychologische Gutachten eingebracht wurden. Er stellte fest, dass seine Kinder (darunter ein erwachsenes Kind von 20 Jahren sowie die beiden Minderjährigen im Alter von fast 16 und fast 13 Jahren) rechtlich frei seien, ihren Großvater zu kontaktieren oder zu besuchen, dies jedoch durchgängig abgelehnt hätten. Nach der Entscheidung appellierten Hensel und seine Frau Astrid Have, den Wünschen der Kinder Rechnung zu tragen.
Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird.
Block hatte zuvor im August 2026 gemeinsam mit Hensel an einer Gerichtsanhörung in Sønderborg teilgenommen, bei der er erklärte, er wünsche sich natürlich, nach Jahren der Trennung den Kontakt zu seinen Enkelkindern wiederherzustellen. Block zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht und kündigte an, gegen die Entscheidung im dänischen Rechtsweg Berufung einlegen zu wollen.
Ich werde den Rechtsweg in Dänemark weiterverfolgen. Mein Ziel bleibt es, das Familienleben wieder gemeinsam mit allen meinen Enkelkindern gestalten zu können.
Ursprünge des Sorgerechtsstreits
Der Rechtsstreit um das Umgangsrecht geht auf einen langwierigen Sorgerechtskonflikt zwischen Blocks Tochter Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel zurück. Das ehemalige Paar hat vier gemeinsame Kinder. 2021 zog das älteste Kind nach Dänemark, um bei Hensel und seiner neuen Frau zu leben. Die zweitälteste Tochter lebt weiterhin bei Christina Block in Hamburg. Der Streit eskalierte Ende August 2021, als Hensel die beiden jüngeren Kinder nach einem vereinbarten Wochenendbesuch in Dänemark behielt und Gewaltvorwürfe gegen die Mutter erhob. Christina Block hat alle Vorwürfe der Misshandlung ihrer Kinder stets bestritten.
- Stephan Hensel behält die beiden jüngeren Kinder nach einem vereinbarten Wochenendbesuch in Dänemark
- Die beiden Kinder werden nach einem Angriff auf Hensel aus Dänemark nach Süddeutschland entführt
- Christina Block gibt die Kinder nach einer Entscheidung des Hamburger Gerichts an Dänemark zurück
- Christina Block muss sich in Hamburg vor Gericht verantworten, weil sie die Entführung in Auftrag gegeben haben soll
- Eugen Block und Stephan Hensel nehmen an einer Gerichtsanhörung zum Umgangsrecht in Sønderborg teil
- Das Familiengericht in Sønderborg lehnt den Antrag von Eugen Block auf Umgangsrecht ab
Entführung und laufende Strafverfahren
Der Sorgerechtsstreit verschärfte sich an Silvester 2023, als mehrere israelische Agenten Hensel in Dänemark angriffen und den Jungen und das Mädchen gewaltsam über die Grenze nach Süddeutschland brachten. Christina Block holte die beiden Kinder in Süddeutschland ab und transportierte sie nach Hamburg. Aufgrund einer Entscheidung eines Hamburger Gerichts veranlasste sie am 5. Januar 2024 die Rückkehr der Kinder zu ihrem Vater nach Dänemark. Christina Block muss sich seit Juli 2025 in Hamburg vor Gericht verantworten, weil sie eine israelische Sicherheitsfirma mit der Durchführung der Entführung beauftragt haben soll – eine Anschuldigung, die sie bestreitet.


