CSD-Verdächtiger traf zweimal Deradikalisierungsmitarbeiter, gab 'zweckgerichtete Antworten' und zeigte keine Bedrohung
Abdul B., der 21-jährige Tatverdächtige des tödlichen Angriffs auf den Berliner Christopher Street Day, hatte zwei Treffen mit dem Violence Prevention Network, nachdem ein Gericht ihn zur Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm verpflichtet hatte. Ein drittes Treffen war für die Woche nach dem Anschlag geplant.
Vorstrafe und Freilassung
Abdul B., von Innenminister Alexander Dobrindt als Abdul Ballout identifiziert, wurde am 12. Mai 2026 von einem Berliner Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und zwei Verstößen gegen ein Vereinsverbot. Das Gericht hob den Untersuchungshaftbefehl auf und entließ ihn zur 'Vorbeibewährung', einer Form der vorzeitigen Bewährung, die nur im Jugendstrafrecht existiert, unter der Auflage, an einer Deradikalisierungsberatung teilzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat und eine längere, nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafe sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft fordert.
Die Deradikalisierungsgespräche
Zwei Beratungssitzungen fanden am 15. Juni und 8. Juli statt, durchgeführt vom Violence Prevention Network, einer gemeinnützigen Organisation, die in Berlin, Bayern und anderen Bundesländern aktiv ist. VPN-Mitbegründer Thomas Mücke sagte dem Spiegel und dem ARD-'Brennpunkt', dass diese Teil einer 'Clearing-Phase' waren, um zu entscheiden, ob Abdul B. als vollwertiger Beratungsfall aufgenommen würde. Mücke sagte, seine Mitarbeiter hätten 'einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck' von dem Mann gewonnen und beschrieben seine Haltung als 'freundlich, unverbindlich, fügsam'.
Die Sozialarbeiter des VPN hätten 'einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck' von Abdul B. gehabt.
Genau diese Eigenschaften ließen Zweifel aufkommen, ob eine echte Beratungsbeziehung möglich war. Mücke sagte, die Arbeit erfordere 'eine gewisse Einsicht in die eigenen Probleme, sonst erreicht man diese Menschen nicht'. Das Magazin Focus zitierte ihn mit den Worten, Abdul B. habe in den Gesprächen 'zweckgerichtete Antworten' gegeben. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme sollte nach einem dritten Treffen fallen, das für die Woche nach dem Anschlag geplant war.
Keine Bedrohung festgestellt
Mücke betonte, dass es während der beiden Vorgespräche 'nicht den geringsten Hinweis auf eine konkrete Gefahrenlage' gegeben habe. Wäre dies der Fall gewesen, hätte die Organisation sofort die Behörden informiert. Der Verdächtige war den Sicherheitsbehörden als Islamist bekannt, der als potenzielle Gefahr eingestuft wurde, hatte 2025 versucht, nach Syrien zu reisen, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen, und hatte in Libanon im Gefängnis gesessen. Nach seiner Verurteilung im Mai berichteten Medien, dass er überwacht und sein Telefon abgehört worden sei. Er hatte auch Bilder von Waffen in sozialen Medien gepostet.
Scharfe Kritik am Justizverfahren
Mehrere Experten äußerten nach dem Anschlag Kritik. Der Politikwissenschaftler Thomas Jäger schrieb auf X: 'Mit jedem Fall, der der Polizei bekannt ist, verliert dieser Staat. Das ist schlecht und hätte vor Jahren dringend geändert werden müssen.' Der Extremismusforscher Peter Neumann schrieb, dass ein bekannter Islamist mit Vorstrafen wegen Körperverletzung und Raub, der sich dem IS anschließen wollte, eine Bewährungsstrafe erhält, sei unerklärlich, und fügte hinzu: 'Spätestens nach seinen Waffenposts in den sozialen Medien hätte er ins Gefängnis gemusst.'
Ich bin kein Jurist. Aber dass ein Islamist, der bereits wegen Körperverletzung und Raub vorbestraft ist und sich dem IS anschließen wollte, nur 22 Monate *auf Bewährung* bekommt - das kann sich niemand erklären.
Vorsicht gegenüber dem Programm selbst
Hans-Jakob Schindler vom Counter Extremism Project warnte davor, zu dem Schluss zu kommen, dass Deradikalisierungsprogramme insgesamt gescheitert seien. Wenn die Berichte zutreffen, dass der Verdächtige in den Sitzungen als fügsam eingeschätzt wurde, sagte er dem Bayerischen Rundfunk, dann zeige das vor allem eines: 'Absolute Sicherheit gibt es nicht'. Der Fall heizt nun eine breitere Debatte in Deutschland darüber an, ob die Behörden Warnzeichen übersehen haben, die den Anschlag hätten verhindern können.

