
Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Online-Extremisten wegen Anstiftung zu Schulmord per Chat
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen jungen Mann übernommen, der beschuldigt wird, eine extremistische Online-Gruppe angeführt zu haben, die Minderjährige weltweit zu Mord, Brandstiftung und schwerer Selbstverletzung angestiftet hat.
Internationale Straftaten und Anstiftung
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat die Zuständigkeit für ein Ermittlungsverfahren gegen einen jungen Mann übernommen, der beschuldigt wird, Minderjährige im Ausland über Online-Chatgruppen zu Gewalttaten angestiftet zu haben. Die Ermittler erklären, der Verdächtige habe sowohl in einer terroristischen Vereinigung als auch in einer kriminellen Organisation eine führende Rolle gespielt. Zu den Hauptvorwürfen der Bundesbehörden gehört, dass der Verdächtige angeblich einen minderjährigen Jungen in Russland durch Chat-Kommunikation überredet habe, ein Kind in einer Schule tödlich zu erstechen. Außerdem wird ihm vorgeworfen, Jugendliche in den Vereinigten Staaten und in Schweden angestiftet zu haben, Kraftfahrzeuge in Brand zu setzen.
Neben Brandstiftung und Schulgewalt werfen die Staatsanwälte dem Verdächtigen vor, in einer Chatgruppe zur Ermordung eines nicht namentlich genannten US-Bürgers aufgerufen zu haben. In einem weiteren Fall mit einem Opfer in einem europäischen Land außerhalb Deutschlands nahm der Verdächtige online Kontakt zu einem Kind auf und zwang das Opfer, sexuelle Handlungen mit einem Messer durchzuführen, was zu schweren körperlichen Verletzungen führte. Anschließend fertigte der Verdächtige Videoaufnahmen der Gewalttaten an und verbreitete sie über digitale Netzwerke.
Extreme Gewalt und Online-Rekrutierung
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Verdächtigen vor, spätestens Ende März 2024 eine Organisation gegründet zu haben, die von rechtsextremer Ideologie getrieben war. Die Organisation habe mit dem erklärten Ziel gehandelt, durch die Begehung und Anstiftung zu schweren Straftaten wie Mord und Totschlag einen vollständigen Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Aufgezeichnetes Medienmaterial der Angriffe wurde systematisch unter den Chatgruppen-Mitgliedern geteilt, um neue Anhänger zu rekrutieren und künftige Angriffe zu bewerben.
Die Bundesanwaltschaft erläuterte die Medienstrategie der Organisation in ihrer offiziellen Stellungnahme:
Bild- und Videomaterial solcher Taten wird bewusst in Chatgruppen geteilt, um für die Organisation und künftige Angriffe zu werben.
Die umfassende Liste der Anklagepunkte gegen den Verdächtigen umfasst Anstiftung zum Mord, mehrfache Brandstiftung, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes. Die Behörden erhoben zudem Anklage wegen bandenmäßigen Verbreitens von Kinderpornografie, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und illegaler Verbreitung von Gewaltdarstellungen.
- Verdächtiger gründet extremistische Netzwerk mit dem Ziel des Zusammenbruchs der Gesellschaftsordnung
- Verdächtiger wird in Rheinland-Pfalz festgenommen und in Untersuchungshaft genommen
- Bundesanwaltschaft übernimmt Zuständigkeit für das Verfahren von Koblenz
Verbindungen zur COM-Szene und parallelen Netzwerken
Die Bundesermittler brachten die beiden Gruppen in dem Fall mit der Online-COM-Szene in Verbindung, einer Subkultur, die sich vor mehreren Jahren auf Internetplattformen entwickelte. Mitglieder dieses digitalen Netzwerks suchen gezielt nach verletzlichen Nutzern auf sozialen Medien und Gaming-Diensten, um sie zu gefährlichen Handlungen zu manipulieren.
Die Bundesanwaltschaft erläuterte die Methoden der Akteure innerhalb des Netzwerks:
Ihre Mitglieder suchen gezielt auf sozialen Medien oder Gaming-Plattformen nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Nötigung zu entwürdigenden Handlungen und/oder Selbstverletzung bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen.
Die Behörden stellten Parallelen zwischen dieser Untersuchung und einem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Hamburg fest, in dem ein unter dem Online-Pseudonym White Tiger bekannter Angeklagter angeklagt ist. In dem Hamburger Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen, als mutmaßlicher Anführer des internationalen Sadisten-Netzwerks 764 mehr als 200 Internetstraftaten begangen zu haben, das systematisch psychisch verletzliche Jugendliche in Online-Foren angesteuert habe.
Gerichtsverfahren in Karlsruhe
Der Verdächtige wurde am 17. März im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Strafverfahren wurde zunächst von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eröffnet und geführt, bevor es an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übergeben wurde. Der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Der Rundfunksender Südwestrundfunk berichtete zuerst über die Übernahme der Ermittlungen durch den Bund.


