
Münchner Staatsanwaltschaft identifiziert verstorbenen Neonazi als Täter des Brandanschlags auf jüdisches Altenheim von 1970
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Bernd V., einen verstorbenen Neonazi-Extremisten, als alleinigen Tatverdächtigen des Brandanschlags auf ein jüdisches Altenheim am 13. Februar 1970 identifiziert, bei dem sieben Holocaust-Überlebende ums Leben kamen.
Neues Zeugnis bricht jahrzehntelange Sackgasse
Die Münchner Staatsanwaltschaft gab am Donnerstag bekannt, dass sie eines der schwersten antisemitischen Nachkriegsverbrechen Westdeutschlands aufgeklärt hat: Sie identifizierte einen verstorbenen Neonazi als alleinigen Täter des Brandanschlags auf ein jüdisches Altenheim am 13. Februar 1970. Die Ermittlungen zu dem Brand in der Reichenbachstraße 27 waren mehr als 56 Jahre lang ungeklärt geblieben, bevor im April 2025 neue Beweise auftauchten. Die bayerischen Behörden nahmen den Fall wieder auf, nachdem eine Frau die Ermittler kontaktiert hatte, nachdem ein Verwandter gestorben war, der in engem Kontakt mit dem Verdächtigen gestanden hatte. Die Staatsschutzabteilung der Polizei und die Staatsanwaltschaft prüften Archivakten und befragten Zeugen erneut, wodurch sie eine solide Grundlage für die Verantwortlichkeit des Verdächtigen schufen.
Der leitende Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der als Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz fungiert, ging bei einer Pressekonferenz auf die Bedeutung der Ergebnisse ein.
Wir sprechen hier von einem der schlimmsten Anschläge auf jüdisches Leben seit dem Zweiten Weltkrieg.
Der Brandanschlag von 1970 in der Reichenbachstraße
Am Abend des 13. Februar 1970, zwischen 20:40 und 20:55 Uhr, betrat der Angreifer das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. Der Täter verwendete einen weißen Aluminium-Kanister der Marke Aral, der in braunes Packpapier eingewickelt war und bis zu 20 Liter eines Zweitaktgemischs aus Benzin und Öl enthielt. Der Kraftstoff wurde über mehrere Abschnitte der vierstöckigen Holztreppe verteilt und entzündet. Die zentrale Holzkonstruktion wirkte wie ein Kamin, zog die Flammen und dichten Rauch schnell bis in das oberste Stockwerk und schnitt den Bewohnern den primären Fluchtweg ab.
Sieben Bewohner, allesamt Holocaust-Überlebende im Alter zwischen 59 und 71 Jahren, starben bei dem Brand, darunter Max Blum, der aus einem Fenster sprang, und Leopold Gimpel. Weitere 15 Bewohner erlitten Verletzungen, vier davon schwere, während Feuerwehrleute andere mit Drehleitern vom Dach retteten.
- Brandanschlag in der Reichenbachstraße 27 tötet sieben Holocaust-Überlebende und verletzt 15
- Der Generalbundesanwalt stellt die Cold-Case-Ermittlungen mangels ausreichender Beweise ein
- Hauptverdächtiger Bernd V. stirbt im Alter von 75 Jahren
- Die Münchner Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen nach einem neuen Zeugenhinweis wieder auf
- Die Münchner Staatsanwaltschaft gibt die Ergebnisse bekannt, die Bernd V. als alleinigen Täter identifizieren
Beweise deuten auf toten Neonazi-Verdächtigen
Bei dem identifizierten Verdächtigen handelt es sich um Bernd V., der zum Zeitpunkt des Anschlags 25 Jahre alt war und im Jahr 2020 im Alter von 75 Jahren starb. Zeugen sagten aus, dass Bernd V. etwa 15 Minuten vor dem Ausbruch des Feuers mit einem Bekannten am Gebäude in der Reichenbachstraße vorbeiging und erklärte, die Juden hätten alles, während er nichts habe, und äußerte die Absicht, sie anzuzünden. Zeitgenossen und ehemalige Mitschüler beschrieben ihn als besessen von Adolf Hitler und stellten fest, dass er sich Nazi-Reden auf Schallplatten anhörte und Schießübungen auf dem Obersalzberg bei Berchtesgaden durchführte.
Bernd V. hatte eine dokumentierte Geschichte von Gewalt und Antisemitismus, die bis in seine Jugend zurückreichte, darunter eine Jugendstrafe in den 1960er Jahren wegen der Zündung von Sprengstoff in zwei Münchner Telefonzellen sowie eine spätere Verurteilung wegen des Diebstahls der Blutenburger Madonna.
Der leitende Oberstaatsanwalt Franck stellte fest, dass die Gesamtheit der von Polizei und Staatsanwaltschaft gesammelten Beweise eine eindeutige Verantwortlichkeit belege.
Wenn Sie mich als Staatsanwalt fragen und als jemanden, der diese Akten zusammen mit der Staatsschutzabteilung der Polizei durchforstet und sich ein Bild gemacht hat, würde ich von einer klaren Wahrscheinlichkeit sprechen, dass wir zumindest einen der Täter identifiziert haben.
Rechtlicher Abschluss ohne Strafverfolgung
Da Bernd V. sechs Jahre vor Abschluss der Ermittlungen starb, können die deutschen Behörden keine formellen Strafanzeige gegen ihn erheben, und die postmortale Unschuldsvermutung bleibt bestehen. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor Hinweisen auf linksextreme Gruppen nachgegangen, bevor sie das Verfahren 2017 mangels ausreichender Beweise formell einstellte. Die bayerische Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Ermittlungen von 2025 mögliche Komplizen untersuchten, aber keine Beweise dafür fanden, dass andere lebende Personen an der Durchführung des Brandanschlags beteiligt waren. Da der Hauptverdächtige tot ist und keine Mittäter identifiziert wurden, haben die bayerischen Behörden ihre Ermittlungen zu dem Anschlag formell abgeschlossen.


