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Flensburger Ladeninhaber wegen antisemitischen Schildes, das Juden den Zutritt verbietet, zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein 60-jähriger Mann in Flensburg wurde zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt, weil er in seinem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift „Juden haben in diesem Laden Hausverbot!!!“ angebracht hatte.

Ein deutsches Gericht hat einen Secondhand-Ladenbesitzer wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er etwa vier Stunden lang ein deutlich sichtbares antisemitisches Schild in seinem Schaufenster platziert hatte. Das Amtsgericht Flensburg verhängte am Montag eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und ordnete an, dass der Mann als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen muss.

Der Vorfall

Am 17. September 2025 brachte der 60-jährige Angeklagte ein Schild im Fenster seines Trödelladens in Flensburg an. Das Schild trug die Aufschrift „Juden haben in diesem Laden Hausverbot!!!“ und fügte, einem Bericht zufolge, hinzu: „Nichts Persönliches, auch kein Antisemitismus, ich kann euch einfach nicht leiden.“ Das Schild war etwa vier Stunden lang sichtbar und wurde erst nach beharrlichem Eingreifen der Polizei entfernt. Danach hängte der Mann es zunächst in seinem Geschäft auf.

Mit diesem Schild hat der Mann Hass gegen die in Deutschland lebenden Juden geschürt und die Menschenwürde dieser Menschen angegriffen, indem er sie herabwürdigte.

Vorsitzende Richterin

Der Fall löste weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Empörung aus. Laut der Richterin gingen zahlreiche Beschwerden aus dem In- und Ausland ein, und internationale Medien berichteten über den Vorfall.

Das Urteil

Das Gericht befand den Angeklagten der Volksverhetzung für schuldig. Die vorsitzende Richterin betonte, dass das Schild keine geschützte Meinungsäußerung, sondern bewusste Hetze sei. Sie stellte fest, dass der Wortlaut bewusst an die nationalsozialistischen Boykottaufrufe gegen jüdische Geschäftsinhaber erinnerte.

Es ist Hetze, keine zulässige Meinungsäußerung.

Vorsitzende Richterin

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Erklärung des Angeklagten

Der Angeklagte räumte ein, das Schild aufgehängt zu haben, und ließ über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er Reue zeigte. Er sagte, er habe nicht die Absicht gehabt, die Gefühle der jüdischen Gemeinschaft zu verletzen, und werde in Zukunft auf ähnliche Handlungen verzichten.

Während seiner polizeilichen Vernehmung rechtfertigte er das Hausverbot mit der Behauptung, alle Juden, die er kenne, seien nicht gegen den Gazakrieg. Später räumte er ein, dass er zwischen Juden, die den Krieg unterstützen, und solchen, die ihn ablehnen, hätte unterscheiden müssen. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte fest, dass das Schild selbst eine solche Unterscheidung nicht traf.

Weiterer Kontext

Antisemitische Vorfälle sind laut der Landesweiten Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus Schleswig-Holstein (LIDA-SH) nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Die Zahl der dokumentierten Fälle ist zwar zuletzt zurückgegangen, bleibt aber auf hohem Niveau. Die meisten Vorfälle ereignen sich im öffentlichen Raum und nicht bei bestimmten Veranstaltungen.

LIDA-SH dokumentierte im aktuellen Berichtszeitraum 411 antisemitische Vorfälle. Die Mehrheit – 364 Fälle – ereignete sich in der Landeshauptstadt Kiel, gefolgt vom Kreis Pinneberg mit 21 Vorfällen, Lübeck mit sechs und Flensburg mit fünf.

Dokumentierte antisemitische Vorfälle in Schleswig-Holstein nach Ort · incidents
Kiel
364 incidents
Kreis Pinneberg
21 incidents
Lübeck
6 incidents
Flensburg
5 incidents
Flensburg · Kiel · Ladelund

6 Quellen

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