- 21.09.Von der Verteidigung vorgeschlagenes Alternativfenster für Anhörung
- 27.09.Richter Peinado erreicht mit 72 Jahren die Zwangspensionierung
- 28.09.Cristina Álvarez kehrt planmäßig aus dem Auslandsurlaub zurück
Der Terminstreit und enge Fristen
Richter Juan Carlos Peinado vom Madrider Ermittlungsgericht Nr. 41 hat für Dienstag, den 8. September 2026 um 18:00 Uhr eine Anhörung anberaumt, um den letzten Verfahrensschritt vor der Verweisung an ein Geschworenengericht abzuschließen. Der Richter erließ die Vorladung am Montag mit einer Vorlaufzeit von etwa 24 Stunden, woraufhin die Verteidigung von Begoña Gómez – Ehefrau von Ministerpräsident Pedro Sánchez – und ihrer Beraterin Cristina Álvarez sofort Aufschub beantragte. Peinado forderte Gómez‘ Hauptanwalt Jaime Campaner auf, einen Ersatzanwalt zu benennen, um die Sitzung nicht zu verzögern. Justizkreise am Obersten Gerichtshof von Madrid erklärten, dass die Angeklagten zwar persönlich geladen werden müssten, ihre Anwesenheit in diesem vorbereitenden Stadium jedoch nicht zwingend erforderlich sei. Peinado lehnte zudem einen Antrag der Verteidigung ab, den Ko-Leiter des Lehrstuhls der Universität Complutense, José Manuel Ruano, zu laden; er entschied, dass Zeugenaussagen für die Entscheidung über die Prozesseröffnung nicht erforderlich seien.
Richterliche Pensionierung und Terminvorgaben
Die Dringlichkeit der schnellen Terminierung ergibt sich aus Peinados bevorstehendem richterlichem Kalender. Der Richter beginnt am Mittwoch, den 9. September, einen genehmigten Urlaub, der bis zum 18. September 2026 dauert, und muss am 27. September mit Vollendung des 72. Lebensjahres in den Ruhestand treten. In seinem schriftlichen Beschluss argumentierte Peinado, dass die Nichtdurchführung der Anhörung am Dienstag dazu führen würde, dass das Verfahren auf unbestimmte Zeit unerledigt bliebe. Er wies darauf hin, dass ein anderer Termin gefunden werden müsse, falls die Verteidigung auf einer persönlichen Teilnahme bestehe.
„Sollte dennoch einer der Anwälte seine Anwesenheit bei der Anhörung für unerlässlich halten, müsste ein anderer Termin gefunden werden, der derzeit nicht angegeben werden kann.“
Einwände der Verteidigung und Terminkonflikte
Die Verteidigung führt konkrete terminliche Überschneidungen an, die eine persönliche Teilnahme am Dienstagabend unmöglich machen. Campaner, der in Palma de Mallorca wohnt, hatte am 22. Juli ein Flugticket nach Barcelona für Dienstagnachmittag gekauft, um dort am Mittwoch an einem anderen Gerichtstermin teilzunehmen, bot aber seine Verfügbarkeit für die Woche ab dem 21. September an. Der Anwalt von Cristina Álvarez erklärte, sie halte sich bis zum 28. September im Auslandsurlaub auf und habe in Miami geplante Arzttermine, bevor sie nach Spanien zurückkehre. Ihr Team argumentierte, dass die 24-Stunden-Frist die für einen wesentlichen Verfahrensschritt erforderliche Vorbereitung behindere und das Recht auf eine wirksame Verteidigung verletze.
Rechtlicher Rahmen des bevorstehenden Geschworenenprozesses
Die Anhörung ist die formelle Voraussetzung für den Erlass einer Anordnung zur mündlichen Verhandlung gemäß dem spanischen Geschworenengerichtsgesetz. Im Juli hatte die Provinzgericht von Madrid den Umfang des Verfahrens eingeschränkt, indem es die Vorwürfe der Wirtschaftskorruption und Veruntreuung fallen ließ und den Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés aus dem Verfahren ausschloss. Gómez wird Einflussnahme und Unterschlagung vorgeworfen, Álvarez hingegen Unterschlagung. Während die Staatsanwaltschaft auf vollständigen Freispruch plädiert, fordert die Privatklageorganisation Hazte Oír hohe Haftstrafen für beide Angeklagten.
- Begoña Gómez
- 13 Jahre
- Cristina Álvarez
- 6 Jahre
Daten aus dem Artikeltext
Nach Abschluss der Anhörung wird der Vorsitzende Richter innerhalb von drei Tagen entscheiden, ob er den Eröffnungsbeschluss für das Geschworenenverfahren erlässt.