
Madrider Gericht weist Polizeibeschwerde gegen Richter im Fall Begoña Gómez ab
Der Oberste Gerichtshof von Madrid wies Disziplinarmaßnahmen gegen Richter Juan Carlos Peinado ab, nachdem er behauptet hatte, Polizeieskorten könnten der Frau des Premierministers zur Flucht vor der Justiz verhelfen.
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft ab
Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat die Disziplinarverfahren gegen den Ermittlungsrichter Juan Carlos Peinado wegen Äußerungen über Polizeieskorten eingestellt. Die Untersuchung ging auf eine formelle Beschwerde der Vereinigten Polizeigewerkschaft (SUP) zurück, die sich auf Aussagen in einem Gerichtsbeschluss vom 20. Juni 2026 bezog. Die Gewerkschaft machte geltend, dass Peinado ungerechtfertigten Verdacht auf Polizeibeamte gelenkt habe, die zum Schutz von Begoña Gómez, der Ehefrau des spanischen Premierministers Pedro Sánchez, abgestellt waren. In einem offiziellen Beschluss vom 3. September 2026 stellte das Gerichtspräsidium fest, dass die Behauptungen des Richters keinen Disziplinarverstoß gemäß Artikel 419.2 des Organgesetzes der Justiz darstellten. Die Entscheidung befreit Peinado von möglichen verwaltungsrechtlichen Sanktionen, während er in den kommenden Tagen altersbedingt in den Ruhestand tritt.
Gerichtliche Behauptungen zur Fluchtgefahr
Der Streit entstand aus Peinados Entscheidung, den Pass von Gómez einzuziehen und regelmäßige Gerichtstermine anzuordnen, um der vermeintlichen Fluchtgefahr zu begegnen. Die Verteidigung von Gómez hatte argumentiert, dass die ständige Bewachung und Begleitung durch staatliche Sicherheitskräfte jede Fluchtmöglichkeit ausschließe. In seinem schriftlichen Beschluss wies Peinado diese Verteidigung zurück und behauptete, die zugewiesenen Beamten könnten eine Flucht erleichtern.
Es besteht kein Zweifel, dass diese Beamten zu einem bestimmten Zeitpunkt, sei es aus eigenem Antrieb oder auf Anordnung ihrer hierarchischen Vorgesetzten, genau diejenigen sein könnten, die bei der Handlung oder den Handlungen zur Erleichterung dieser Flucht mitwirken.
Die von Peinado, der das Ermittlungsgericht Nr. 41 in Madrid leitet, verhängten Sicherheitsmaßnahmen wurden später vom Provinzgericht Madrid aufgehoben.
Überweisung durch justizielle Aufsichtsorgane
Die Polizeigewerkschaft reichte ihre Beschwerde unmittelbar nach Bekanntwerden des Juni-Beschlusses beim Generalrat der Justiz (CGPJ) ein. Der Gewerkschaftsvertreter Alberto Prieto Conesa argumentierte in der Eingabe, dass die Formulierung des Richters einen pauschalen Verdacht gegen Polizeibeamte erwecke, ohne einzelnen Beamten konkrete Handlungen zuzuschreiben. Am 28. Juli 2026 stimmte die Ständige Kommission des CGPJ dafür, die Akte an das Madrider Obergericht zu überweisen. Die Präsidentin des Rates, María Isabel Perelló, gab mit ihrer entscheidenden Stimme den Ausschlag, um einen Einstellungsvorschlag des Disziplinarförderers zu überstimmen. Das Präsidium des TSJM leitete am 31. Juli 2026 eine zusammenfassende Untersuchung ein und forderte vor seiner Entscheidung direkt einen schriftlichen Bericht von dem Richter an.
- Peinado erlässt Urteil, das Eskorten in Frage stellt; SUP-Gewerkschaft reicht Disziplinarbeschwerde ein.
- Ständige Kommission des CGPJ verweist die Beschwerde an das Madrider Obergericht.
- Präsidium des Madrider Obergerichts leitet zusammenfassende Ermittlungen ein und fordert einen Bericht von Peinado an.
- Präsidium des Madrider Obergerichts stellt die Disziplinarverfahren offiziell ein.
Rechtliche Begründung und Hintergrund des Falles
In seinem endgültigen Beschluss bekräftigte das Präsidium des TSJM, dass eine Disziplinarhaftung nicht aus den Entscheidungskriterien eines Richters im Rahmen seiner rechtsprechenden Tätigkeit abgeleitet werden könne. Das Gericht räumte ein, dass Peinados Formulierung als unelegant und vom üblichen Dienst der staatlichen Sicherheitskräfte losgelöst angesehen werden könne, entschied jedoch, dass die diffuse und hypothetische Formulierung eine disziplinarische Ahndung verhindere. Artikel 419.2 des Richtergesetzes bestraft Missachtung gegenüber Gleichgestellten, Untergebenen oder Bürgern mit Strafen von 6.000 Euro Geldbuße bis hin zu Zwangsversetzung oder Suspendierung. Das Urteil folgt auf die frühere Abweisung von Beschwerden gegen Peinado durch Justizminister Félix Bolaños, der nach seiner Zeugenaussage in der zweieinhalbjährigen Untersuchung gegen Gómez wegen des Verdachts auf Einflussnahme und Untreue ein schnelles Eingreifen des Rates gefordert hatte.


