Verurteilungen in Hamburg
Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Donnerstag, 15. Oktober zwei in Dänemark lebende Männer verurteilt. Der 54-Jährige erhielt achteinhalb Jahre Haft, der 43-Jährige viereinhalb Jahre – wegen Spionage, versuchter Beteiligung an einem Mord und schwerer Brandstiftung. Die Richter stellten fest, dass das Duo Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck, den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, ausgespäht hatte. Nach Auffassung des Gerichts diente die Tätigkeit der Vorbereitung staatsterroristischer Anschläge, konkret eines Mordversuchs an Beck. Zudem befand das Gericht, der ältere Mann habe einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelladen in Berlin vorbereitet.
- 54-jähriger Angeklagter
- 8.5 Jahre
- 43-jähriger Angeklagter
- 4.5 Jahre
Daten aus dem Artikeltext
Aufträge aus Teheran
Der 54-Jährige habe seine Aufträge direkt von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden, so das Fazit des Gerichts. Berlin hatte sich bereits bei der EU dafür eingesetzt, die Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen und auf die EU-Sanktionsliste zu setzen; das Auswärtige Amt erklärt nun, dieser Vorstoß sei erfolgreich gewesen. Eine Sprecherin des Ministeriums bezeichnete die Garden als Drahtzieher vereitelter Terroranschläge in Europa und Deutschland. Teheran betrachtet Israel aus ideologischen Gründen als Todfeind und arbeitet mit Milizen wie der Hamas zusammen, die Israels Vernichtung anstreben. Die Einbestellung erfolgte vier Tage nach dem Urteil.
Berlins Reaktion
Am Montag, 19. Oktober, bestellte die Bundesregierung Irans Botschafter in Berlin ein. Das Auswärtige Amt erklärte auf X, es verurteile Irans Aktivitäten auf das Schärfste und warne Teheran davor, die deutsche Gesellschaft zu bedrohen.
„Wir werden nicht zulassen, dass Iran unsere freie Gesellschaft bedroht.“
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte in Berlin, die Bundesregierung dulde keine Bedrohung jüdischen Lebens in Deutschland, und dem Botschafter sei diese Haltung unmissverständlich klargemacht worden. Die Erklärung des Ministeriums enthielt eine weitere Warnung:
„Wir dulden keine Angriffe auf jüdisches Leben und auf die, die es verteidigen – nirgends, und schon gar nicht in Deutschland.“
Das Auswärtige Amt erklärte zudem, die versuchten Anschläge auf Schuster und Beck würden rechtliche Konsequenzen haben.