Politikwissenschaftler sieht begrenzten Wähler-Einfluss durch AfD-Einstufung in Hessen
Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall wird laut dem Politikwissenschaftler Christian Stecker kaum Auswirkungen auf die Wähler haben, da sich das Ritual solcher Etikettierungen abgenutzt habe.
Begrenzte Auswirkungen auf die Mitgliedschaft
Die Einstufung durch den hessischen Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall erschwere es der AfD zwar, aktive und passive Mitglieder zu gewinnen, so Stecker gegenüber der dpa. Eine öffentliche Verbindung mit der Partei berge ein hohes Stigmatisierungsrisiko, für Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst bestehe zudem ein berufliches Risiko.
Abgenutztes Ritual für Wähler
Darüber hinaus dürfte die Wirkung der Einstufung begrenzt sein, weil das Ritual dutzendfach erlebt wurde und sich abgenutzt hat.
Die Wähler hätten sich bereits in der Frage sortiert, ob sie das Vorgehen des Geheimdienstes für zutreffend oder relevant halten. Die Einstufungen hätten das Wachstum der AfD-Zustimmung nicht gestoppt, merkte Stecker an.
Opferrolle und Solidarität
Der Experte sagte, die Etiketten verstärkten die Opferrolle der AfD, „was zu Solidarisierungseffekten in der Bevölkerung führt und geführt hat“. Der eigentliche Kollateralschaden für die demokratische Gesellschaft sei, dass es einer staatlichen Behörde überlassen bleibe, in bürokratischer Sprache zu bewerten, ob die Ansichten der AfD radikal, extremistisch oder undemokratisch seien.
Der eigentliche Kollateralschaden für die demokratische Gesellschaft ist, dass es einer staatlichen Behörde überlassen bleibt, in bürokratischer Sprache zu bewerten, ob die Ansichten der AfD radikal, extremistisch oder undemokratisch sind.
Rechtsstatus und AfD-Reaktion
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied kürzlich, dass der hessische AfD-Landesverband korrekt eingestuft wurde und beobachtet werden darf, doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. AfD-Co-Landessprecher Robert Lambrou kündigte Berufung an und argumentierte, dass isolierte Aussagen anstelle des Gesamtbildes der Parteiaussagen verwendet würden, welches laut ihm zu 99,9 Prozent in Ordnung sei.
Die Einstufung als Verdachtsfall ist nicht rechtskräftig und wird es erst sein, wenn über unsere Berufung in der Sache entschieden ist.


