
Italiens automatische Renteneinschreibung für neue Mitarbeiter startet am 1. Juli – Bereitschaft hinkt hinterher
Ab dem 1. Juli wird jeder neue Angestellte des Privatsektors in Italien automatisch in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben, mit einem 60-Tage-Widerspruchsrecht. Die im Haushalt 2026 verabschiedete Reform zielt darauf ab, die Rentenabdeckung über die derzeitigen 39,9 % der Erwerbstätigen zu erhöhen.
Sofortige automatische Einschreibung ersetzt das alte Schweigeprinzip
Unter dem bisherigen System führte das sechsmonatige Schweigen eines neuen Mitarbeiters zur Einschreibung in den Zusatzfonds. Ab dem 1. Juli erfolgt die Einschreibung sofort am ersten Arbeitstag, mit einem 60-Tage-Fenster zum Widerspruch. Die TFR (Abfindung) sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge fließen in den Fonds, es sei denn, der Arbeitnehmer lehnt ausdrücklich ab. Liegt das jährliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers unter der Sozialhilfe (546,24 € pro Monat für 13 Monate im Jahr 2026), ist der Arbeitnehmerbeitrag nicht verpflichtend. Die Wahl des Fonds wird durch den Tarifvertrag bestimmt; fehlt ein solcher, wird der Metallarbeiterfonds Cometa zum Standard. Die Summen fließen nicht mehr in eine garantierte Anlageklasse, sondern in lebenszyklusbasierte Anlagepfade, die auf das Alter und den Rentenhorizont des Arbeitnehmers abgestimmt sind.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Abdeckung von derzeit 39,9 % (10,5 Millionen Eingeschriebene) zu erhöhen und wird laut dem staatlichen Rechnungshof voraussichtlich jährlich etwa 100.000 zusätzliche Einschreibungen generieren.
Wer ist abgedeckt – und wer nicht
Die Reform gilt für alle neuen Arbeitsverträge im Privatsektor, die ab dem 1. Juli beginnen, einschließlich Arbeitnehmer, die zuvor eine Rentenposition hatten und nach diesem Datum den Arbeitsplatz wechseln. Ausgeschlossen sind Hausangestellte, öffentliche Angestellte (die weiterhin dem separaten öffentlich-rechtlichen System unterliegen) und Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 60 Tagen. Personen, die ihre Rentenposition vollständig abgefunden haben, unterliegen ebenfalls nicht der automatischen Einschreibung. Bereits vor dem 1. Juli beschäftigte Arbeitnehmer werden nicht automatisch umgestellt, Arbeitgeber müssen sie jedoch über Tarifverträge und frühere Entscheidungen informieren, wenn sie eine neue Stelle antreten.
Umsetzungsengpässe und Übergangserleichterungen
Die Aufsichtsbehörde Covip erließ die Informationspflichten für Arbeitgeber erst am 19. Juni und die Leitlinien für lebenszyklusbasierte Anlagen am 23. Juni. Infolgedessen waren die meisten Pensionsfonds nicht auf den Start am 1. Juli vorbereitet. Covip hat daher eine 12-monatige Übergangsfrist für die Fonds zur Anpassung der Lebenszykluspfade gewährt, mit einer Frist bis zum 30. Juni 2027. Neue flexible Rentenoptionen – befristete Renten, gestaffelte Zahlungen und kombinierte Kapitalauszahlungen gefolgt von Renten – wurden eingeführt, aber detaillierte Covip-Anweisungen kamen am 25. Juni, mit einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026. Das gesamte System befindet sich daher eher in einer schrittweisen Einführung als in einem sofortigen vollständigen Start.
- Automatische Renteneinschreibung beginnt für neue Mitarbeiter des Privatsektors; 60-tägiges Widerspruchsfenster startet.
- Portabilität der Arbeitgeberbeiträge zu offenen Fonds und PIPs wird wirksam.
- Übergangsfrist für neue flexible Rentenoptionen endet.
- Frist für Pensionsfonds zur Anpassung an lebenszyklusbasierte Anlagepfade.
Die Portabilitätsfrage und Widerstand der Gewerkschaften
Ab dem 31. Oktober 2026 soll die Portabilität der Arbeitgeberbeiträge in Kraft treten, die es Arbeitnehmern, die einen vertraglichen Fonds zugunsten eines offenen Fonds oder eines persönlichen Rentenplans (PIP) verlassen, ermöglicht, den Arbeitgeberanteil mitzunehmen. Eine kürzlich erlassene gemeinsame Mitteilung der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften untergräbt dies jedoch faktisch, indem sie den Arbeitgeberbeitrag als Teil des Gesamtvergütungspakets nur innerhalb des Branchenfonds betrachtet. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Regierung, den Starttermin der automatischen Einschreibung am 1. Juli zu verschieben, um weitere Anpassungen zu ermöglichen.

