
Sejm-Ausschuss befasst sich mit ergänztem Antrag auf Staatsgerichtshof gegen Ziobro
Der Sejm-Ausschuss für verfassungsrechtliche Verantwortung wird sich mit einem Mitte September eingereichten ergänzten Antrag befassen, und zwar in einer für den 20. bis 23. Oktober geplanten Sejm-Sitzung. Die Zustellung des Antrags an Ziobro, der sich in den Vereinigten Staaten aufhält, könnte mehrere Monate dauern.
Ergänzter Antrag kehrt in den Ausschuss zurück
Am Montag, dem 12. Oktober, sagte der Lewica-Abgeordnete Tomasz Trela dem Sender Radio Zet, der Sejm-Ausschuss für verfassungsrechtliche Verantwortung werde sich nun mit einem ergänzten Antrag auf Anrufung des Staatsgerichtshofs (Trybunał Stanu) gegen den früheren Justizminister Zbigniew Ziobro befassen. Trela beschrieb zwei getrennte Verantwortlichkeiten in dem Fall.
Nun werden wir uns mit dem ergänzten Antrag auf Anrufung des Staatsgerichtshofs gegen Zbigniew Ziobro befassen. Hier gibt es zum einen eine strafrechtliche Verantwortung für das Pegasus-System und den Justizfonds, und zum anderen eine verfassungsrechtliche.
Der Antrag wurde im April 2026 von Jarosław Urbaniak (KO) eingereicht, mit Unterschriften von Abgeordneten der KO, Lewica, PSL, Polska 2050 und Centrum. Im Juli stellte der Ausschuss fest, dass er die Anforderungen nicht erfülle, und der Vorwurf der Gründung und Führung einer organisierten kriminellen Vereinigung wurde gestrichen. Inoffiziellen Angaben zufolge folgte diese Änderung einem Rechtsgutachten von Hubert Izdebski, das darauf hindeutete, dass das Verhalten kein Verfassungsdelikt darstellt. Radio Zet berichtet, dass der überarbeitete Antrag Mitte September eingereicht wurde, und Trela sagte am Montag, er habe ihn noch nicht geprüft.
Glapiński-Antrag zuerst angenommen
Am Freitag, dem 9. Oktober, verabschiedete der Ausschuss einen Bericht über einen Vorantrag, den Präsidenten der Nationalbank Polens, Adam Glapiński, vor den Staatsgerichtshof zu bringen. Er sprach sich dafür aus, ihn verfassungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, und Radio Zet berichtet, dass er dem Sejm empfahl, ihn vor den Gerichtshof zu stellen. Radio Zet berichtet, dass der nächste Fall des Ausschusses Ziobro betrifft. Trela bezog sich am Montag, dem 12. Oktober, bei Radio Zet auf diesen früheren Bericht.
Zeitplan und Zustellung
Zdzisław Gawlik, der KO-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses, erläuterte gegenüber Radio Zet, wie das Verfahren ablaufen wird.
Der Ausschuss wird den Antrag in seiner nächsten Sejm-Sitzung behandeln, höchstwahrscheinlich am 20. oder 21. Oktober. Danach muss er gesetzlich wirksam der betroffenen Person zugestellt werden. Diese Person hat 30 Tage Zeit, auf den Inhalt des Antrags zu reagieren und ihre Vertreter zu benennen.
Die Zustellung dürfte der schwierigere Schritt sein. Radio Zet berichtet, dass Ziobro sich in den Vereinigten Staaten aufhält, wo er offiziell Korrespondent für Telewizja Republika ist, und beschreibt ihn dort als vor den Staatsanwälten auf der Flucht. Seine Ausschussquellen verweisen auf zwei Haupthindernisse: die Feststellung, wo er wohnt, und die wirksame Zustellung des Schreibens. Sie sagen, das Verfahren könnte mehrere Monate dauern.
- Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek unterrichtet Sejm-Marschall Włodzimierz Czarzasty über die Vorwürfe gegen Ziobro
- Der Sejm stimmt der Festnahme und vorläufigen Verhaftung Ziobros zu
- Antrag auf Anrufung des Staatsgerichtshofs gegen Ziobro, eingereicht von Jarosław Urbaniak (KO)
- Der Ausschuss stellt fest, dass der Antrag die Anforderungen nicht erfüllt, und der Vorwurf der organisierten kriminellen Vereinigung wird gestrichen
- Ergänzter Antrag im Sejm eingereicht
- Der Ausschuss verabschiedet den Bericht über den Vorantrag gegen NBP-Präsident Adam Glapiński
- Trela sagt, der Ausschuss werde sich nun mit dem ergänzten Ziobro-Antrag befassen
- Der Ausschuss soll den Ziobro-Antrag voraussichtlich am 20. oder 21. Oktober behandeln
Vorwürfe hinter dem Antrag
Rzeczpospolita berichtet, dass der Sejm Ende 2025 der Festnahme und vorläufigen Verhaftung Ziobros zugestimmt habe und dass die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung erlassen habe, ihm wegen Unregelmäßigkeiten im Justizfonds Anklagepunkte zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Justizminister unter der PiS eine organisierte kriminelle Vereinigung geführt und sein Amt für Straftaten genutzt zu haben, wobei ihm 26 Straftaten zur Last gelegt werden. Dazu gehört die Anweisung an Untergebene, das Gesetz zu brechen, um ausgewählten Einrichtungen Zuschüsse aus dem Justizfonds zu sichern. Die Schlagzeile von Rzeczpospolita nennt 51 Anklagepunkte, eine Zahl, die ihr Text nicht wiederholt. Ende November 2025 unterrichtete Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek den Sejm-Marschall Włodzimierz Czarzasty über die Vorwürfe und wies darauf hin, dass der Sejm prüfen könne, ob die Verstöße ein Verfassungsdelikt darstellen. Radio Zet berichtet, dass der gestrichene Vorwurf der organisierten Kriminalität als gewöhnliche Straftat behandelt wurde, die die Staatsanwaltschaft bereits gegen Ziobro verfolgt.
Politischer Hintergrund
Radio Zet merkt an, dass Ziobros Name direkt auf der Liste der Koalition mit 100 konkreten Schritten für die ersten 100 Regierungstage steht und dass die Abrechnung mit PiS-Politikern nur langsam vorangekommen sei, auch wenn das Tempo in den Wochen vor dem 12. Oktober anzog. Der nächste formale Schritt ist die Befassung des Ausschusses in der für den 20. bis 23. Oktober geplanten Sejm-Sitzung. Die 30-tägige Antwortfrist beginnt erst, wenn der Antrag zugestellt wurde.
