
81-jähriger Mann gesteht Mord an US-Touristin Amy Lopez 1994 vor Gericht in Koblenz
Ein 81-jähriger Angeklagter hat zu Beginn seines Prozesses am Dienstag vor dem Landgericht Koblenz den sexuellen Übergriff und Mord an der US-Touristin Amy Lopez im Jahr 1994 auf der Festung Ehrenbreitstein gestanden.
Geständnis vor dem Landgericht Koblenz
Ein 81-jähriger Mann hat am Dienstag zu Beginn seines Prozesses vor dem Landgericht Koblenz die Vergewaltigung und den Mord an der 24-jährigen US-Touristin Amy Lopez im Jahr 1994 gestanden. Der Angeklagte, der in deutschen Medien als Hans Joachim S. identifiziert wurde, erschien mit einer Gehhilfe im Gerichtssaal 128 und nahm in einem grauen Hemd und einer Sporthose auf der Anklagebank Platz. Staatsanwalt Julian Gislei eröffnete die Verhandlung mit der Verlesung der Anklageschrift, die dem Mann heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs vorwirft. Verteidiger Volker Klein teilte dem Gericht mit, dass sein Mandant die Vorwürfe vollumfänglich einräume. Als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin den Angeklagten fragte, ob die Erklärung der Verteidigung zutreffe, nickte der 81-Jährige und antwortete mit einem einzigen „Ja“. Zuschauer hatten sich bereits mehr als eine Stunde vor der Sitzung vor dem Gebäude angestellt, jeder Platz auf der Zuschauertribüne war besetzt.
Der Angriff von 1994 auf der Festung Ehrenbreitstein
Die Tat ereignete sich am Morgen des 26. September 1994 während Lopez' Europareise. Die 24-jährige amerikanische Studentin hatte die vorherige Nacht in einem örtlichen Hotel verbracht, checkte gegen 08:00 Uhr aus und fuhr über den Rhein zur Festung Ehrenbreitstein, wo sie in der dortigen Jugendherberge übernachten wollte. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass der damals 49-jährige Angeklagte auf Lopez zuging und sie unter einem Vorwand in den abgelegenen General-von-Aster-Raum in einem Nebengebäude der Festung lockte. Im Inneren fesselte der Täter sie mit Handschellen und verübte einen sexuellen Übergriff. Als Lopez schrie und versuchte, sich zu wehren, legte der Angreifer ihr einen Gürtel um den Hals, um sie zu würgen, schlug ihr mit einem Stein auf die linke Kopfseite und fügte neun Stichwunden in der Brust zu. Kinder, die auf dem Festungsgelände spielten, entdeckten ihre Leiche kurz nach 10:00 Uhr.
Forensischer Durchbruch und Festnahme
Der Mordfall blieb über drei Jahrzehnte ungelöst, da die Ermittler zunächst keinen Täter identifizieren konnten. Ein Durchbruch gelang, als Forensiker des Hessischen Landeskriminalamtes moderne Testverfahren auf konserviertes biologisches Material anwendeten. Die Ermittler fanden DNA-Spuren am Bund und am Oberschenkel des Opfers, die mit genetischem Material übereinstimmten, das bei der erneuten Überprüfung von Cold Cases ausgewertet wurde. Im Februar 2026 gab Hans Joachim S. freiwillig eine Speichelprobe bei der Polizei ab, die einen direkten Abgleich mit dem Tatortmaterial ergab. Die Behörden nahmen den Verdächtigen Ende Februar in einem Seniorenheim in der Region Koblenz fest, wo er nach dem Tod seiner Frau lebte. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Angeklagte bereits 1999 wegen versuchter Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in Koblenz verurteilt worden war.
- Amy Lopez wird auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz sexuell angegriffen und getötet
- Der Verdächtige wird in Koblenz wegen versuchter Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens verurteilt
- DNA-Test bringt Tatortspuren mit Hans Joachim S. in Verbindung, was zu seiner Festnahme führt
- Prozess beginnt vor dem Landgericht Koblenz, der 81-jährige Angeklagte gesteht
- Urteil wird nach Abschluss der acht angesetzten Verhandlungstage erwartet
Prozessplan und medizinische Einschränkungen
Das Gericht hat acht Verhandlungstage zur Aufarbeitung des Falls angesetzt, ein Urteil wird für September 2026 erwartet. Aufgrund des gebrechlichen Gesundheitszustands des Angeklagten wurde ein Internist mit der Prüfung seiner Verhandlungsfähigkeit beauftragt und stellte fest, dass er maximal zwei Stunden am Stück an der Verhandlung teilnehmen kann, bevor eine zwingende Gerichtspause erforderlich ist. Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme Ende Februar in Untersuchungshaft. Die Verhandlungen sollen an den restlichen Prozesstagen bis zum abschließenden Urteil im nächsten Monat fortgesetzt werden.


