Deutsche Bahn verbietet Alkoholkonsum an rund 5.700 Bahnhöfen ab 15. Oktober
Ab dem 15. Oktober ist der Alkoholkonsum an den Bahnhöfen und Bahnsteigen der Deutschen Bahn verboten; Gaststätten und verschlossene Getränke im Gepäck bleiben ausgenommen. Das Unternehmen begründet den Schritt mit dem Ziel, die Bahnhöfe sicherer und sauberer zu machen – nach Übergriffen auf Bahnpersonal.
Was in Kraft tritt
Ab dem 15. Oktober 2026 ist der Alkoholkonsum an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn in Deutschland verboten, und zwar im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Das Unternehmen beziffert die Gesamtzahl auf rund 5.700 Bahnhöfe, von denen 5.400 zur Infrastrukturtochter Infrago und rund 300 zu DB Regionetz gehören. In einigen Kommunen erstreckt sich das Verbot auch auf die Vorplätze, die der Deutschen Bahn gehören. Knapp 40 größere Bahnhöfe, darunter die Hauptbahnhöfe in Berlin, Hamburg, München, Köln, Kiel und Heidelberg, hatten bereits vor diesem Schritt ein Alkoholverbot. Gaststätten in den Bahnhöfen dürfen Alkohol weiterhin verkaufen und ausschenken, und Reisende dürfen verschlossene Getränke weiterhin im Gepäck oder Einkauf mitführen. Sobald Fahrgäste vom Bahnsteig in einen Zug steigen, ist das Trinken in den meisten Fällen wieder erlaubt.
Warum das Unternehmen handelte
Der Schritt folgt auf einen Vorfall in Baden-Württemberg im Juli. Die Staatsanwaltschaft erklärte, ein 36-jähriger Fahrgast habe bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug einen 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter getreten und geschlagen. Als sich während der Rangelei eine Zugtür öffnete, stürzte der Mitarbeiter durch eine Lücke aus dem fahrenden Zug. Der Fahrgast soll Alkohol getrunken haben. Evelyn Palla, die Chefin des Unternehmens, sagte damals:
Wir schreiten ein. Wir verbieten den Alkoholkonsum an unseren Bahnhöfen.
Der Entscheidung gingen zudem mehrere Übergriffe auf Bahnpersonal voraus.
- Sicherheitsmitarbeiter stürzt nach einem Übergriff bei einer Fahrkartenkontrolle aus einem fahrenden Regionalzug
- Die Deutsche Bahn kündigt das Verbot des Alkoholkonsums an ihren Bahnhöfen an
- Das Verbot tritt an rund 5.700 Bahnhöfen in Kraft
Wie das Verbot durchgesetzt wird
Das Verbot fällt unter die Hausordnung der Deutschen Bahn, die ihrem Sicherheitspersonal die Handlungsgrundlage gibt. Die Mitarbeiter werden Menschen, die gegen die Regel verstoßen, bei ihren Streifengängen ansprechen, und Sprecherin Anja Bröker sagte, dies geschehe „mit Augenmaß“. Ein erster Schritt kann eine Aufforderung sein, den Bahnhof zu verlassen, im schlimmsten Fall kann ein Wiederholungstäter ein Bahnhofsverbot erhalten. Bei Bedarf kann die Bundespolizei hinzugezogen werden, was nach Angaben des Unternehmens an Bahnhöfen, an denen die Regel bereits gilt, ohnehin Routine ist. Das Unternehmen betont zudem, die Regel mit Sorgfalt und Fingerspitzengefühl durchsetzen zu wollen.
Was das Unternehmen berichtet
Die Deutsche Bahn beschreibt ihre Erfahrungen an knapp 40 großen Bahnhöfen mit dem Verbot als durchweg positiv. Die Regel habe zu weniger Konflikten und weniger Müll geführt, und Reisende wie Beschäftigte fühlten sich an den Bahnhöfen wohler, so das Unternehmen. Am Mittwoch, dem 14. Oktober, verwies es auf eine repräsentative Umfrage, in der fast vier von fünf Befragten das Alkoholverbot befürworten. Das Unternehmen stellt den Schritt als zusätzliche Maßnahme für Sicherheit und Sauberkeit an seinen Bahnhöfen dar.
Einführung
Die Deutsche Bahn kündigte das Verbot am Mittwoch, dem 14. Oktober, an; es tritt am 15. Oktober in Kraft. Plakate an den Bahnhöfen weisen darauf hin, dass das Trinken alkoholischer Getränke oder deren sichtbares Mitführen in den Bahnhöfen und auf den davorliegenden Vorplätzen verboten ist. Diese Plakate hängen im gesamten Netz, und Verstöße können mit einem Bahnhofsverbot geahndet werden. Die 5.400 Infrago-Bahnhöfe und rund 300 DB-Regionetz-Bahnhöfe bilden das Netz, das den Unternehmenszahlen zugrunde liegt.
- Infrago-Bahnhöfe
- 5400 Bahnhöfe
- DB-Regionetz-Bahnhöfe
- 300 Bahnhöfe