
Niedersächsische Wahlausschüsse schließen mindestens vier AfD-Kandidaten wegen Verfassungstreue-Zweifeln aus
Mindestens vier AfD-Kandidaten wurden von den Kommunalwahlen am 13. September in Niedersachsen ausgeschlossen, nachdem Wahlausschüsse ihre Verfassungstreue angezweifelt hatten, während mehrere andere zugelassen wurden. Die Entscheidungen, die auf einer Landesregelung beruhen, die es Ausschüssen erlaubt, den Verfassungsschutz zu konsultieren, haben eine rechtliche Debatte über die Grenzen der Kandidatenüberprüfung ausgelöst.
Entscheidungen der Wahlausschüsse
Die örtlichen Wahlausschüsse in Niedersachsen haben mindestens vier AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September ausgeschlossen, mit Verweis auf Zweifel an ihrer Treue zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die gesetzliche Frist für die Zulassung von Kandidaten endete am Donnerstag, dem 30. Juli. Zu den Abgelehnten gehört Stephan Bothe, der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende, den der Lüneburger Kreiswahlausschuss mit 6 zu 1 Stimmen für die Landratswahl ablehnte. Der Ausschuss stützte sich auf eine Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums, die sich auf migrationsfeindliche Social-Media-Beiträge Bothes und seine Rolle als führende Figur in einer Organisation bezog, die der Verfassungsschutz als „bedeutendes Beobachtungsobjekt“ einstuft.
In Wilhelmshaven schloss der Wahlausschuss einstimmig den Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße von der Bürgermeisterkandidatur aus. Der städtische Wahlleiter hatte eine Bewertung des Innenministeriums eingeholt, die zu dem Schluss kam, dass Morißes Verfassungstreue als Beamter nicht gewährleistet werden könne. Der unabhängige Kandidat Eugen Nazarenus wurde in Weener ebenfalls einstimmig wegen seiner Nähe zur „Reichsbürger“-Szene ausgeschlossen; er hatte die Existenz der Bundesrepublik in sozialen Medien in Frage gestellt. Der Ausschuss widersprach damit der Empfehlung der Landkreisbehörde Leer, die keine ausreichenden Beweise gesehen hatte.
Andere Kandidaten zugelassen
Nicht alle AfD-Kandidaten wurden blockiert. Adrian Maxhuni wurde mit 4 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung für die Bürgermeisterkandidatur in Bersenbrück zugelassen. Florian Meyer wurde in Fürstenau mit 4 zu 3 Stimmen zugelassen. In Nörten-Hardenberg wurde auch Reinhild Goes zugelassen, nachdem der Landkreis Northeim als Kommunalaufsichtsbehörde erklärt hatte, es gebe „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ dafür, dass ihr die Verfassungstreue fehle. Die gemischten Ergebnisse spiegeln die Unabhängigkeit der einzelnen örtlichen Ausschüsse wider.
- Thorsten Moriße (AfD) und der unabhängige Kandidat Eugen Nazarenus von Bürgermeisterkandidaturen in Wilhelmshaven und Weener ausgeschlossen.
- Stephan Bothe (AfD) von der Kandidatur für das Landratsamt Lüneburg ausgeschlossen; Adrian Maxhuni, Florian Meyer und Reinhild Goes (alle AfD) zugelassen.
- Gesetzliche Frist für die Zulassung von Kandidaten abgelaufen.
- Kommunalwahlen in Niedersachsen.
Rechtsgrundlage und Kontroverse
Die Überprüfung beruht auf dem Grundsatz, dass Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte nach der Wahl zu Beamten auf Zeit werden und daher jederzeit garantieren müssen, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Das niedersächsische Innenministerium betont, dass die Treueprüfung an sich nicht neu sei; neu sei, dass die Wahlausschüsse nun auch Informationen vom Verfassungsschutz einholen könnten. Eine automatische Abfrage finde nicht statt. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Reaktion der AfD
Stephan Bothe wies die Entscheidung zurück und warf den Behörden einen politisch motivierten Ausschluss vor.
Den Unterlagen nach wurde offensichtlich gar nicht geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Geprüft wurde, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle.
Er fügte hinzu, die AfD stehe „uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes“ und nannte das Verfahren ein „Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Thorsten Moriße hat angekündigt, gegen seinen Ausschluss zu klagen.
Staatsrechtler uneins
Staatsrechtler sind in der Bewertung der Regelung scharf geteilter Meinung. Hans Michael Heinig von der Universität Göttingen hält die Anforderung für verfassungsrechtlich geboten.
Wir wollen keine Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst.
Er argumentiert, dass Wahlausschüsse solche Personen ausschließen oder ihre spätere Ernennung verhindern müssten. Die bloße Parteimitgliedschaft reiche nicht aus, sagt er, aber die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen Partei könne Teil einer Gesamtwürdigung sein, zusammen mit zusätzlichen belastenden Indizien wie wiederholten menschenverachtenden Äußerungen.
Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg nennt die niedersächsische Regelung einen „Fremdkörper“ im Wahlrecht und verfassungswidrig. Seiner Ansicht nach sollte jeder Kandidat antreten dürfen; die Verfassungstreue sollte erst vor der Ernennung zum Beamten geprüft werden. Er argumentiert auch, dass die Einstufung durch den Verfassungsschutz keine Außenwirkung habe und selbst prominente Parteiämter kein ausreichender Grund für einen Ausschluss seien. Nur konkrete Äußerungen und Handlungen gegen die Menschenwürde, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit oder Demokratie sollten zählen.
Wie es weitergeht
Ausgeschlossene Kandidaten können die Entscheidungen in der Regel erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens anfechten. Heinig sagt, dass Eilverfahren nur bei offensichtlich rechtswidrigen oder missbräuchlichen Ausschlüssen erfolgversprechend seien und die Hürden hoch seien. Boehme-Neßler hofft auf ein frühzeitiges gerichtliches Eingreifen und warnt, dass sonst Zweifel an freien und korrekten Wahlen aufkommen könnten. Die Kommunalwahlen sind für den 13. September angesetzt.


