Mindestens vier AfD-Kandidaten wurden von den Kommunalwahlen am 13. September in Niedersachsen ausgeschlossen, nachdem Wahlausschüsse ihre Verfassungstreue angezweifelt hatten, während mehrere andere zugelassen wurden. Die Entscheidungen, die auf einer Landesregelung beruhen, die es Ausschüssen erlaubt, den Verfassungsschutz zu konsultieren, haben eine rechtliche Debatte über die Grenzen der Kandidatenüberprüfung ausgelöst.